wie ist es, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat, der sich immer um 6 Monate verlängert hat, aber beim letzten Verlängerungstermin, nicht verlängert aber auch nicht gekündigt wurde.
Wenn mann bsp. im Dienstplan eingeplant ist, obwohl der Vetrag rein theoretisch weder verlängert noch gekündigt wurde?
Beispiel: Man hat am 14.01.2008 und kommt zur Arbeit, an diesem Tag endet der Vetrag und man wird entweder übernommen, oder nicht. Keiner sagt etwas dazu, aber der Dienstplan ist mit deinem Namen versehen für die nächsten Tage.
Was genau passiert jetzt, wenn am nächsten Tag zur Arbeit kommt, weil man ja eingeplant ist. Kann einem trotzdem gekündigt werden. Welche Rechte würde man in so einem Fall haben?
wie ist es, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat, der
sich immer um 6 Monate verlängert hat, aber beim letzten
Verlängerungstermin, nicht verlängert aber auch nicht
gekündigt wurde.
Wie soll man denn das verstehen? Wurde dieser Vertrag immer schriftlich verlängert oder nicht?
Ja, also der Vetrag wurde immer vor dem letzten Termin schriftlich verlängert. Nun würde mich interessieren, was passiert, wenn es vergessen wird, und du eingeplant wurdest. Wird dann der Vetrag automatisch zu einem Festvertrag oder kann noch nachträglich gekündigt werden.
Gruß!
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passiert, wenn es vergessen wird, und du eingeplant wurdest.
Wird dann der Vetrag automatisch zu einem Festvertrag oder
kann noch nachträglich gekündigt werden.
Ja, der befristete Arbeitsvertrag wird automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Okay, nachträglich kann dann nicht mehr gekündigt werden? Nach dem Motto: „Wir haben nicht verlängert, also kannst du auch nichts erwarten.“
Sieht es das Arbeitsrecht so vor, dass dann ein unbefristeter Vetrag automatisch in Kraft tritt, wenn zum letztmöglichen Termin nicht gekündigt wurde?
Gruß!
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Okay, nachträglich kann dann nicht mehr gekündigt werden?
Aber selbstmurmelnd kann gekündigt werden. Natürlich unter Wahrung der üblichen Fristen (BGB § 622 Abs. 1).
Sieht es das Arbeitsrecht so vor, dass dann ein unbefristeter
Vetrag automatisch in Kraft tritt, wenn zum letztmöglichen
Termin nicht gekündigt wurde?
Wieso gekündigt? Ein befristeter Vertrag muss gar nicht gekündigt werden, er läuft automatisch aus. Es muss nur dafür gesorgt werden, dass der Mitarbeiter am Tag danach nicht zur Arbeit erscheint. Dann läuft der Vertrag nämlich automatisch unbefristet weiter.
Okay, nachträglich kann dann nicht mehr gekündigt werden?
Aber selbstmurmelnd kann gekündigt werden. Natürlich unter
Wahrung der üblichen Fristen (BGB § 622 Abs. 1).
Angenommen es wurde vergessen. Was wäre dann?
Sieht es das Arbeitsrecht so vor, dass dann ein unbefristeter
Vetrag automatisch in Kraft tritt, wenn zum letztmöglichen
Termin nicht gekündigt wurde?
Wieso gekündigt? Ein befristeter Vertrag muss gar nicht
gekündigt werden, er läuft automatisch aus. Es muss nur dafür
gesorgt werden, dass der Mitarbeiter am Tag danach nicht zur
Arbeit erscheint. Dann läuft der Vertrag nämlich automatisch
unbefristet weiter.
Okay, das habe ich missverstanden. Es muss nicht gekündigt werden, aber wenn man am 14.01 hätte gekündigt werden müssen, was nicht der Fall ist, und man dann am 15.01 bei der Arbeit erscheint. Wie sieht dann in diesem Moment die rechtliche Lage für den Arbeitnehmer aus? Hat er somit einen unbefristeten Vertrag erreicht und kann er das ggf. auch rechtlich durchsetzen?
Okay, das habe ich missverstanden. Es muss nicht gekündigt
werden, aber wenn man am 14.01 hätte gekündigt werden müssen,
was nicht der Fall ist, und man dann am 15.01 bei der Arbeit
erscheint. Wie sieht dann in diesem Moment die rechtliche Lage
für den Arbeitnehmer aus? Hat er somit einen unbefristeten
Vertrag erreicht und kann er das ggf. auch rechtlich
durchsetzen?
Na der Ex-AG kann ihn am 15.01. immer noch heimschicken weil er keinen Vertrag mehr mit der Firma hat…
Wenn er am Tag nach Ablauf noch arbeitet und der AG unterbindet dies nicht, dann wärs wohl einklagbar.
Na der Ex-AG kann ihn am 15.01. immer noch heimschicken weil
er keinen Vertrag mehr mit der Firma hat…
Also würde man am 15.01 keinen unbefristeten Vertrag erhalten?
Man kann nach Hause geschickt werden, wenngleich man für den Rest der Woche eingeplant ist und bsp. einen genehmigten Sommerurlaub hat?
Wenn er am Tag nach Ablauf noch arbeitet und der AG
unterbindet dies nicht, dann wärs wohl einklagbar.
Also hat man dann am 16.01 einen unbefristeten Vertrag, wenn ich das richtig verstehe? Der wäre dann auch einklagbar. Aber am ersten Tag nach dem offiziellen Vertragsablauf kann noch nichts einklagbar gemacht werden?
am 14.01 hätte gekündigt werden müssen,
was nicht der Fall ist, und man dann am 15.01 bei der Arbeit
erscheint.
Na der Ex-AG kann ihn am 15.01. immer noch heimschicken weil
er keinen Vertrag mehr mit der Firma hat…
Wobei ich bemerken möchte, dass - selbst wenn man hätte kündigen müssen -
sicher nicht am 14. zum 15
Ok, Korinthenkackerei, aber ich wollte es halt der Vollständigkeit halber erwähnt haben.
1- tägie Kündigungsfristen gibt es nur bei Zeitarbeits-Tarifverträgen. Und dort auch nur zeitlich begrenzt.
mal so ein rein lebenspraktischer Ratschlag, wenn man den unbefristeten Vertrag haben will:
Solange man im Dienstplan steht geht man schön brav zur Arbeit und sagt erst mal gar nichts, wenn es nur um ein paar Tage geht. Wenn es dann an die nächste Planung geht in der man berücksichtigt werden soll, fragt man mal höflich nach dem schriftlichen - unbefristeten - Vertrag, da man ja nunmehr weiß, dass der AG selbst von längerfristiger Beschäftigung ausgeht (und das kann man ihm dann ja auch freundlich aber bestimmt sagen, wenn er sich dann versucht rauszureden). Kommt es dann zum Streit hat man mit dem neuen Dienstplan ein wunderbares Beweismittel in der Hand.
Vielleicht sollte man auch einfach schelmisch warten, bis der schlafende Hund von alleine aufwacht und ihn nicht von sich aus wecken. (Bzw. erst wecken, wenn der Schlaf schon mehrere Wochen dauert und quasi Hundefutterverhandlungen geplant sind)
Wohlgelaunte Grüße,
wölfin
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