Alg II im August als Darlehen möglich
Hi!
Erstmal danke für den Hinweis, dass die Person bereits ab 01.08. angestellt ist und nicht (wie ich gelesen hatte…) ab 01.09.
Klar, dass ich die Problematik nicht erkannt habe… (Dabei bekommen doch heutzutage nur noch die Beamten ihr Gehalt monatlich im Voraus.
Aber :
Aber das Amt darf doch nicht für den August zahlen, wenn man seit dem 01.August angestellt ist und vom Arbeitgeber für den August Gehalt bekommt, weil man den ganzen August bereits angestellt war
Doch. Das Amt kann sehr wohl für den August mit Alg II einspringen (und macht das auf Antrag in der Regel auch) * , allerdings nur als Darlehen , dass man dann von seinem zukünftigen Gehalt (entweder peu à peu oder aber auf einmal; je nachdem, was man mit dem Amt vereinbart bzw. vereinbaren kann) zurückzahlen muss.
Jedenfalls kann man so in aller Regel seinen Lebensunterhalt für die Übergangszeit bestreiten.
*) § 23 (4) SGB II: „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.“
(http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__ 23.html)
Oder verstehe ICH da jetzt etwas falsch?
Nein. 
LG
Jadzia