Von ‚sozialen Härten‘ und ‚wichtigen Gründen‘ II
Hi!
Nicht jedes Arbeitsangebot muss ein Arbeitsloser annehmen,
Das stimmt. Leider ist das aber auch das einzige…
insbesondere dann nicht, wenn es eine „soziale Härte“ darstellen würde;
Das ist schon die erste falsche Aussage.
Das Gesetz kennt hier nämlich diesen Begriff nicht, geschweige denn, dass irgendwo definieren würde, was eine solche darstellt!
Vielmehr zählt das Gesetz bzw. die darauf basierenden Erläuterungen/Verwaltungsvorschriften sog. „wichtige Gründe“ auf, welche eine Sperrzeit vermeiden. Dass sich darunter auch einige soziale/persönliche befinden, macht Deine Aussage jedoch nicht richtiger!
wenn der Arbeitsloser verheiratet und 4 Kleinkinder hat,
- Pure Spekulation, die hier nicht weiterhilft.
wäre die Abwesenheit über Tage eine „soziale Härte“;
- Falsch. Eventuell im zu prüfenden Einzelfall, keinesfalls jedoch generell (weder „soziale Härte“ (die schon mal gar nicht; s. o.) noch „wichtiger Grund“)!
wenn er aber Single ist, besteht hier keine „soziale Härte“.
- Wieder falsch (fehlende Definition „soziale Härte“) bzw.
- Aussage so endgültig gar nicht treffbar: Selbst unter der Prämisse, dass man die angesprochenen sozialen/persönlichen Gründe bei den „wichtigen Gründen“ unter dem Oberbegriff „soziale Härte“ zusammenfassen würde, wäre eine Sperrzeit zwar wahrscheinlich, aber aufgrund mangelnden Detailwissens an dieser Stelle nicht defintiv zu bejahen!
Korrekt müsste die Aussage zum jetzigen Zeitpunkt lauten: Höchstwahrscheinlich läge als Alleinstehender (in der Tat) kein wichtiger Grund (i. S. d. Gesetzes) vor, der eine Sperrzeit abwenden könnte.
Noch einmal: „Wichtiger Grund“ und „soziale Härte“ sind (schon alleine deshalb, weil es für „soziale Härte“ in diesem Zusammenhang keine gesetzliche Definition gibt!) nicht kongruent!
Wenn ein 2. Arbeitsangebot abgelehnt würde, spätestens dann würden Sanktionen vom Arbeitsamt kommen,
Auch das wieder: falsch!
- Es existiert kein derartiger Automatismus („Ab der 2. Arbeitsablehnung gibt’s 'ne Sperrzeit.“) Es muss IMMER der Einzelfall geprüft werden!
Abschließend:
Ehrlich gesagt wundere ich mich über Deine Antworten hier. Du warst doch laut Vika im „Rechtsgeschäft“ tätig. Da sollte Dir doch auch klar sein, dass man auf Fachgebieten, die einem nicht so geläufig sind (hier: Sozial(versicherungs)recht), nicht im Brustton der Überzeugung Dinge von sich geben sollte, von denen andere, die auf diese „fremden“ Fachgebiete spezialisiert sind, deutlich mehr Ahnung haben.
Falls Du Volljurist bist (was mich ehrlich gesagt wundern würde … sorry): Im real life fiele so eine Auskunft wohl unter anwaltliche Falschberatung…
Gruß
Jadzia