Arbeitsaufnahme und ALG II

Hallo, mein Mann ist seit gut 2 Jahren krank und da er keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat, bekommt er ALG I. Da es sehr gering ist, bekommen wir noch aufstockend ALG II. Ich bin auf 360 EUR Basis beschäftigt. Nun kann er am 21.09. eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die er auch trotz seiner Krankheit ohne größere Probleme ausführen kann. Wir waren bei der ARGE und haben die Arbeitsaufnahme gemeldet (AA ist nicht zuständig für uns wegen aufstockendem ALG II).Dort wurde uns gesagt, das ab dem ersten Arbeitstag sofort das ALG I sowie das ALG II eingestellt werden, weil ja dann Lohn gezahlt würde. Die erste Lohnzahlung wird sicher erst im November sein, und sollte im Oktober noch für die 10 Tage Lohn fließen, ist dies wahrscheinlich frühestens am 15.Oktober. Das heißt für uns, dass wir am Monatsanfang keine Miete, Energie usw. zahlen können. Ausserdem ist die neue Stelle ca. 40 km entfernt, also wird auch Fahrgeld benötigt, das wir nicht haben. Habe ich denn überhaupt eine Möglichkeit an ein Übergangsgeld o.ä. zu kommen, um wenigstens den Oktober zu überstehen? Wer kann mir da weiterhelfen bzw. was für Rechte habe ich eigentlich? Momentan habe ich das Gefühl, dass man noch dafür bestraft wird, wenn man die Arbeitslosigkeit beenden will, wieder was sinnvolles tun will. Weder das AA noch die ARGE haben sich bei der Arbeitsuche mit Ruhm bekleckert, lediglich eine Verpflichtung zur Abgabe eines Rentenantrages abverlangt.

Hallo,

also es ist zunächst mal wichtig die Arbeitsaufnahme auch bei der Arbeitsagentur zu melden, da dies nicht automatisch weitergeleitet wird und ja auch von der Agentur ALGI bezogen wird. Ist wirklich dringend anzuraten, da es sonst größere Probleme wegen Verdacht auf Leistungsmißbrauch gibt.

Welche Förderleistungen man bei der Arge beantragen kann, weiß ich leider nicht genau, da ich mich eher mit ALGI auskenne. Ich weiß nur, daß bei der Agentur bspw. Fahrkostenbeihilfe (Pendelfahrten) beantragt werden können. Es ist stark davon auszugehen, daß es dies auch bei der Arge gibt. Ebenso würde ich nach Übergangsdarlehen fragen und mich hier nicht abwimmeln lassen.

VG
Claudia

Sie haben da vollkommen Recht. Der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ist wirklich kein leichtes Zuckerschlecken. Das einzige was mir einfällt ist ein Zinsloses Darlehen von ALG2 das man aber nächsten Monat komplett zurück zahlen muss und man am Ende so oder so ohne Geld für den Monat da steht.

hallo
ich kann den leuten immer nur raten mitglied bei der vdk zu werden monatsbeitrag um die 5 euro.
sie haben spezialisten für solche angelgenheiten und stellen wenn nötig auch kostenfreie anwälte.
gruß

Hallo Claudia,
Fahrtkostenzuschuss für Pendelfahrten ist eine kann-Bestimmung der ARGE je nach Haushaltslage und wird immer nur rückwirkend gewährt und zwischen Beantragung und Bewilligung kann es schon lange dauern.

„Dort wurde uns gesagt“, dies ist keine Lösung. Sie müssen bei der ARGE, wegen der Aufstockung, Ihre Angaben schriftlich machen. Dort müßte es ein Formular „Veränderungsmeldung“ geben, welches Sie bekommen müssen. Ihr Mann muß sich aber zuerst beim AA melden und seine Veränderungsmeldung dort zuerst abgeben,sofern ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Erst danach dürfte eine Anpassung von ALG II erfolgen. Schreiben Sie im Veränderungsantrag genau auf, dass Sie nicht mittellos im Zeitraum vom … bis leben können und deshalb sich ggf. an den GF und/oder die Presse wenden müßten, sofern es keine Zahlung geben sollte und Sie mittelos wären. Es gibt immer noch das Sozialamt, falls es Probleme geben sollte mit dem Geld.

