Arbeitsagentur

Liebe/-r Experte/-in,
meine Nachbarin ist beim Arbeitsamt seit einem halben Jahr gemeldet und ist so auch krankenversichert. Sie ist 54 und empfindet einige Maßnahmen als reine Schikane. Gelernt hat sie Artzhelferin in einer Großstadt.

Weil sie Arbeitsstellen in entfernten anderen Großstädten nicht annehmen will, wird gekürzt. (Wenn es in Essen keine eigenen Arbeitssuchende geben würde als in Soest. Allein die Rumfahrerei OHNE AUTO ist schon der Beweis einer gelenkten Zwangsmanipulation)

Auch Lehrgänge, wie man Bewerbungen schreiben soll ist ein Schlag ins Gesicht einer ehemaligen Abiturientin mit Notendurchschnitt von 1,1, perfekten mehrsprachigen Fähigkeiten etc.

Da sie die Behörde kritisiert und auch keine Schikanen mehr tragen will, wird man ihr das Arbeitslosengeld weiter streichen. Sie weiß das und will nur weiterhin krankenversichert sein. Wegen dieser und anderer Vorkommnisse ist sie depressiv und in ärztlicher Behandlung. 35 Jahre ungekündigt und dann doch wegen Wohnortwechsel arbeitslos. Das war zuviel für sie.

Wie weit kann man ihr die Zuwendungen kürzen und kann man sie aus der Versicherung löschen?

Hoffe, es bekommt keiner einen schlechten Eindruck, denn allein die Mittel für Zeitungsannoncen in Eigenregie sind bei über 420,- € soviel ich überschaue.

Wer kann etwas weiterhelfen oder entsprechende LINKS nennen?

Liebe/-r Experte/-in,
empfindet einige Maßnahmen als reine Schikane. Das ist leider mittlerweile menschenentwürdigend Normalität geworden

Weil sie Arbeitsstellen in entfernten anderen Großstädten :nicht annehmen will, wird gekürzt:

Dto. Sie kann/soll nicht von sich aus NEIN zu solchen Arbeitsstellen sagen, sonst wird gekürzt. JEDER vernünftige Arbeitgeber sagt da von sich aus ab. Es macht ja keinen Sinn Zigkilometer zu fahren. Jeder Arbeitgeber fürchtet nämlich wieder den Verlust der MItarbeiterin, wenn sie in ihrer unmittelbarn Heimat etwas findet.

ist der Beweis einer gelenkten Zwangsmanipulation: Unterschreibe ich zu 100%.

Auch Lehrgänge, wie man Bewerbungen schreiben soll ist einSchlag ins Gesicht einer ehemaligen Abiturientin mit
Notendurchschnitt von 1,1, perfekten mehrsprachigen
Fähigkeiten etc.
Hier widerspreche ich (leider) voll. 95 % der Bewerber haben absolut KEINE Ahnung, wie eine Bewerbung zu erstellen ist.
Ich gebe recht, wenn Sie sagen die Maßnahmen in denen Bewerbungstraining vermittelt wird, taugen (fast) nichts. DAs ist nur Geldschneiderei der Bildungsträger, die mit der AA kopulieren (Absicht!) (= Überwiegend kooperation von Gaunern)

Da sie die Behörde kritisiert und auch keine Schikanen mehr tragen will, wird man ihr das Arbeitslosengeld weiter streichen.

Tja, das ist die Rache des kleinen Beamten, auch völlig NORMAL.

Sie weiß das und will nur weiterhin
krankenversichert sein.
KV alleine geht nicht, es muss grundsätzlich ein Anspruch auf ALG I oder II bestehen, NUR dann ist sie auch kv.

Wegen dieser und anderer Vorkommnisse ist sie depressiv und in ärztlicher Behandlung. 35 Jahre ungekündigt und dann doch wegen Wohnortwechsel arbeitslos. Das war zuviel für sie.

Da helfen nur massive Dienstaufsichtsbeschwerden, Selbsthilfegruppen etc. Mal bischen rumgoogeln. Schauen Sie auch mal rein bei BGE, Bedingungslosem Grundeinkommen, ist eine Gruppe bei Xing. Die prangern diese mafiösen STrukturen zwischen Bildungsträgern und ARbeitsverwaltung zur Zeit stark an, in den nächsten Wochen erscheint ein Buch zu diesem Thema.

Wie weit kann man ihr die Zuwendungen kürzen und kann man sie :aus der Versicherung löschen?

Das ist nicht so einfach, aber wenn sich Ihre Nachbarin dem DRuck beugt, gelingt das doch, wie bei 10000enden anderen auch.

Hoffe, es bekommt keiner einen schlechten Eindruck, denn

allein die Mittel für Zeitungsannoncen in Eigenregie sind bei :über 420,- € soviel ich überschaue.

Warum schaltet sie selber Anzeigen? Muss sie das in NRW?
am besten sie wendet sich an einige Zeitarbeitsfirmen, die helfen fair weiter. Und vor allem besser als die AA.

Wer kann etwas weiterhelfen oder entsprechende LINKS nennen?

Links habe ich sonst keine parat, vielleicht mal bei der Gewerkschaft reinschauen, obwohl die für Arbeitslose nichts machen.

Und rumgoogeln, xingen, etc. Und nicht unterkreigen lassen, toi, toi, toi.

Beste Grüße und das Beste aus der „Normalität“ machen.

