Muss man sich wegen 2 Wochen (dann wieder neue Vollzeitanstellung) Arbeitsunterbrechung Arbeitslos melden (Hauptsächlich wegen Krankenversicherung)?
Oder kann man die 2 Wochen auch einfach abwarten? Hat man dann dadurch Nachteile?
Bzw. wenn man dann doch zum Arbeitsamt geht, und muss wegen nicht Erfüllung (nur 9 Monate Vollbeschäftigt) der 12 Monate zum ALG 2 Schalter…
Hat man dadurch irgendwelche Nachteile? Was wollen die alles wissen? Bekommt man überhaupt für 2 Wochen Leistungen? Wie läuft das dann mit der Versicherung?
Bitte schnellstmöglich Antworten. Danke.
Muss man sich wegen 2 Wochen (dann wieder neue
Vollzeitanstellung) Arbeitsunterbrechung Arbeitslos melden
(Hauptsächlich wegen Krankenversicherung)?
Moin Ihr beiden,
denkt mal genau über diese Frage nach, besonders über den Satz in Klammern!
Oder kann man die 2 Wochen auch einfach abwarten? Hat man dann
dadurch Nachteile?
siehe oben
Bzw. wenn man dann doch zum Arbeitsamt geht, und muss wegen
nicht Erfüllung (nur 9 Monate Vollbeschäftigt) der 12 Monate
zum ALG 2 Schalter…
Mein Kumpel Felix kennt das Problem, er ging zum 2ten Schalter…
Hat man dadurch irgendwelche Nachteile? Was wollen die alles
wissen? Bekommt man überhaupt für 2 Wochen Leistungen? Wie
läuft das dann mit der Versicherung?
Nachteile, wieso? Felix sagt, die wollen alles genau wissen; so wie sonst auch. Und natürlich bekam mein Kumpel für 2 Wochen Leistungen und auch die Versicherung.
Bitte schnellstmöglich Antworten. Danke.
Bitte und
LG
Hallo,
wegen der Krankenversicherung muss man es nicht, da gilt eine Übergangsfrist.
Gruß
Samira
Hi!
Die Frage untendrunter („Macht die Arbeitslosmeldung Sinn?“) ist (auch wenn die Geschichte drumrum eine andere ist) vom Kern fast identisch.
Deshalb verweise ich auf meine dortige Antwort: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Ich hoffe, das hilft weiter!
Gruß
Liza