Hallo Zusammen,
es ist mir bekannt, daß die Höhe des ALG von der eingetragenen Steuerklasse abhängig ist.
D.h., wenn wir vor Beantragung des ALG die Steuerklaasen von 4/4 auf 3/5 wechseln, würden wir bares Geld verschenken.
Wie verhält sich das mit den eingetragenen Freibeträgen? Wirkt sich da auch eine Übertragung auf die Steuerkarte des Verdienenden AGL-mindernd aus?
Und die wichtigste Frage: wie ist das mit dem Übergangsgeld (für angehende Selbstständige). Wird das auch gekürzt, wenn der weiterhin Verdiendende die bessere Steuerklasse (Klasse 3) nimmt?
Wir versuchen seit Donnerstag jemanden vom AA zu erreichen - leider vergeblich. Vermutlich machen die da verlängertes Wochenende oder sind mit ihren internen Problemen derart ausgelastet, daß sie nicht mehr ans Telefon gehen.
Daher hoffe ich, daß mir jemand hier im Forum diese Fragen beantworten kann.
Vielen Dank und Grüße
Gordie