Hallo,
ich bin neu hier und froh das es so eine Seite hier gibt.
Folgendes Problem:
Im Januar sprach mich eine Freundin an, ein Freund von ihr sei selbständig und hat noch Kapazitäten in seinem Lager frei und wollte einen I-net-shop für Spielwaren eröffnen. Er hätte von so Shops keine Ahnung und ob ich da helfen könne da ich sowas schonmal gemacht habe.
Nach einigen Tel.gesprächen war klar wie der Shop aussehen solle und das es mit ein paar Stunden und Naturalien-Entlohnung nicht getan ist. Wir einigten uns auf einen Minijob, ich solle den Shop erstellen, bei der Auswahl der Artikel helfen, Kataloge durchschauen und im laufenden Betrieb die kaufmännische Abwicklung machen, sodaß er selbst nur noch verschicken muß. Er brachte mir ein Formular mit was ich ausfüllen sollte wegen dem Job. Es war noch nichts von ihm eingetragen. Er sagte mir das ich nur meine persönichen Sachen eintragen solle, den Rest macht er. Das war im März. Wir einigten uns noch auf einen Stundenlohn und alles schien gut. Ich erstellte den Shop, hab mich nach Preisen und Artikeln schlau gemacht usw. Insges. waren es ca. 35 Stunden Arbeit.
Nun hat es sich dieser Mensch aber kurz darauf scheinbar anders überlegt. Er meldete sich kaum noch, sagte mir x-mal zu das er mir mein Geld überweisen würde, tat es aber bis heute nicht. Ich habe mehrere Male angemahnt. Einen Vertrag hab ich bis heute nicht.
Normalerweise bin ich nicht so gutgläubig, aber weil es ja ein Freund einer Freundin war und die zwei kannten sich schon ein paar Jahre. Daher dachte ich das ich Vertrauen haben könnte. Aber das war wohl falsch.
Was kann ich denn nun tun? Kann ich sowas per Mahnbescheid regeln? Gibts da ne Chance?
Es wäre lieb wenn mir da jemand helfen könnte denn es sind ja doch ein paar Euro die ich sonst in den Wind schiessen kann.
Danke schön schonmal und viele Grüße
Anna
Hallo,
nun zunächst einmal ist festzustellen,das er natürlich zahlen muss.
Die Frage ist nur,wonach…
Da du nichts schriftlich hast…bist du in der Beweisnot…es sei denn,du hast einen Zeugen,der bei allen Gesprächen zugegen war…
Falls du in einer Rechtsschutz-Versicherung bist,würde ich das ganze einem Anwalt übergeben und den das einklagen lassen…dann wird sich dieser „Tolle Arbeitgeber“ das beim nächsten Mal wohl nicht mehr trauen…
Wenn Du keine hast…dann schreibe das Geld lieber ab…
nach dem BGB gilt zwar das mündlich gesprochene Wort als Vertrag…
aber Du sagt es so…und ER wird natürlich alles abstreiten und was ganz anderes behaupten…also Klage vor dem Gericht,eventuell noch nächste Instanz,dann Kosten für Gerichtsvollzieher,weil freiwillig wird der nicht zahlen…alles in allem kannste da erst mal locker
mit 2000 EURO rechnen,bevor du dein Geld wieder hast…(natürlich mit dem 2000 EURO).
Kleiner Tip fürs nächste Mal…entweder richtigen Arbeitsvertrag oder
zumindest auf nem Blanko-Zettel grob festhalten und unterschreiben lassen…
mfg
Frank
Moien!
Du hast natürlich einen Auftrag gehabt und dadurch das du den Shop erstellt hast wird kein Gericht glauben, daß du dies umsonst gemacht hast!
Wenn er nun freiwillig nicht zahlt wird ohne Anwalt kaum was gehen, wobei du allerdings PKH bekommst wenn du selbst nicht genug verdienst. die Erfolgsaussichten sollten aber mehr als gut sein - hier wird dich sicher ein Anwalt entsprechend beraten.
Möglicher Weise wird sogar der Vertrag als Mini-Job hinfällig, da nicht unterschrieben und man könnte einen „normalen“ Stundensatz für die Arbeiten einklagen, der für diese Arbeiten sicher mind. 0 euro beträgt.
