Ich habe am im März eine Arbeit begonnen, mit Arbeitsvetrag 40Std. wöchendlich. Der AG hat mich zweimal eingesetzt. Nachdem ich ihn gefragt habe ob er denn überhaupt Arbeit für mich hat bejahte er dies und ich solle mir wegen der Bezahlung keine Gedanken machen ich bekommne das Geld zum 15. Es kam nicht! Nach mehrmaliger Aufforderung mir dann doch zu kündigen, damit ich eine Rechtssicherheit habe lehnte er ab.
Nun habe ich beim Arbeitsgericht Klage erhoben.Der Gütetermin verlief ergebnislos, aber ich bekam zum 04.06.10 eine fristgerechte Kündigung. Da ich ja insgesamt 365 Tage in einem Arbeitsverhältnis stand beantragte ich ALG1. Dabei stellte sich heraus das er mich nicht bei der Krankenkasse angemeldet hat. Somit wurde mir das ALG1 verwehrt.
Jetzt wird durch das AA die Staatsanwaltsch. verständigt und der Zoll wird ermitteln. Nur ich stehe ohne Geld da und möchte ab 01.07. eine neue Arbeit aufnehmen. Der Arbeitsweg beträgt wöchtl. 450km es sind Übernachtungen zu zahlen und das erste Geld kommt erst im August.
Zudem hat mir der Vermieter die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt und ich habe mich erstmal bei meinen Eltern angemeldet.Die mich aber nicht unterhalten. Dazu muss ich sagen ich bin schon im 06.2005 ausgezogen war zwischendurch wirtschaftlich selbständig und das AA verweigert mir nun auch noch ALG2, da sie sagen BG mit ELtern. Ich habe aber gelesen, das wenn man vor 02.2006 ausgezogen ist die U25 Regelung nicht gilt.
ich kann da nur antworten, kämpfen, kämpfen, kämpfen. Am besten mit einer Anwältin, die sind zäher als Männer es je sein könnten.
Du bekommst die Anwaltskosten vom Staat übernommen, und noch etwas, melde dich bei einer Freundin oder Freund an die nicht berufstätig ist, als WG, das ist dann eine andere Vorraussetzung.
Karin
Hi!
- Bei allem, was Du geschrieben hast, ist Folgendes im Moment das Kernproblem:
ich habe mich erstmal bei meinen Eltern angemeldet. […]
Dazu muss ich sagen: Ich bin schon im 06.2005 ausgezogen, war zwischendurch wirtschaftlich selbständig, und die AA verweigert mir nun auch noch ALG II, da sie sagen: BG mit Eltern. Ich habe aber gelesen, dass, wenn man vor 02.2006 ausgezogen ist, die U25 Regelung nicht gilt.
Stimmt, aber das bedeutet: " ausgezogen und nicht wieder eingezogen" – was aber bei Dir der Fall ist! (Die Gründe hierfür sind für die ARGE absolut unerheblich.) Also: kein ALG-II-Anspruch.
- Näher kann hier auf Deinen Artikel nicht eingegangen werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.
Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster). "
Wärst Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax
PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!
Hallo!
Du müsstest sofort und schriftlich einen Antrag auf Hartz 4 stellen. Bei Nichtbeantwortung nach ca. 2 Wochen, Eilantrag beim Sozialgericht stellen.
Weiterhin alles so vorbereiten, daß Du bei Deinen Eltern nur vorläufig Gast bist und alles selbst begleichst. Z. Bsp. Befristeten Untermietvertrag mit Deinen Eltern und Mietüberweisung, wenn möglich und vor allem, alles separat trennen.
Bitte alles schriftlich, mit Durchschlag.
Weiteres beantworte ich Dir gern.
Tschüß
Danke für die Antwort: Untermietvetrag wurde gemacht und auch bei der Kontrolle gesagt, das es nur vorrüber gehend sein soll. Miete und so kann ich nicht überweisen, da ich ich von keiner Stelle geld bekomme.
Weder AlG2 noch ALG1. Bis 1.6.bekam ich ja Hartz4 nur weil der Vermieter mir die Wohnung gekündigt hat, mußte ich mich erstmal bei meinen Eltern anmelden.
Die Damen kam ja auch zur Kontrolle und es gab keine Beanstandungen, aber eben auch kein Geld.
Ich wohne schon seit mehr als 5Jahren nicht mehr bei meinen Eltern habe mein eigenes Ding gemacht.
Nun kann ich nicht mal die erste Miete bezahlen.
Vorallen geht es ja nur um 2Monate da ich ja ab Juli wieder eine Job habe und Aug. das erste Geld kommt.
Da ich ja über 365 gearbeitet habe hatte ich ja auf mein ALG1 gehoft, wenn der AG nich so eine Verarsche mit mir gemacht hätte.
Ich weiss nicht mehr weiter
Erstmal Tschüß
Hallo
zu deiner anfrage kann ich dir leider keine großse hilfe sein da ich mich in sachen ALG und Sozialämtern überhaupt nicht auskenne.
zur not wäre vieleicht ein blick in SGB hilfrerich.
lieben gruß und viel glück beim durchsetzten deiner pläne kleinchen42 :Ich habe am im März eine Arbeit begonnen, mArbeitsvetrag
40Std. wöchendlich. Der AG hat mich zweimal eingesetzt.