Schreiben Sie sich immer die Namen auf , den Tag , die Uhrzeit, des Mitarbeiters des JobCenters , ggf auch des Sozialamtes ,den jeweiligen Tag Ihrer mündlichen Meldungen zusätzlich auf. Natürlich auch den Sachverhalt.

Viel Glück!
Thomas Klein

Hallo, mein Mann ist seit gut 2 Jahren krank und da er keinen
Anspruch mehr auf Krankengeld hat, bekommt er ALG I. Da esdie veränderung
sehr gering ist, bekommen wir noch aufstockend ALG II. Ich bin
auf 360 EUR Basis beschäftigt. Nun kann er am 21.09. eine
versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die er auch trotz
seiner Krankheit ohne größere Probleme ausführen kann. Wir
waren bei der ARGE und haben die Arbeitsaufnahme gemeldet (AA
ist nicht zuständig für uns wegen aufstockendem ALG II).Dort
wurde uns gesagt, das ab dem ersten Arbeitstag sofort das ALG
I sowie das ALG II eingestellt werden, weil ja dann Lohn
gezahlt würde. Die erste Lohnzahlung wird sicher erst im
November sein, und sollte im Oktober noch für die 10 Tage Lohn
fließen, ist dies wahrscheinlich frühestens am 15.Oktober. Das
heißt für uns, dass wir am Monatsanfang keine Miete, Energie
usw. zahlen können. Ausserdem ist die neue Stelle ca. 40 km
entfernt, also wird auch Fahrgeld benötigt, das wir nicht
haben. Habe ich denn überhaupt eine Möglichkeit an ein
Übergangsgeld o.ä. zu kommen, um wenigstens den Oktober zu
überstehen? Wer kann mir da weiterhelfen bzw. was für Rechte
habe ich eigentlich? Momentan habe ich das Gefühl, dass man
noch dafür bestraft wird, wenn man die Arbeitslosigkeit
beenden will, wieder was sinnvolles tun will. Weder das AA
noch die ARGE haben sich bei der Arbeitsuche mit Ruhm
bekleckert, lediglich eine Verpflichtung zur Abgabe eines
Rentenantrages abverlangt.

Guten Tag.
Das Arbeitslosengeld wird wirklich zum Tag vor der Arbeitsaufnahem eingestellt.
Aber das Alg II wird weiterhin gezahlt werden, es gilt das Zuflußprinzip. Wenn das Septembereinkommen im Okt. zufließt, wird es auch erst im Okt. angerechnet.
Je nach Höhe kann es sein, das Sie auch im Okt. noch alg II erhalten werden.

Nun kann er am 21.09. eine

versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die er auch trotz
seiner Krankheit ohne größere Probleme ausführen kann. Wir
waren bei der ARGE und haben die Arbeitsaufnahme gemeldet (AA
ist nicht zuständig für uns wegen aufstockendem ALG II).Dort
wurde uns gesagt, das ab dem ersten Arbeitstag sofort das ALG
I sowie das ALG II eingestellt werden, weil ja dann Lohn
gezahlt würde. Die erste Lohnzahlung wird sicher erst im
November sein, und sollte im Oktober noch für die 10 Tage Lohn
fließen, ist dies wahrscheinlich frühestens am 15.Oktober. Das
heißt für uns, dass wir am Monatsanfang keine Miete, Energie
usw. zahlen können. Ausserdem ist die neue Stelle ca. 40 km
entfernt, also wird auch Fahrgeld benötigt, das wir nicht
haben. Habe ich denn überhaupt eine Möglichkeit an ein
Übergangsgeld o.ä. zu kommen, um wenigstens den Oktober zu
überstehen?

Laßt euch nicht für dumm verkaufen!

ALG II ist eine Vorauszahlung, und Einkommen darf er angerechnet werden, wenn es auf dem Konto ist. Frag deinen SB mal, was die Zuflußtheorie besagt - das sollte er wissen!

Es muß also so lange gezahlt werden, bis der Lohn da ist.

So, und dann stellt bitte sofort formlos beim Arbeitsvermittler einen Antrag auf Auskunft und Beratung, was ihr aus dem Vermittlungsbudget bei Arbeitsaufnahme beantragen könnt: Fahrtkostenzuschuß ist auf jeden Fall möglich!

Die müssen euch dann dafür einen Antrag aushändigen…

Verstoß gegen FAQ:1129
Hallo!

Leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen Deines Artikels beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht ( Link öffnet im neuen Fenster ).
"
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur im Forum gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage!

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne noch einmal im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du dann FAQ:1129 beachtest (siehe dazu auch dortige Vorschaltseite)!

PPS: Bitte „gönne“ Deinen Texten in Zukunft Absätze und Leerzeilen, da sie so extrem schwierig zu lesen und damit zu verstehen/nachzuvollziehen! Vielen Dank.

Hallo,
das Arbeitslosengeld I wird mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses aufgehoben. Das ist so korrekt. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II ist es wichtig, wann das Gehalt zufließt und in welcher Höhe.
Warum wird die erste Lohnzahlung erst im November erfolgen? Wie ist es denn im Arbeitsvertrag geregelt, bzw. was hat denn der Arbeitgeber für ein Zahlungsdatum angegeben? Würde die Lohnzahlung im Folgemonat erfolgen, sprich für den September erst im Oktober, dann wäre die Frage wie hoch das Brutto- und Nettogehalt ist.
Reicht das Gehalt aus, um den Anspruch auf ALGII abzusichern, ist die Einstellung des ALGII ab 01.10. korrekt.
Übergangsgeld gibt es meines Erachtens nicht mehr. Ggf. könntet ihr ein Antrag auf Darlehen zur Überbrückung bis zur ersten Gehaltszahlung stellen. Das würde ggf. jedoch nur gewäht werden wenn ihr alle anderen Möglichkeiten (Abschlagszahlung Arbeitgeber, Ausschöpfen Dispo) nicht in Anspruch nehmen könnt.
Wenn das Einkommen aus September jedoch tatsächlich erst mit dem Oktobergehalt im November ausgezahlt wird, dann ist der Anspruch auf ALGII im Oktober vorhanden. Die späte Zahlung des Arbeitgebers müsstet ihr jedoch ggf. nachweisen (Schriftstück Arbeitgeber).
Das Einkommen ist lt. § 11 SGB II in der tatsächlichen Höhe im Zuflussmonat zu berücksichtigen. Abzüglich der Freibeträge natürlich und da solltet ihr die Fahrkosten mit angeben!

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Schönen Sonntag und deinem Mann viel Erfolg im Beruf!

Hallo,

bis zum 31.12.2008 gab es für die ARGEen die Möglichkeit, eine sogenannte „Übergangsbeihilfe“ bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu gewähren. Diese wurde leider vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen.
Es gibt allerdings für die ARGEen die Möglichkeit, ersatzweise ein Darlehen in wie es heißt „angemessener Höhe“ als Überbrückung zu gewähren 4. (Darlehen bei zu erwartenden Einnahmen gem. § 23 Abs. 4).
Dies ist allerdings eine „kann“- Bestimmung, d.h., es liegt im Ermessen des Teamleiters bzw. der Geschäftsführung. Im Übrigen sollte ein Darlehen immer als Ultima Ratio angesehen werden. Vorab müssen alle anderen Möglichkeiten geprüft und erfolglos geblieben sein (z.B. Geld bei Verwandten, Bekannten leihen, Vermieter um Aufschub der Mietzahlung bitten oder Vorschuss vom neuen Arbeitgeber).
Die Höhe des Darlehens würde, wenn es dann gewährt sein sollte, mit Hilfe des Regelsatzes berechnet. Das bedeutet, Sie und Ihr Ehemann bekommen für die Zeit bis zur ersten tatsächliche Lohnzahlung den täglichen Regelsatz (1 Tag = 1/30 von 323 EUR Regleleistung sowie 1/30 der Kosten der Unterkunft.
Hierfür würde dann von der ARGE ein Darlehensvertrag angefertigt. Ihr Ehemann müsste zudem eine Lohnabtretungserklärung unterzeichnen. Hierin wird bestimmt, dass der Lohn, welcher Ihnen ja bis zum ersten Lohntag nicht zur Verfügung steht, an die ARGE abgetreten wird (natürlich nur in Höhe des gewährten Darlehens.

Am besten mal bei der Sachbearbeiterin der ARGE Übergangsbeihilfe beantragen. Normalerweise ist sowas in dem Fall möglich.

