Arbeitsamt und neuer Arbeitgeber zahlen doppelt

Hallo,

angenommen jemand unterschreibt nach 4 Monaten Arbeitslosigkeit einen neuen Arbeitsvertrag. Anschließend geht er mit dem Arbeitsvertrag zum Arbeitsamt, um sich dort abzumelden. Da das Arbeitsamt immer zum Ende des Monats überwiesen hat und der neue Arbeitgeber ebenfalls erst zum Ende überweisen wird, wird er einen Monat kein Geldeingang auf dem Konto haben. deshalb schlägt der Arbeitsamt-Berater vor, 1 weiteren Monat ALG 2 auszuzahlen.

Was passiert aber, wenn dann der neue Arbeitgeber ebenfalls Lohn auszahlt. Dann wird in diesem Monat ja 2 mal der Krankenkassenbeitrag bezahlt…

Teilt die KK dann dem Arbeitgeber mit, dass bereits ein Beitrag für den Monat gezahlt wurde?

Das Problem ist, dass der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber nicht von einer Arbeitslosigkeit erzählt hat, um den typischen Vorurteilen auszuweichen…

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

Hallo

Wann hat der AG denn den Lohn genau überwiesen?

Am 29.? 30.? 31.? des Monats der Arbeitsaufnahme

oder am 01.? 02.? des Folgemonats?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

der Arbeitgeber zahlt immer zum 28. des Monats…

Hallo

Dann ist der Geldzufluss dem Jobcenter zu melden. Zu Unrecht erhaltenen Leistungen werden zurückgefordert.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Dann ist der Geldzufluss dem Jobcenter zu melden. Zu Unrecht
erhaltenen Leistungen werden zurückgefordert.

ich denke, das ist dem Fragesteller als auch dem JC klar, denn:

deshalb schlägt der Arbeitsamt-Berater vor, 1 weiteren Monat ALG 2 :auszuzahlen.

Gut, der Arbeitsamt-Berater ist wohl ein JC-Mitarbeiter und das ALG-II wird im Voraus gezahlt (da klingt Montasende irreführend), aber die Frage bezog sich doch primär auf die Krankenkassenbeiträge.

Ich gehe in der Konstellation davon aus, daß von JC gemeint war, die letzte ALG-II-Zahlung als Darlehn zu leisten. Da dieses dann (ich war beim fiktiven Termin icht dabei) zurückgezahlt werden muss, wäre das eh ein Thema für ein Gespräch beim JC. Natürlich kann auch die KK kontaktiert werden, auf daß keine Missverständnisse mit dem neuen AG aufkommen.

Gruß

osmodius

Zu viel gezahlte KK-Beiträge immer über Amt.
Hi!

Was passiert aber, wenn dann der neue Arbeitgeber ebenfalls Lohn auszahlt? Dann wird in diesem Monat ja 2 mal der Krankenkassenbeitrag bezahlt…

Was aber erstmal nicht schlimm ist. Stand man im Leistungsbezug (ob nun zu recht oder unrecht*), dann passiert stets Folgendes:
Das Amt bekommt automatisch eine sog. Überschneidungsmitteilung, aus der die doppelte Abführung der KK-Beiträge hervorgeht, woraufhin (bzw. spätestens dann; im Rahmen einer Leistungsrückforderung schon früher) das Amt die zu viel gezahlten Beiträge direkt mit der KK abrechnet.

(Nach einer evtl. Alg-II-Rückzahlung aufgrund des sog. Zuflussprinzips hattest Du ja nicht gefragt und zudem haben meine Vorredner dazu ja schon was gesagt. Deswegen hier von mir nichts weiter dazu, da das o. g. Procedere bei allen Kassenpatienten gleich ist. (Oder ist man hier etwa privatversichert?))

Teilt die KK dann dem Arbeitgeber mit, dass bereits ein Beitrag für den Monat gezahlt wurde?

Nein! Der Vorgang läuft nur zwischen KK und Amt ab.

LG
Jadzia

*) Stichwort hier: eventuelle Rückforderung des Alg II aufgrund des Zuflussprinzips