Arbeitserlaubnis

Hallo,

woran erkennt man in D, dass ein ausländischer Student, Arbeitnehmer oder Tourist, ne Arbeitserlaubnis für D hat?

Ist dass im Pass gestempelt oder gibt es da extra Formulare/Zettel/Urkunden?

Oder reicht da schon, dass er ne SV-Nummer und Steuer-ID hat?

VG René

Hallo,

Nabend

woran erkennt man in D, dass ein ausländischer Student,
Arbeitnehmer oder Tourist, ne Arbeitserlaubnis für D hat?
Ist dass im Pass gestempelt oder gibt es da extra
Formulare/Zettel/Urkunden?

genauso, wie du diese Seite gefunden und genutzt hast, ist auch zum Beispiel mein ganz spezieller Freund Herr Google zu finden und zu nutzen…

Einfach das Wörtchen Arbeitserlaubnis als Suchwort eingeben und:

*trommelwirbel*

2 ganz relevante Links erscheinen…
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitserlaubnis

oder

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25474/Navigation/zen…

Klingt komisch… ist aber so *ggg

Kurzfassung: Nicht EU-ler benötigen einen Aufenthaltstitel in dem die Erlaubnis erteilt wird…
EU-ler bis auf zwei Ausnahmen benötigen soetwas nicht mehr…(das hat Frau Wikipedia noch nicht verstanden, die meißten dort angegebenen Staaten benötigen keinen Titel mehr, daher am besten die Seite der Arbeitsagentur nutzen für Informationen…)

VG René

Grüssle
MG

Falsches Brett. Aber welches? Nachfrage!
Sorry, René, ich trau’s mich ja kaum zu sagen, wo ich Dich grade schon vom AA-Brett nach Versicherungen geschubst habe … aber Arbeits_erlaubnis_recht (auch wenn der Name heute so nicht mehr stimmt) ist nicht Arbeitsrecht, und Fragen dazu gehören entweder ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“ (bei EU-Ausländern, weil vorrangig § 284 SGB III gilt) oder ins Brett „Ämter & Behörden allgemein“ (bei Nicht-EU-Ausländern, weil vorrangig das AufenthG gilt) – soweit ich mich grade nicht sehr irre…

Und daher bitte ich Dich, bevor ich die lieben MOD-Kollegen ums Schubsen bitte, doch noch schnell zu verraten, ob es hier um einen EU- oder einen Nicht-EU-Bürger geht! Danke!

LG
Jadzia Dax

Hallo Jadzia Dax,

ja, ich fühl mich rumgeschubst…irgendwie…:smile:

Liegt aber wohl daran, dass ich ein Nichtwissender bin und so das richtige Brett nicht erkennen kann :frowning:
Bin aber jetzt wohl im richtigen gelandet:smile:, denn es geht um Drittstaaten.

VG René

Hallo,

Es geht mir um Studenten aus Drittstaaten.

Na ja, hab nur TANTE Google :smile:
Und die hatte ich genutzt, allerdings beantwortet es immer noch nicht so ganz meine Frage!

Kurzfassung: Nicht EU-ler benötigen einen Aufenthaltstitel in
dem die Erlaubnis erteilt wird…

Hab zwar Bildchen gefunden, da sieht man aber nix von „Arbeiten erlaubt“-ja/nein?
Daher meine Nachfrage hier im Forum.
Ist auf dem Aufenthaltstitel eine Arbeitserlaubnis vermerkt oder steht da nix da es bei dem Aufenthaltstitel eh integriert ist?

VG René

[MOD] Na dann passt ja jetzt alles! :smile:
Hi

ja, ich fühl mich rumgeschubst…irgendwie…:smile:

Ja, ich schäme mich auch ganz doll… 8)

Liegt aber wohl daran, dass ich ein Nichtwissender bin und so das richtige Brett nicht erkennen kann :frowning:

Diese Theorie würde mich entlasten. :wink:

Bin aber jetzt wohl im richtigen gelandet :smile:, denn es geht um Drittstaaten.

Supi, dann ist das ja auch geklärt!
Teilthread deswegen abgeschlossen.

LG
Jadzia Dax

Hallo Rene,

wenn ich ein solches Problem hatte, Anruf bei der Ausländerbehörde (Kommunalverwaltung) und schon wurde mir geholfen!

Viele Grüße!
Norbert

Hallo Silex,

du musst die Aufenthaltserlaubnis oder Visum von der Arbeitserlaubnis unabhänbgig betrachten. Ein Aufenthaltsrecht ergibt noch kein Arbeitsrecht.
Zwar wird oft auf dem Aufenthaltstitel vermerkt, dass die Arbeitsaufnahme gestattet bzw. nicht gestattet ist. Das zeigt aber nur die Haltung der ALB für oder nicht gegen eine Erwerbstätigkeit an, für eine Arbeit bedarf es einer zusätzlichen Arbeitserlaubnis. Ausnahme: Personen, die sich auf das FreizügG/EU beziehen (die bedürfen weder Aufenthaltstitel noch Arbeitserlaubnis).

Gruss

Iru

Hallo Irubis,

danke für die Erläuterungen.

für eine Arbeit bedarf es einer zusätzlichen Arbeitserlaubnis.

Das war genau meine Frage, denn dazu konnte ich nix finden!

Kurzfassung:
Die Arbeitserlaubnis bekommt man also zusätzlich dann von der ALB und wer so eine hat, darf auch arbeiten?

VG René

Hallo Norbert,

es war nur eine hypotetischer Frage.
Wenn es mal notwendig sein söllte, werde ich mich dort mal erkundigen.

Danke für den Hinweis!

VG René

Hallo Silex,

ich bin zu weit zurückgegangen und war noch im alten AuslG… das neue Zuwanderungsgesetz hat die Arbeitserlaubnis durch den Eintrag in der AE (durch die ALB) entbehrlich gemacht. Dieser Eintrag wird durch die ALB nach Zustimmung der BA für Arbeit eingetragen.

Also muss man für die Arbeitserlaubnis zur ALB gehen.

Sorry für meinen Irrtum.

Gruss

Iru

Hallo Irubis,

ah jetzt ist es auch verständlich, warum ich nicht´s genaues fand.

Ich danke Dir, jetzt ist es mir verständlicher!

VG René