Nachdem ich ihn gefragt habe ob er denn überhaupt Arbeit für
mich hat bejahte er dies und ich solle mir wegen der Bezahlung
keine Gedanken machen ich bekommne das Geld zum 15. Es kam
nicht! Nach mehrmaliger Aufforderung mir dann doch zu
kündigen, damit ich eine Rechtssicherheit habe lehnte er ab.
Nun habe ich beim Arbeitsgericht Klage erhoben.Der Gütetermin
verlief ergebnislos, aber ich bekam zum 04.06.10 eine
fristgerechte Kündigung. Da ich ja insgesamt 365 Tage in einem
Arbeitsverhältnis stand beantragte ich ALG1. Dabei stellte
sich heraus das er mich nicht bei der Krankenkasse angemeldet
hat. Somit wurde mir das ALG1 verwehrt.
Jetzt wird durch das AA die Staatsanwaltsch. verständigt und
der Zoll wird ermitteln. Nur ich stehe ohne Geld da und möchte
ab 01.07. eine neue Arbeit aufnehmen. Der Arbeitsweg beträgt
wöchtl. 450km es sind Übernachtungen zu zahlen und das erste
Geld kommt erst im August.
Zudem hat mir der Vermieter die Wohnung wegen Eigenbedarf
gekündigt und ich habe mich erstmal bei meinen Eltern
angemeldet.Die mich aber nicht unterhalten. Dazu muss ich
sagen ich bin schon im 06.2005 ausgezogen war zwischendurch
wirtschaftlich selbständig und das AA verweigert mir nun auch
noch ALG2, da sie sagen BG mit ELtern. Ich habe aber gelesen,
das wenn man vor 02.2006 ausgezogen ist die U25 Regelung nicht
gilt.
Du kannst natürlich auch eine härtere Gangart anschlagen, in dem Du im Amt oder beim Bürgermeister Geld verlangst, da Du ja leben mußt uns damit drohst, nicht von der Stelle zu weichen bis Dir geholfen wird.
Mit Deinen Eltern hast Du ja alles geklärt und das weiß das Amt auch, den sie waren vor Ort.
Hallo !
Bin überfragt !
Aber empfehle Sozialgesetzbuch 2? im I-Net, wegen Rechtssicherheit für U25 Regelung !
Das sind viele Fragen, die ich so einfach nicht beantworten kann.
Hierzu empfehle ich eine Beratungsstelle oder einen Anwalt einzuschalten.
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Würde ich gegen die Entscheidung der Arbeitsagentur Widerspruch einlegen. Da Sie ja vermutlich nachversichert werden müssen.
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Würde ich bei der Arge Widerspruch einlegen. Oder wg. der Eile den dortigen FM oder Chef aufsuchen.
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Würde ich die Regionaldirektion informieren über den gesamten Vorgang, besonders um zu prüfen, ob der Arbeitgeber seine Genehmigung zum Verleih behalten kann.
Viele Grüße
Lukas
Danke für die Antwort.
Also, die 2Monate wurden vorläufig anerkannt als Arbeitszeit, jedoch nicht der mir zustehende Verdienst.Da das ja erst im November beim Arbeitsgericht geklärt werden muss.
Alles andere muss noch entschieden werden.
MfG
Hallo allegra1 !!
Normalerweise kann Dir nichts passieren, da Du die nichtMeldung bei der Krankenkasse ja nicht gewusst hast. Du selbst bist davon ausgegangen, dass alles korrekt abläuft, uns somit kann ich mir nicht vorstellen, dass gegen Dich auch ermittelt wird. Sicherlich werden die vom Zoll dich in die Mangel nehmen, aber ich glaube nicht dass Du etwas zu befürchten hast. Hatte auch schon mal so einen Fall, damals wurde ich sogar beim Gericht auf den Verdacht des Betruges angeklagt, jedoch Frei Gesprochen worden.
Wenn Du jetzt schon Gehälter über einen längeren Zeitraum bezogen hättest, und dies hättest merken können, dass er nicht bezahlt, und es dann nicht gemeldet hättest, dann wäre das eine ander Sachlage, aber so wie du es geschildert hast, brauchst du nichts zu befürchten.
Was das wohnen bei Deinen Eltern betrifft, hat was Hartz4 oder ALG1 betrifft, normalwerweise keine Auswirkungen. ALG1 können sie Dir nicht verwehren, da du ja schon mehrere Monate beschäftigt gewesen bist, auch schon vor dem nichtzahlenden Chef, wenn ich es richtig verstanden habe.
Bei Hartz4 ist Deine Wohnsituation, eine reine Bedarfsgemeinschaft, somit solltest du eigentlich Hartz4 erhalten.
Es sei denn Du bist unter 25, dann wird es sehr schwer, da deine Eltern bis 25 Unterhaltsverpflichtet sind.
Mehr kann ich Dir leider nicht dazu sagen, jedoch wenn dem alles so stimmt wie du es geschrieben hast, dann empfehle ich Dir Einspruch gegen den ALG1 Bescheid einzulegen, denn das kann ja eigentlich nicht sein.
Liebe Grüße
und viel Erfolg
Momo
Sorry, aber ich habe diesbezüglich leider keine Erfahrung.
Alles Gute !