einer person a wurde erzählt dass das arbeitsamt im vorraus zahlt und der arbeitgeber erst im nachhinein (beides zum 1. des monats!)
wie soll denn ein arbeitsloser der ab 1. august arbeit hat (dann zahlt das arbeitsamt nicht mehr, weil person a ja dann arbeit hat) den 1.-15.august überleben, weil ja der arbeitgeber erst am 1.september zahlt.
muss das arbeitsamt solange zahlen bis das erste mal geld vom Arbeitgeber kommt oder wie schafft man es diesen 1Monat zu überbrücken??
einer person a wurde erzählt, dass das arbeitsamt im vorraus zahlt
Da man die Story nur vom Hörensagen kennt und auch die Begriffe indifferent gewählt wurden, meine Nachfrage: Um welche Leistung geht es hier?
„Im Voraus“ deutet auf Alg II hin. Das „Arbeitsamt“ (bzw. heute: Arbeitsagentur) zahlt jedoch nur Alg I!
Ist stattdessen nicht vielleicht eher das JobCenter bzw. die ARGE gemeint (die für Alg II zuständig sind)?
und der arbeitgeber erst im nachhinein (beides zum 1. des monats!)
wie soll denn ein arbeitsloser, der ab 1. august arbeit hat (dann zahlt das arbeitsamt nicht mehr, weil person a ja dann arbeit hat), den 1.-15. august überleben, weil ja der arbeitgeber erst am 1.september zahlt.
Moment, timeout. Verstehe ich das so richtig: Das Amt zahlt zum 01.08. (mutmaßlich) das Alg II für August und der 1. Lohn trifft am 01.09. ein?
Wo ist denn dann das Problem?? Die Leistung vom 01.08. ist doch für den (ganzen) August gedacht! Das ging die Monate vorher doch auch!
Oder missverstehe ich hier was?
muss das arbeitsamt solange zahlen bis das erste mal geld vom Arbeitgeber kommt oder wie schafft man es diesen 1Monat zu überbrücken??
Moment, timeout. Verstehe ich das so richtig: Das Amt zahlt
zum 01.08. (mutmaßlich) das Alg II für August und der 1. Lohn
trifft am 01.09. ein?
Wo ist denn dann das Problem?? Die Leistung vom 01.08. ist doch für den (ganzen) August gedacht! Das ging die
Monate vorher doch auch!
Aber das Amt darf doch nicht für den August zahlen, wenn man seit dem 01.August angestellt ist und vom Arbeitgeber für den August Gehalt bekommt, weil man den ganzen August bereits angestellt war …
Erstmal danke für den Hinweis, dass die Person bereits ab 01.08. angestellt ist und nicht (wie ich gelesen hatte…) ab 01.09. Klar, dass ich die Problematik nicht erkannt habe… (Dabei bekommen doch heutzutage nur noch die Beamten ihr Gehalt monatlich im Voraus. Aber :
Aber das Amt darf doch nicht für den August zahlen, wenn man seit dem 01.August angestellt ist und vom Arbeitgeber für den August Gehalt bekommt, weil man den ganzen August bereits angestellt war
Doch. Das Amt kann sehr wohl für den August mit Alg II einspringen (und macht das auf Antrag in der Regel auch) * , allerdings nur als Darlehen , dass man dann von seinem zukünftigen Gehalt (entweder peu à peu oder aber auf einmal; je nachdem, was man mit dem Amt vereinbart bzw. vereinbaren kann) zurückzahlen muss.
Jedenfalls kann man so in aller Regel seinen Lebensunterhalt für die Übergangszeit bestreiten.
*) § 23 (4) SGB II: „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.“
(http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__ 23.html)
die Überbrückungsbeihilfe gibt es nicht mehr!
Lediglich die Beantragung eines Darlehens von der ARGE wäre in diesem Fall möglich.
Die Agentur für Arbeit zahlt in solchen Fällen nichts mehr.
Nocheinmal, der Fragesteller fragt ob das ARBEITSAMT im voraus zahlt.
Das tut es nicht.
Punkt aus.
ALG2 wird nicht vom Arbeitsamt gezahlt.