Hallo,

ja so ist das im Leben den ehrlichen beissen die Hunde.
Dein Fall ist ein alt bekanntes Problem vor dem viele leute stehen, die froh sind, eine Arbeit bekommen zu haben und dieses dann zum eigenen Nachteil dem Amt melden. Da die Ämter immer im Vorraus zahlen, ist das rechtlich auch richtig und in ordnung.Geh am besten zum Amt, und melde das sich die Arbeitsaufnahme auf den 01.11.2010 verschiebt. Wenn das Geld geflossen ist also am 30.09 oder dem 01.10.2010 meldest du, das die Arbeitaufnahme mit dem heutigen Tage beginnt.
Du wirst feststellen, das es keine Rückforderung geben wird. Jedenfalls ist mir das noch nie untergekommen.
Umbedingt merken, Arbeitsbeginn erst am Tag der Arbeitsaufnahme melden.

Grüße Jobhunter

Hallo,
ich bin keine Expertin für ALG-II-Leistungen. Aber ich habe mich im Netz etwas umgeschaut.
Lese diese Seite:

http://hartz.info/index.php?topic=22990.0

und diese Seite:

http://www.elo-forum.org/alg-ii/56896-alg-ii-arbeits…

L.G.

Das ALG I ist ab 21.09. nicht mehr bei der Berechnung zu berücksichtigen das heißt für September erhaltet ihr eine Nachzahlung im Oktober wäre ein geringes Einkommen anzurechnen es besteht denk ich durchaus noch algII anspruch! Jedoch kann die ARGE eine Zahlungseinstellung vornehmen um Überzahlungen zu vermeiden. Da würde ich jedoch nochmal mit dem Bearbeiter sprechen!!! Für die Fahrtkosten einen Antrag bei der Agentur holen die zahlen im 1. halben Jahr einen Zuschuss!! Ich würde mit dem Bearbeiter sprechen, das durch die Zahlungseinstellung die Arbeitsaufnahme gefärdet ist und die Überzahlung ja auch zurückgezahlt wird da ja Lohn dann zur Verfügung steht! Einfach einstellen dürfen die nicht!!! Es muss auf jeden Fall neu berechnet werden!!! Für weitere Fragen steh ich gern zur Verfügung!

Hallo tft4

Übergangsgeld gibt es nicht mehr. Im Einzellfall kann aber ein Zinsloser Kredit mit einer festen Rückzahlung gewährt werden.
Das ALG II bekommt Ihr immer im Voraus, ALG I wird wie der Lohn Rüchwirkend gezahlt. Das wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Für die neue Berechnung des ALG II muß der Arbeitsvertrag Deines Mannes vorgelegt werden, dann wird eine Pauschale des Nettoverdienstes angerechnet, plus Deine 360,00 €. Kommt Ihr mit dem Verdienst über den Bedarf ( 2X 323,00€ plus Miete u.Heizkosten), so fällt das ALG II weg, ist schon ALG II gezahlt worden, dann müßt Ihr zurückzahlen.
Im Übrigen werden noch Werbungskosten und Einkommensbereinigung vom Netto weggerechnet !
Es gibt einen Harz IV Rechner im Internet (Arbeitsamtseite).
Da kannst Du selber ausrechnen, ob Ihr mit Eurem Einkommen noch ALG II bekommen würdet.
Wenn nicht, kannst Du Dir nur über Bekannte oder Familienangehörige das Geld für den Überbrückungsmonat leihen.
Leider wird man mit der Beschaffaung von Arbeit noch bestraft, aber man tut es ja auch für sich selber,
müßt nur aufpassen,das Dein Mann sich Gesundheitlich nicht noch weiter runter arbeitet !!!
Kann Euch aber trösten, uns geht es auch so.
karli3

ALG I fällt mit der Arbeitsaufnahme weg. ALG II fällt in dem Monat weg wo ihr mit dem erzielten Einkommen nicht mehr hilfebefürtig seid. Wenn die erste volle Lohnzahlung für Oktober am 31.10 kommt habt ihr schon ab 01.10 keinen Anspruch mher. Um aber die Miete etc zahlen zu können wird dann für dem Monat Oktober nochmal ALG II als Darlehen gezahlt. Wenn im Oktober nur der Septemberlohn gezahlt wird bekommt ihr im Oktober weiter aufstockend ALG II und dann ab November nichts mehr (bzw. ein Darlehen)