Liebe/-r Experte/-in,
meine Nachbarin ist beim Arbeitsamt seit einem halben
Jahr gemeldet und ist so auch krankenversichert.
Sie ist 54 und empfindet einige Maßnahmen als reine
Schikane.

  1. Ob Sie selbst als 74jähriger, der offensichtlich als Ernährungsgerater selbständig war, so der hilfreiche Berater in Sachen Arbeitsamt sind…?

Weil sie Arbeitsstellen in entfernten anderen
Großstädten nicht annehmen will, wird gekürzt.
Allein die Rumfahrerei OHNE AUTO ist schon der Beweis
einer gelenkten Zwangsmanipulation.

Ach?! Sind Sie Dialektiker? Wenn man schon aufgrund eigener Entscheidung - seinen Jog aufzugeben - anschließend erwartet, auf Kosten der Steuer-gemeinschaft leben zu wollen, dann muß man sich auch gefallen lassen, nach den Regeln dieser Gemeinschaft behandelt zu werden.

Auch Lehrgänge, wie man Bewerbungen schreiben soll
ist ein Schlag ins Gesicht einer ehemaligen Abitu-
rientin mit Notendurchschnitt von 1,1, perfekten
mehrsprachigen Fähigkeiten etc.

Die von Ihnen gerühmten Fähigkeiten sind also mind. 34 Jahre alt. Meinen Sie, daß die Welt in dieser Zeit stehen geblieben ist?

Da sie die Behörde kritisiert und auch keine
Schikanen mehr tragen will, wird man ihr das
Arbeitslosengeld weiter streichen.

Mankannvon einer 54jährigen Frau erwarten, daß sie einen gesunden Menschenverstand hat und weiß, daß Ihre Bewerbungskenntnisse aufgut Deutsch „veraltet“ sind !

und will nur weiterhin krankenversichert sein.

Neee nun wirklich nicht ! Nur wenn Sie Leistungsempängerin ist, ist sie versichert. Wenn Sie also das ausschlägt, dann muß sie sich privat versichern. Man kann doch nicht Rechte verlangen, wennman Pflichten ausschlägt…!!!

wegen Wohnortwechsel arbeitslos.

Ach, hat sie sich das nicht vorher überlegt? Wer macht denn sowas in der heutigen Zeit?

Wie weit kann man ihr die Zuwendungen kürzen und kann
man sie aus der Versicherung löschen?

Ja und zwar zu Recht !

Das ist immer etwas schwierig. Grundsätzlich ist jeder, der Arbeitslosengeld bezieht, dazu verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen. Dazu gehört auch, alle zumutbaren Eigenbemühungen zu unternehmen und an Maßnahmen teilzunehmen.

Bei alleinstehenden Arbeitsuchenden ist auch ein Ortswechsel, d.h. ein Umzug zumutbar. Das macht natürlich nur Sinn, wenn es im Tagespendelbereich (bei Vollzeitbeschäftigung sind Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 3 Stunden täglich zumutbar) keine geeigneten Arbeitsstellen, dafür jedoch in weiter entfernten Orten genügend Arbeitsangebote gibt. Das gilt es abzuwägen und natürlich auch, welche familiären Bindungen es am Wohnort gibt.

Ihre Bekannte ist 54 Jahre alt und war 35 Jahre ungekündigt beschäftigt. Da macht es durchaus Sinn, ein Bewerbungstraining durchzuführen, denn gerade bei Bewerbungen hat sich in den vergangenen Jahren viel geändert. Wann hat sie denn das letzte Mal eine Bewerbung geschrieben? Ist sie auf dem aktuellen Stand, wie eine Bewerbung heute aussehen sollte? Man kann da viel falsch machen, und auch Abiturienten schreiben grottenschlechte Bewerbungen… Außerdem gibt dieses Training auch Sicherheit für eventuelle Vorstellungsgespräche. Die Fahrtkosten für eine solche Maßnahme trägt übrigens die Arbeitsagentur.

Nimmt jemand an zumutbaren Maßnahmen (und dazu gehört auch Bewerbungstraining) nicht teil, kann - und wird - die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen. In dieser Zeit werden keine Leistungen gezahlt und keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet - es besteht also kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall.

Leistungskürzungen sieht das Arbeitslosengeld nicht vor, das gibt es nur bei ALG II (Hartz IV).

Für Bewerbungskosten (Porto, Fotos, Kopierkosten etc. maximal 260 € pro Jahr) und zusätzlich auch für die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen kann man eine Erstattung von der Arbeitsagentur erhalten. Dies allerdings erst ab Antragstellung, nicht rückwirkend.

Fährt man zu einem Vorstellungstermin, muß man die Fahrtkostenerstattung vorher beantragen und sich das Gespräch vom Arbeitgeber bescheinigen lassen.

Die Antragstellung kann grundsätzlich formlos schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Auf jeden Fall auf Antragstellung bestehen! Und man sollte sich einen abschlägigen Bescheid nicht gefallen lassen, sondern in Widerspruch gehen. Die Sozialgerichte entscheiden da sehr arbeitnehmerfreundlich.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Relevante Urteile findet man übrigens auch der Internetseite des Bundessozialgerichtes.

Hallo!

Leider darf ich Deine Frage nicht beantworten, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster).
"
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

P.S.: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!

Die Gepflogenheiten sind mir nicht geläufig, mangels Praxis sind meine Möglichkeiten mit der Handhabung dieses Internetangebotes etwas laienhaft. Was ist das SCHWARZE BRETT? MfG