Liebe/-r Experte/-in,
meine Lebensgefährtin kommt aus einem Nicht-EU-Land und
möchte sich hier eine Existenz aufbauen.
Sie ist ausgebildete Deutsch/Englisch-Lehrerin und möchte in
diesem Bereich auch erwerbstätig sein bzw. werden (angestellt
oder freiberuflich).
Die Frage ist: Auf was muß sie arbeitsrechtlich achten, wenn
sie sich auf freiberuflicher Ebene selbstständig machen möchte
(ohne oder mit Heirat mit mir) bzw. wenn sie angestellt sein
möchte.
Braucht sie eigentlich eine Arbeitsgenehmigung, auch wenn sie
sich z.b. also Dolmetscherin selbstständig machen möchte?
Danke im voraus für deine Antwort!!!
Hallo,
Eine Arbeitsgenehmigung braucht Sie nicht, da Sie sich ja als Selbstständige beim Gewerbeaufsichtamt mit Ihrem Gewerbe anmelden muß. Das ist quasi wie eine Arbeitsgenehmigung für Arbeitnehmer zu sehen. Was anderes ist es mit der Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Die Informationen dazu erhält Sie aber auch beim Gewerbeamt, wohin Sie sich diesbezüglich dann wenden muß.
Generell muß man aber sagen, dass wenn sich Nicht-EU-Bürger in Deutschland selbsständig machen und nachweisen können, dass sie nicht dem Staat auf der Sozialkasse liegen werden, es keine Probleme mit der Gewerbeanmeldung geben wird. In den Gesetzen wird kein Unterschied gemacht ob sich eine große Autofirma in Deutschland niederlässt oder ein Einzelunternehmer.
Übrigens gibt es auch eine Reihe von finanzielle Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen.Näheres dazu erfährt sie bei den entsprechenden IHK’s.
Wenn Sie als Arbeitnehmer angestellt werden möchte und noch keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, dann braucht Sie neben der Aufenthaltsgenehmigung auch noch eine Arbeitsgenehmigung bis zu dem Zeitpunkt, wann sie die dt. Staatsbürgerschaft erhält.
Also wünsch ich mal Erfolg für dass Unternehmen.