Arbeitgeber bekommt Beiträge zurück ?

Hallo,
ich habe heute von einer Bekannten folgendes gehört.
Wenn in ihrenm Betrieb jemand krank ist, möchte die Chefin auch schon für zwei Tage eine Krankmeldung haben. Was soweit ja ok ist. Der Grund dafür ist aber nicht, das sie dem Angestellten nicht glaubt.
Es wird dann ein Formular ausgefüllt und die Chefin bekommt von der Krankenkasse (AOK) 40 % des Beitrages zurück !
Ich hatte nur große Fragezeichen in den Augen ?
Gibt es sowas ?

Danke für eure Antworten von einer ungläubigen Gudrun

Hallo Gudrun,

ich habe heute von einer Bekannten folgendes gehört.
Wenn in ihrenm Betrieb jemand krank ist, möchte die Chefin
auch schon für zwei Tage eine Krankmeldung haben. Was soweit
ja ok ist. Der Grund dafür ist aber nicht, das sie dem
Angestellten nicht glaubt.
Es wird dann ein Formular ausgefüllt und die Chefin bekommt
von der Krankenkasse (AOK) 40 % des Beitrages zurück !
Ich hatte nur große Fragezeichen in den Augen ?
Gibt es sowas ?

So was Ähnliches:

Der Arbeitgeber zahlt für jeden Arbeiter/-in den/die er beschäftigt vom Bruttolohn rund 2% Umlage an die entsprechende Krankenkasse.
Diese Beiträge trägt der AG allein.

Wenn nun ein Mitarbeiter krank ist und die Krankmeldung bringt, erhält der Arbeitgeber auf Antrag ca. 70% des fortgezahlten Bruttolohns (Lohnfortzahlung) für diese Kranktage von der Krankenkasse zurück (Erstattung der Lohnfortzahlung)

Sinn und Zweck dieser Regelung ist, das Kleinbetriebe mit bis zu 20 (oder sind´s 25?) Beschäftigte nicht auf den, im Krankheitsfall des AN bis zu 6 Wochen zu zahlenden, Lohnfortzahlungen sitzen bleibt.

Grüßle Soni

Es wird dann ein Formular ausgefüllt und die Chefin bekommt
von der Krankenkasse (AOK) 40 % des Beitrages zurück !
Ich hatte nur große Fragezeichen in den Augen ?
Gibt es sowas ?

Hallo Gudrun, ich vermute du meinst die Umlage. Die gibts für Krankheitsfälle und für Schwangerschaft. Schau dir mal das heir z.B. an http://www.sancura-bkk.de/index.htm?http://www.sancu…

MfG

aber hallo

dann wäre ja des ewige Gezeter der AG über dieses Thema auch ziemlich scheinheilig, zumindest von denen die sich dort versichern…

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

aber hallo

dann wäre ja des ewige Gezeter der AG über dieses Thema auch
ziemlich scheinheilig, zumindest von denen die sich dort
versichern…

LG
Mikesch

Mikesch, das geht für Firmen bis 20 Arbeitnehmer (also nicht für alle AG) und die U1 geht - soweit mir bekannt - nur für Arbeiter|nnen (bin mir aber nicht 100%ig sicher).

MfG

ich hab da gelesen, dass andere AG sich auch freiwillig beteiligen können oder hab ich da was falsch verstanden??

LG
Mikesch

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Servus Soni,

darf ich…?

(obwohls bloß noch ein paar Krümelchen sind)

  • Das Umlageverfahren für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist obligatorisch für alle Betriebe bis 20 AN, freiwillig können sich Betriebe bis 30 AN daran beteiligen.

  • Das Umlageverfahren U1 umfasst nur Arbeiter und Auszubildende, keine Angestellten

  • Die Sätze sind gestaffelt nach dem Umfang der Erstattung und je nach Träger verschieden. Beispiel AOK Hessen derzeit:

1,7% bei Erstattungssatz 60%
2,1% bei Erstattungssatz 70%
5,9% bei Erstattungssatz 100%

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

  • Das Umlageverfahren für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    ist obligatorisch für alle Betriebe bis 20 AN,

Ups, was meinst du mit obgligatorisch? Ist dies Pflicht?

Hast du ein paar mehr Infos oder nen Link wo ich mich schlau machen kann.

Danke und Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

die einschlägigen Normen sind die §§ 10 und 14 Lohnfortzahlungsgesetz (LfzG). Ein wenig Verwirrung ist eingetreten, seit die §§ 1-9 LfzG durch das Entgeltfortzahlungsgesetz aufgehoben worden sind. Aber alles ab § 10 passt immer noch.

An den genannten Stellen übrigens auch die Verpflichtung für den Träger, der festzustellen hat, welche Betriebe am Umlageverfahren beteiligt sind. Also kein alleiniges Versäumnis des Arbeitgebers, wenn einer nicht an dem Umlagepott beteiligt wird.

Schöne Grüße

MM

Hi!

ich hab da gelesen, dass andere AG sich auch freiwillig
beteiligen können oder hab ich da was falsch verstanden??

Das wäre mir neu!
Meines Wissens ist die Freiwiligkeit auf Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten begrenzt!
Allerdings habe ich in den letzten Jahren auch nicht in großen Unternehmen gearbeitet.

LG
Guido

Hallo Martin,

darf ich…?

(obwohls bloß noch ein paar Krümelchen sind)

Irgendwann räche ich mir fürchterlich *gg*

Zum Beispiel mit einer Anfrage über ein Reisebüro und Steuer…

Hab da nämlich so´nen blöden Fall. Muß mich aber erst selber schlau machen. Und dann… biste dran.

Grüßle Soni

PS.: Hab Dich gestern und vorgestern schon vermisst

Servus Soni,

bitte nicht Reisebüro: 1999 habe ich feierlich „nie wieder Margenbesteuerung“ geschworen (deutsche Tochter einer frz. Mutter vermittelt - teils private - Unterkünfte in F an deutsche Reisende, teils inklusiv, teils exklusiv Anreise - lecker, nicht wahr?).

Die Geisterstunde naht - Gute Nacht…

MM