Arbeitslos für Wochen - Urlaubsanspruch?

Hallo,

Wenn jemand schon zum 2. Jahr in Folge als Hilfslehrer für das laufende Schuljahr eingestellt wird und über die Sommerferien entlassen, dann hat er ja beim 2. Mal Anspruch auf Arbeitslosengeld während dieser 6 Wochen.

Wie regelt sich der Urlaubsanspruch während dieser Zeit? Pro Jahr hat ein Arbeitsloser meines Wissens Anspruch auf 3 Wochen, aber wie viel Anspruch hat er während 6 Wochen? Oder anders gefragt: Gibt es eine Regel, nach welcher Zeit man den ersten Urlaub antreten kann?

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Hallo,

Wenn jemand schon zum 2. Jahr in Folge als Hilfslehrer für das
laufende Schuljahr eingestellt wird und über die Sommerferien
entlassen, dann hat er ja beim 2. Mal Anspruch auf
Arbeitslosengeld während dieser 6 Wochen.

Wie regelt sich der Urlaubsanspruch während dieser Zeit? Pro
Jahr hat ein Arbeitsloser meines Wissens Anspruch auf 3
Wochen, aber wie viel Anspruch hat er während 6 Wochen? Oder
anders gefragt: Gibt es eine Regel, nach welcher Zeit man den
ersten Urlaub antreten kann?

Ich versteh die Problematik nicht ganz: Hat man als arbeitsloser nicht sowieso irgendwie Urlaub? Oder hab ich da was missverstanden?

moe.

Ich versteh die Problematik nicht ganz: Hat man als
arbeitsloser nicht sowieso irgendwie Urlaub? Oder hab ich da
was missverstanden?

Hi Moe,

Es geht darum, daß man als Arbeitsloser der Arbeitsagentur JEDERZEIT auf Abruf zur Verfügung stehen muß.
Jedem Arbeitslosen stehen 3 Wochen im Jahr zu, die vorher beantragt und genehmigt werden müssen. Aber selbst, wenn sie genehmigt sind, kann es passieren, daß man einen Tag vorher einen Anruf erhält, in dem einem mitgeteilt wird, daß man dann und dann zu einem sog. Bewerbungstraining anzutreten hat und der Urlaub entfällt.

Gruß
Sticky

Ich versteh die Problematik nicht ganz: Hat man als
arbeitsloser nicht sowieso irgendwie Urlaub? Oder hab ich da
was missverstanden?

Hi Moe,

Es geht darum, daß man als Arbeitsloser der Arbeitsagentur
JEDERZEIT auf Abruf zur Verfügung stehen muß.
Jedem Arbeitslosen stehen 3 Wochen im Jahr zu, die vorher
beantragt und genehmigt werden müssen. Aber selbst, wenn sie
genehmigt sind, kann es passieren, daß man einen Tag vorher
einen Anruf erhält, in dem einem mitgeteilt wird, daß man dann
und dann zu einem sog. Bewerbungstraining anzutreten hat und
der Urlaub entfällt.

Aha. Wieder was dazugelernt. Weißt Du zufällig auch noch wie „jederzeit auf Abruf“ auszulegen ist? Binnen x Stunden/Tagen ?

thx
moe.

Hallo.

Es geht darum, daß man als Arbeitsloser der Arbeitsagentur
JEDERZEIT auf Abruf zur Verfügung stehen muß.
Jedem Arbeitslosen stehen 3 Wochen im Jahr zu, die vorher
beantragt und genehmigt werden müssen. Aber selbst, wenn sie
genehmigt sind, kann es passieren, daß man einen Tag vorher
einen Anruf erhält, in dem einem mitgeteilt wird, daß man dann
und dann zu einem sog. Bewerbungstraining anzutreten hat und
der Urlaub entfällt.

Ich bin kein Jurist, erzähle auch nur das, was ich selbst gehört oder erfahren habe.

Aha. Wieder was dazugelernt. Weißt Du zufällig auch noch wie
„jederzeit auf Abruf“ auszulegen ist? Binnen x Stunden/Tagen ?

Da ich selbst zurzeit arbeitslos bin, habe ich genau diese Frage einem Berater gestellt, die konkrete Antwort „Das muss man sehen!“.

Also, meine Zusammenfassung:

Du musst sicherstellen, dass Du Deine Post täglich liest oder lesen lässt, wenn wichtige Dinge, also Termine, anstehen am nächsten Tag „antanzen“ kannst.

Dass Du innerhalb von z.B. 1 Std. „vor Ort“ bist, wird (wohl noch) nicht verlangt, (aber man arbeitet dran ).

Wenn Du längere Zeit abwesend bist, musst Du den Berater informieren und fragen. Du hast das Recht „Urlaub“ zu machen, naja wovon???

Denk dran, wenn Du zu Vorstellungsgesprächen fährst, bist Du auch nicht verfügbar, aber Du kannst Reisekosten ersetzt bekommen und diese Abwesenheit ist kein Problem!

Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte.

Gruß Volker

zur Ergänzung
Hallo,

Du musst sicherstellen, dass Du Deine Post täglich liest oder
lesen lässt, wenn wichtige Dinge, also Termine, anstehen am
nächsten Tag „antanzen“ kannst.

Nicht nur die Post. Die rufen auch an mit ihren Angeboten (zumindest hier … aber das kann woanders auch anders sein)

Du hast das Recht „Urlaub“ zu machen,
naja wovon???

Urlaub in dem Sinne (wie bei nem Arbeitsverhältnis) gibts bei Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug nicht. Ohne Leistungsbezug, kann man machen was man will. Und von der 3-wöchigen Ortsabwesenheit hab ich bisher auch nirgends in einem der SGB gelesen. (Oder steht das irgendwo im feinen Gesetzesdeutsch versteckt?)

aber Du kannst Reisekosten ersetzt
bekommen

Muss man aber vorher beantragt haben. Im nachhinein gibts das nicht.

MfG

Urlaub in dem Sinne (wie bei nem Arbeitsverhältnis) gibts bei
Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug nicht. Ohne
Leistungsbezug, kann man machen was man will. Und von der
3-wöchigen Ortsabwesenheit hab ich bisher auch nirgends in
einem der SGB gelesen. (Oder steht das irgendwo im feinen
Gesetzesdeutsch versteckt?)

Hallo Xolophos,

Wo es steht, weiß ich nicht. Hab’s mir aber bei einem „Beratungsgespräch“ anhören müssen, als ich mich damals arbeitslos melden mußte. Wenn ich auch für länger als über’s Wochenende zu meinen Eltern fahre, beantrage ich auch immer Urlaub, obwohl ich im Notfall binnen 3 Stunden wieder zu Hause sein könnte und Junior, der im Nachbarhaus wohnt, täglich die Post holt.

Gruß
Sticky

In der Regel nicht!
Hi!

Siehe dazu FAQ:1790. Könnte sehr interessant für Dich sein.

Kannst Du allerdings per Arbeitsvertrag eine Wiedereinstellung nach den Ferien nachweisen, könnte das einen milde gestimmten Arbeitsvermittler durchaus dazu bewegen, Deinen Urlaubsantrag zu genehmigen (oder einen griesgrämigen dazu, Dir für die Ferienzeit komplett die Verfügbarkeit abzuerkennen…).

Gruß
Liza

Alles klar

Hallo,

Danke für die Antwort, das beantwortet meine Frage! Ok, ich hätte die FAQ lesen sollen. :wink:

Viele Grüsse, Walkuerax