Hallo,
einer angestellten Lehrerin wird von ihrem Arzt nahegelegt, aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufzugeben, da sie der psychischen Belastung des Unterrichts nicht gewachsen ist.
Auf dem Formular, das das Arbeitsamt für diesen Schritt vorsieht, hat der Arzt als Frist für die Arbeitsaufgabe eingetragen: „mittelfristig - bis Ende 2006“.
Die Lehrerin wird allenfalls noch bis zu den Sommerferien durchhalten, eine Beschäftigung bis zum Jahresende ist keinesfalls mehr möglich, zumal dies auch dem Arbeitgeber nicht möglich wäre.
Würde das Arbeitsamt in diesem Fall einer Kündigung zum 30.08. (= Ende der Sommerferien) ohne Sperre zustimmen?
Viele Grüße,
Gwen
Hallo
Würde das Arbeitsamt in diesem Fall einer Kündigung zum 30.08.
(= Ende der Sommerferien) ohne Sperre zustimmen?
Das fragt die Lehrerin am besten vorher beim Arbeitsamt den zuständigen Sachbearbeiter und läßt sich evtl Zusagen, daß unter diesen Voraussetzungen von einer Sperre abgesehen wird, schriftlich geben.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Würde das Arbeitsamt in diesem Fall einer Kündigung zum 30.08.
(= Ende der Sommerferien) ohne Sperre zustimmen?
Das fragt die Lehrerin am besten vorher beim Arbeitsamt
den zuständigen Sachbearbeiter und läßt sich evtl Zusagen, daß
unter diesen Voraussetzungen von einer Sperre abgesehen wird,
schriftlich geben.
Gruß,
LeoLo
Hi.
Hierzu empfehle ich Dir die Lektüre meines wenige Wochen alten Postings (besonders des ersten Absatzes):
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Für Gwendolyn dürfte auch der zweite Absatz interessant sein. Soll heißen: In diesem Fall dürfte es auf eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters hinauslaufen, weil die im Posting genannte Formulierung - lt. Gwendolyn - nicht annähernd im Attest steht. Viel Glück!
Gruß
Liza