Ach, ist das so?! Was glaubst Du, warum ich schon vor Stunden dies: /t/arbeitsamt-zahlt-im-voraus-und-ag-im-nachhinein/5…
Ich weiß aus Erfahrung sehr gut, dass die Begriffe gerne durcheinander geschmissen werden. Und im Zweifel stimmt eher die Aussage, dass die Leistung im Voraus gezahlt wird (also Alg II ist) und nicht der Name der Behörde! Deswegen meine Aussage hier, bei der ich bleibe, bis der UP geschrieben hat, dass es doch Alg I bekommt.
Gruß
PS: Irgendwann ist das auf falschen Begrifflichkeiten Rumgereite doch auch mal gut! (Und ich weiß da, wovon ich rede.
und erstmal vielen dank für die schnellen und vielen antworten.
also person a bekommt „hartz4“
(ich weiß nicht ob man das alg1 oder 2 nennt, weil ich bisher noch nie in dieser situation war, habe ich keine ahnung davon!)
aber wie soll man denn den monat august überleben?
(der AN ist ab 1august eingestellt!)
Nein, streng genommen GIBT es das Arbeitsamt gar nicht mehr,
Das stimmt natürlich.
Die Ämter wurden umbenannt. Aber umgangssprachlich ist „Arbeitsamt“ und „Sozialamt“ immer noch in aller Munde und jeder weiss welche Ämter damit gemeint sind.
Sonst würden wir ja hier auch nicht im „Arbeits- und Sozialamt“ Brett diskutieren.
einer person a wurde erzählt dass das arbeitsamt im vorraus
zahlt und der arbeitgeber erst im nachhinein (beides zum 1.
des monats!)
Im Falle der Arge stimmt es, beim Arbeitgeber kann es verschieden sein.
wie soll denn ein arbeitsloser der ab 1. august arbeit hat
(dann zahlt das arbeitsamt nicht mehr, weil person a ja dann
arbeit hat) den 1.-15.august überleben, weil ja der
arbeitgeber erst am 1.september zahlt.
Nehmen wir mal diese Daten als gegeben.
muss das arbeitsamt solange zahlen bis das erste mal geld vom
Arbeitgeber kommt oder wie schafft man es diesen 1Monat zu
überbrücken??
Wenn der 1. Lohn erst am 01.09 auf dem Konto eingeht steht dem Arbeitslosen für August ALG II zu. (Zuflussprinzip). Die Person sollte bei der Arbeitsmeldung als Lohnzahlungstermin gleich September angeben. Kommt der Lohn allerdings doch schon im August wird ALG II für August wohl zurückgefordert.
Zudem sollte die Person sich zuerst nur „als in Arbeit“ melden, nicht aber von der Arge abmelden. (Geschieht automatisch nach 6 Monaten ohne Neuantrag). Es könnte ja sein dass die Person am Anfang weniger verdient als ihr aus ALG II und erlaubten Zuverdienst zusteht. Die Person muss dann nur die Lohnabrechnung einreichen, die Arge berechnet die Ansprüche dann neu und bezahlt die Differenz wenn Anspruch besteht, ansonsten eben nichts.
Nein, streng genommen GIBT es das Arbeitsamt gar nicht mehr,
Das stimmt natürlich.
Die Ämter wurden umbenannt. Aber umgangssprachlich ist „Arbeitsamt“ und „Sozialamt“ immer noch in aller Munde und jeder weiß, welche Ämter damit gemeint sind.
Ach … hier bist Du auf einmal nicht mehr so spitzfindig.
Doch. Das Amt kann sehr wohl für den August mit Alg
II einspringen (und macht das auf Antrag in der Regel
auch) * ,
in der Regel stellt die Agentur die Leistungen widerrechtlich (!) sofort ein, soblad sie Kenntnis über eine Arbeitsaufnahme hat und ungeachtet, dessen ob man mitteilt, wann die erste Lohnzahlung erwartet wird!
Da das Gehalt für Aug. am 1. Sept. kommt, hat die Agentur die Leistungen für August noch zu erbringen. Aber nicht als Darlehen, sondern als Leistung, da ja noch Anspruch besteht.
*) § 23 (4) SGB II: "Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit
in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden,
voraussichtlich Einnahmen anfallen. "
(http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__ 23.html)
Oder verstehe ICH da jetzt etwas falsch?
Das betrifft Situationen, wenn z. B. der Lohn für Aug. noch im Aug. gezahlt werden würde. Aber selbst dann leistet die Agentur in der Regel nicht, und die Leute haben Rennerei ihr Geld zu bekommen oder müssen sogar einen „Eilantrag“ beim Sozialgericht stellen.