Arbeitsgenehm. Nicht-EU-Ausländer in Deutschland

Liebe/-r Experte/-in,

meine Lebensgefährtin kommt aus einem Nicht-EU-Land und möchte sich hier eine Existenz aufbauen.
Sie ist ausgebildete Deutsch/Englisch-Lehrerin und möchte in diesem Bereich auch erwerbstätig sein bzw. werden (angestellt oder freiberuflich).

Die Frage ist: Auf was muß sie arbeitsrechtlich achten, wenn sie sich auf freiberuflicher Ebene selbstständig machen möchte (ohne oder mit Heirat mit mir) bzw. wenn sie angestellt sein möchte.

Braucht sie eigentlich eine Arbeitsgenehmigung, auch wenn sie sich z.b. also Dolmetscherin selbstständig machen möchte?

Danke im voraus für deine Antwort!!!

Gruß Robert

Am besten mal bei d. örtl. IHK nachfragen.
Da gibt es Spezialisten zum Thema Existenzgründung.

meine Lebensgefährtin kommt aus einem Nicht-EU-Land und
möchte sich hier eine Existenz aufbauen.
Sie ist ausgebildete Deutsch/Englisch-Lehrerin und möchte in
diesem Bereich auch erwerbstätig sein bzw. werden (angestellt oder freiberuflich).

Die Frage ist: Auf was muß sie arbeitsrechtlich achten, wenn sie sich auf freiberuflicher Ebene selbstständig machen möchte ohne oder mit Heirat mit mir) bzw. wenn sie angestellt sein möchte.
Braucht sie eigentlich eine Arbeitsgenehmigung, auch wenn sie sich z.b. also Dolmetscherin selbstständig machen möchte?

Guten Morgen,

die selbständige Tätigkeit wie die Tätigkeit als Angestellte setzt eine entsprechende ausländerrechtliche Genehmigung voraus.
Im Visum müsste derzeit ein Vermerk zur Frage Erwerbstätigkeit stehen.
Wenn die Ausländerbehörde die Erlaubnis erteilt hat, kann die Agentur für Arbeit in Bezug auf die Tätigkeit als Angestellte eine Arbeitserlaubnis erteilen.
Ich rate dazu die Frage auch Spezialisten für das Ausländerrecht zu stellen, da der arbeitsrechtliche Teil nur den Fall der Erlaubnis durch die Agentur für Arbeit betrifft, diese aber immmer das ausländerrechtliche Verfahren voraussetzt.
Dabei wird es mW einen Unterschied machen, ob Sie verheiratet sind. Auch dazu mehr von den Spezialisten für Ausländerrecht.

Schönen Tag noch

Guten Tag,

Lt Überschrift Ihrer Frage hat diese nichts mit dem Arbeitsrecht zu tun, sondern mit dem Ausländerrecht.
Auch freiberufliche Tätigkeit hat keinerlei arbeitsrechtliche Aspekte. Sie sollten sich Ihre „Experten“ genauer aussuchen und Ihre Frage sorgfältiger formulieren.

&Tschüß
Wolfgang

Leider ist mir unklar, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Deine Lebensgefährtin hat und der spielt hier eine entscheidende Rolle.

Eine zuverlässige Auskunft könnte sie aber in jedem Fall bei der „zuständigen“ Ausländerbehörde bekommen, denn die kennen das Recht genau und wissen natürlich auch über den Status Deiner Gefährtin perfekt Bescheid.

Ausserdem müssten die ihr ja im Zweifelsfall auch die erforderliche Genehmigung erteilen.

Viel Erfolg!

Guten Tag,
hier werden alle Fragen geklärt:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25474/Navigation/zen…
Gruß
MG

Hallo Robert,

in Deutschland gibt es Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit. Da ich nicht weiß aus welchem Land die Bekannte ist, kann ich nur bedingt Aussagen machen.

Für EU-Bürger gilt eine absolute Niederlassungsfreiheit. Für andere Ausländer gilt es einen dauerhaften und ständigen Aufenthalt in Deutschland zu erreichen, dann gilt auch für Sie die Gewerbe und Niederlassungsfreiheit.

Wenn Sie keinen Unterhalt vom Staat fordern können Sie dann machen was Sie wollen.

Herzliche Grüße aus Illertissen
Erwin Fuessl

Liebe/-r Experte/-in,

meine Lebensgefährtin kommt aus einem Nicht-EU-Land und
möchte sich hier eine Existenz aufbauen.

Sie ist ausgebildete Deutsch/Englisch-Lehrerin und möchte in
diesem Bereich auch erwerbstätig sein bzw. werden (angestellt
oder freiberuflich).

Die Frage ist: Auf was muß sie arbeitsrechtlich achten, wenn
sie sich auf freiberuflicher Ebene selbstständig machen möchte
(ohne oder mit Heirat mit mir) bzw. wenn sie angestellt sein
möchte.

Braucht sie eigentlich eine Arbeitsgenehmigung, auch wenn sie
sich z.b. also Dolmetscherin selbstständig machen möchte?

Danke im voraus für deine Antwort!!!

