Hallo,
Man geht am 01.12.2012 in Rente und soll jetzt eine
berufliche Eingliederung vom Arbeitsamt machen, die über
den 01.12.2012 geht. Kann man dieses ablehnen.
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Ellen
Hallo,
Man geht am 01.12.2012 in Rente und soll jetzt eine
berufliche Eingliederung vom Arbeitsamt machen, die über
den 01.12.2012 geht. Kann man dieses ablehnen.
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Ellen
Hallo,
Gruß Merger
Hallo,
soll jetzt eine
berufliche Eingliederung vom Arbeitsamt machen, die über
den 01.12.2012 geht. Kann man dieses ablehnen.
Ja.
Gruß
Otto
Hallo Otto,
Hallo,
soll jetzt eine
berufliche Eingliederung vom Arbeitsamt machen, die über
den 01.12.2012 geht. Kann man dieses ablehnen.Ja.
Welche Begründung hast Du dafür ?
Bisher ist noch nicht bekannt um welche Rente es sich handelt.
Gruß
Otto
Gruß Merger
Hallo Merger,
Ja.
Welche Begründung hast Du dafür ?
Weil ich keine SGB III-Regelung kenne, dass man gezwungen wird. Oder du?
Bisher ist noch nicht bekannt um welche Rente es sich handelt.
Welche Rolle sollte die Art der Rente spielen? Außerdem, ich spekuliere nicht.
Gruß
Otto
ot: Begrifflichkeiten
Hi!
- das Arbeitsamt heißt Bundesagentur für Arbeit;
Nö. Es heißt Agentur für Arbeit oder kurz: Arbeitsagentur (Abk. für beides: AA)!
Die ehemalige Bundesanstalt für Arbeit – also die übergeordnet(st)e Behörde – heißt heutzutage Bundesagentur für Arbeit (Abk. für beide: BA)!
Gruß (& wieder einmal kopfschüttelnd)
Jadzia