Hallo Forum,
ich bin neu hier und bin bei der Suche nach Informationen auf dieses Forum gestoßen.
Da ich eine aktuelle Frage habe und auf den Seiten des Abreitsamtes keine Antworten gefunden habe, wende ich mich an euch. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Hier nun meine Frage:
Ich war vom 01.04.2003 bis zum 30.09.2003 arbeitslos und habe ich mich zum 01.10.2003 Selbständig gemacht. Ich erhalte vom 01.10.2003 bis zum 31.03.2003 Überbrückungsgeld.
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld war ich in der Steuerklasse III und meine Frau in Steuerklasse V. Nun möchte ich zum 01.01. die Steuerklassen wechseln auf IV / IV oder V / III. Was würde mit dem Überbrückungsgeld passieren ? Muss ich den Steuerklassenwechsel melden und wird das Ü-Geld dann neu berechnet oder ist wirklich nur Antragszeitpunkt ausschlaggebend ?
Wie ich bereits sagte, habe ich auf den Seiten des Arbeitsamtes keine näheren Information hierzu finden können und auch die Suche im Netz ging immer nur von ALG / ALH aus.
Vielen Dank im voraus für die freundliche Unterstützung.
Gruß
Markus
PS: Ein Steuerklassenwechsel wurde noch nicht durchgeführt.