Wechsel Steuerklasse bei Bezug von Überbrückungsg

Hallo Forum,

ich bin neu hier und bin bei der Suche nach Informationen auf dieses Forum gestoßen.

Da ich eine aktuelle Frage habe und auf den Seiten des Abreitsamtes keine Antworten gefunden habe, wende ich mich an euch. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Hier nun meine Frage:

Ich war vom 01.04.2003 bis zum 30.09.2003 arbeitslos und habe ich mich zum 01.10.2003 Selbständig gemacht. Ich erhalte vom 01.10.2003 bis zum 31.03.2003 Überbrückungsgeld.

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld war ich in der Steuerklasse III und meine Frau in Steuerklasse V. Nun möchte ich zum 01.01. die Steuerklassen wechseln auf IV / IV oder V / III. Was würde mit dem Überbrückungsgeld passieren ? Muss ich den Steuerklassenwechsel melden und wird das Ü-Geld dann neu berechnet oder ist wirklich nur Antragszeitpunkt ausschlaggebend ?

Wie ich bereits sagte, habe ich auf den Seiten des Arbeitsamtes keine näheren Information hierzu finden können und auch die Suche im Netz ging immer nur von ALG / ALH aus.

Vielen Dank im voraus für die freundliche Unterstützung.

Gruß

Markus

PS: Ein Steuerklassenwechsel wurde noch nicht durchgeführt.

Hallo.

Lies mal:

/t/arbeitsamt-uebergangsgeld-steuerklasse/1109179

Gruß,
LeoLo

Danke war es aber noch nicht ganz.
Hallo und vielen Dank.

Die angegebenen Links im Artikel beziehen sich leider immer nur auf ALG nicht auf Ü-Geld. Es wird zwar gesagt das einmal bewilligt bleibt es konstant, mir fehlt aber auch ein entsprechnder Hinweis auf die rechtliche Lage.

Gruß

Markus

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Nur eine Vermutung!
Hi!

Zunächst mal: Ich habe auch nix zum Thema ÜG gefunden!

Aber: Kann es sein, dass Du eine Steuerklassenänderung nicht melden musst, da Du als Selbständiger keine Steuerklasse im eigentlichen Sinne hast?
Ist nur eine Idee oder ein Denkansatz - ausdrücklich kein Tipp oder Rat!!!

Grüße
Guido

Hallo Guido,

danke für den Tip, diese Vermutung habe ich ja auch. Und da ich gerade anfange weiß ich ja auch noch nicht wieviel Erträge ich überhaupt mache. Das ich darauf die Steuern zahlen muss und mir als Rücklage weglege ist mir auch klar. Einzigstes Problem ist, wenn ich die Steuerklasse änder muss ich das dem Arbeitsamt mitteilen und wenn ja, wird das Ü-Geld aufgrund der neuen Steuerklassen neu berechnet ? Beim ALG ist das so. Allerdings steht auf dem Bescheid auch nichts von Mitteilungspflichten bei veränderter Berechnungsgrundlage. Es ist ein Bewilligungsbescheid nach § 57 SGB III, in dem die Leistungsdauer und Höhe angegeben ist.

Ich habe gleichzeitig noch einen Antrag für Coachingmassnahmen erhalten. In diesem ist explizit angegeben, daß ich verpflichtet bin jede Änderung der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Und gerade dies ist beim Bewillingsbescheid nicht der Fall.

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Hi,
sicher kann dir das wohl nur die BA beantworten.
Aber was sagt denn dein Bescheid? Üblicherweise (AG und Alhi) steht da doch ein Satz ala „…Erhebliche Änderungen… sind anzuzeigen…“, drin. Wenn so was fehlt bist du auf einer sicheren Seite.

Außerdem wie soll das Amt über die geänderten Lohnsteuerkarten stolpern, wenn ihr die Anzeige leider vergessen haben solltet?

MfG

StefanR

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Hi Stefan,

das mit dem BA ist sicherlich richtig. Nur da wollte ich als letztes Anfragen.

Und auf dem Bescheid stehen eben nicht die üblichen Sätze drinne. Nur wird für den Zeitraum in Höhe von gewährt. Der einzigste Hinweis, ist daß das Ü-Geld eben dem Progressionsvorbehalt unterliegt und bei der Steuererklärung angegeben werden muss.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Es gibt viele Möglichkeiten, die Antwort auf Deine Frage zu bekommen. Meines Erachtens wirkt sich der Wechsel nicht aus. Ich geb Dir mal einen link, der Dir vielleicht weiter hilft:

http://www.ueberbrueckungsgeld.de/

(hab nicht durchforstet, ob Deine Frage da beantwortet wird. Sa aber umfangreich aus.)

Eine Beratungsstelle / Lohnsteuerhilfe in Deiner Nähe wäre aber sicherlich der schnellste und sicherste Weg.

Gruß,
LeoLo