Ist zwar auch nicht die feine englsiche art, aber da der Herr ja unseriös vorgeht muss man sich halt wehren ;o)
Bernd
aber Du sagt es so…und ER wird natürlich alles abstreiten
und was ganz anderes behaupten…
Letztlich brauch ja nur der Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Den wird ein solcher Klagegegner wohl dem Grunde nach nicht abstreiten. Möglicherweise streitet man sich dann um Inhalt, ggf. Güte der abgegebenen Arbeitsleistung. Aber das spielt für die Entlohnung eine eher untergeordnete Bedeutung.
alles in allem kannste da erst mal locker mit 2000 EURO rechnen,
Wie Du bei einem Streitwert von mutmaßlich 350 - 500 EUR darauf kommst, ist mir ein Rätsel.
Möglichweise wird auch die Krankenkasse interessieren, daß die pauschalen Beiträge nicht abgeführt und möglicherweise der AN gar nicht angemeldet wurde…
Wenn der AG eine GmbH ist, könnte man nach Eintritt von Verzug auch mal über einen Insolvenzanztrag nachdenken.
Hallo
Möglicher Weise wird sogar der Vertrag als Mini-Job hinfällig,
da nicht unterschrieben und man könnte einen „normalen“
Stundensatz für die Arbeiten einklagen, der für diese Arbeiten
sicher mind. 0 euro beträgt.
Den Satz verstehe ich nicht.
Was heißt „hinfällig“ und „normaler Stundensatz“ und „mind 0 Euro“?
Wie meinst Du das?
Gruß,
LeoLo
Hallo Markus,
*snip*
Wie Du bei einem Streitwert von mutmaßlich 350 - 500 EUR
darauf kommst, ist mir ein Rätsel.
*snip*
das war eine Hochrechnung bis zur 2.Instanz plus Gebühren für die Zwangsvollstreckung…
Denn ich glaube kaum,das dieser „feine Herr“ freiwillig zahlt…
mfg
Frank
Moien!
Ganz einfach…die 4 vor der null fehlte ;o))
Bernd
Mit dem hinfällig meine ich das wenn er die Existenz bestreitet sie dies auch tun kann und dies als normaler Auftrag gehandelt wird…
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Hallo
Mit dem hinfällig meine ich das wenn er die Existenz
bestreitet sie dies auch tun kann und dies als normaler
Auftrag gehandelt wird…
Wir sollten uns aber doch verkneifen, zu einer evtl Falschaussage aufzurufen, oder?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
auch durch schlüssiges Handeln entsteht ein Arbeitsvertrag, es muss nicht immer schriftlich sein. Das Problem ist nur immer die Frage der Nachweisbarkeit. Wenn es blöd hergeht, behauptet der Mann, dass er dich nie beauftragt hat. Da kann man höchstens sich noch bemühen für die Gegenbehauptung (einen Auftrag erhalten zu haben) Zeugen zu suchen.
Da du auf Geringverdienerbasis gearbeitet hast, muss der Arbeitgeber dich bei deiner Krankenkasse angemeldet haben. So würde ich schon einmal bei der Kasse nachfragen, ob dich der Herr xy aus ABC als Beschäftigte angemeldet hat, die sich wahrscheinlich mit ihm in Verbindung setzen wird.
Dann würde ich einen neutral formulierten Brief an ihn schreiben, aus dem hervor geht, dass du wie mit ihm vereinbart und in seinem Auftrag folgende Tätigkeiten in folgenden Zeiträumen erstellt hast. Zur Not schusterst du dir so eine Art Stundenzettel zusammen - das sieht dann schön offiziell aus. Das mal Stundenpreis ergibt … Dann setzt du noch deine Bankverbindung mit Terminangabe und einem freundlichen Gruß darunter. Nicht vergessen eine Kopie deines Schreibens aufzuheben - und den Brief als Einschreiben und Eigenhändig verschicken, damit du sicher gehen kannst, dass er dein Schreiben erhalten hat.
Wenn er bis zu dem Termin nicht bezahlt, würde ich ihn anrufen, und ihm erklären, dass du auf die Bezahlung bestehst, und du dich schon bei einem Rechtsberater wegen weiterer Maßnahmen erkundigt hast. Kannst du ihn telefonisch nicht erreichen (ich würde ihm nicht auf den AB sprechen), dann setze das was du ihm sagen willst ebenfalls schriftlich um.
Ob du dann tatsächlich mittels Rechtsanwalt gegen ihn vorgehst, steht auf einem anderen Blatt.
viele Grüße
claren