Hallo,

Eine Arbeitsgenehmigung braucht Sie nicht, da Sie sich ja als Selbstständige beim Gewerbeaufsichtamt mit Ihrem Gewerbe anmelden muß. Das ist quasi wie eine Arbeitsgenehmigung für Arbeitnehmer zu sehen. Was anderes ist es mit der Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Die Informationen dazu erhält Sie aber auch beim Gewerbeamt, wohin Sie sich diesbezüglich dann wenden muß.

Generell muß man aber sagen, dass wenn sich Nicht-EU-Bürger in Deutschland selbsständig machen und nachweisen können, dass sie nicht dem Staat auf der Sozialkasse liegen werden, es keine Probleme mit der Gewerbeanmeldung geben wird. In den Gesetzen wird kein Unterschied gemacht ob sich eine große Autofirma in Deutschland niederlässt oder ein Einzelunternehmer.

Übrigens gibt es auch eine Reihe von finanzielle Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen.Näheres dazu erfährt sie bei den entsprechenden IHK’s.

Wenn Sie als Arbeitnehmer angestellt werden möchte und noch keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, dann braucht Sie neben der Aufenthaltsgenehmigung auch noch eine Arbeitsgenehmigung bis zu dem Zeitpunkt, wann sie die dt. Staatsbürgerschaft erhält.

Also wünsch ich mal Erfolg für dass Unternehmen.

Hallo,
sorry bei der Problematik kann ich leider nicht helfen.

Hallo
das sind leider zu wenig Informationen. Es gibt bei der Agentur für Arbeit einiges an Info- Material zu diesem Thema.
Es gibt bei verschiedenen Ländern unterschiedliche Richtlinien.
Aufenthaltstitel, ARbeitserlaubnis, Freizügigkeitserlaubnis usw.
Vielleicht auch man beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen.

Leider weiß ich da auch nicht mehr.

Alles Gute
L.G.

Hallo Robert,

tut mir Leid, das ist nicht unbedingt mein Fachgebiet.
Es wird ohne Heirat mit großer Sicherheit sehr schwierig werden. Daher würde eine Heirat vieles, oder vielleicht alle integrativpolitschen Behördenprobleme lösen.
Wenn sie sich selbstständig machen möchte, braucht sie einen Gewerbeschein. Im Moment würde sie keinen bekommen, weil sie wohl eine Genehmigung zur Aufenthalt, bzw. zur Arbeit benötigt.
Wenn ihr euch liebt - ab zum Standesamt. Notfalls mache ich noch den Trauzeugen :wink:

Viel Glück!!!

Lieber Robert, das ist keine arbeitsrechtliche, sondern eine sozialrechtliche Frage. Deshalb kann ich leider nicht wirklich 100%ig darauf antworten.
Eine Arbeitserlaubnis benötigt sie m.E. immer, auch wenn sie sich selbständig macht (da arbeitet sie ja auch!!!).
Hinweis von mir: ich kenne zahlreiche arbeitslose Dolmetscher… ich würde mir das mit der Selbständigkeit überlegen! Der Markt scheint überlaufen. Erkundigt Euch vorher besser.
Herzliche Grüße
Brigitte

Ich möchte gleich zugeben, dass ich auf diesem Gebiet nicht so bewandert bin. Als Freiberufler muss sie sich eh beim Finanzamt anmelden. Dort erfährt sie dann auch wie es mit einer Arbeitserlaubnis ist, bzw. woher sie eine bekommt. Wenn sie als Angestellte arbeiten möchte, dann ist die Agentur für Arbeit zuständig. Auf Antrag erteilt man dort Ausländern eine Arbeitserlaubnis. In der dortigen Fachabteilung weiß man dann auch, ob sie überhaupt eine Arbeitserlaubnis braucht. Mit viel Glück wird sie vielleicht auch dort gleich als Lehrerin vermittelt.

Hallo,

ich bin mit dieser Frage völlig überfordert, da es sich nicht um Arbeitsrecht, sondern um Ausländerrecht, d.h. öffentliches Rechts handelt.

Ich würde an Deiner Stelle bei der Arbeitsagentur und bei der Ausländerbehörde Deines Ortes nachfragen, die geben nämlich (meines Wissens!)die Arbeitsgenehmigung.

Ingeborg

Kann ich leider nichts zu sagen

Hallo marion,

danke für deine Antwort!

Gruß Robert

Am besten mal bei d. örtl. IHK nachfragen.

Da gibt es Spezialisten zum Thema Existenzgründung.

Hallo Achim,

herzlichen dank für deine hilfreiche Antwort!

Gruß Robert

Hallo demosthenes,

danke für deine Antwort!

Gruß Robert

Hallo Fuessl,

danke für deine Antwort!

Gruß Robert

Hallo Wolfgang,

danke erstmalfür deine Antwort!

Erlaube mir aber folgende Anmerkung: Ich kann deine Kritik, ich solle mir einen Experten genauer aussuchen, nicht ganz nachvollziehen, denn woher soll ich als Laie bzw. Fragesteller wissen, mit welchem Rechtsgebiet (Arbeit oder Ausländer) es zu tun hat? Eben deswegen habe ich doch die Frage hier bei wer-weiss-was gestellt.

&Tschüß
Robert