ich bin derzeit Angestellter und betreibe nebenbei einen kleinen, angemeldeten Handel mit Produkten, die ich per Versand verkaufe.
Mein Gewinn mit dem Handel liegt bei ca. 2000 EUR im Jahr, in meiner Anstellung habe ich etwa 45 Tsd. EUR jährliches Brutto.
Was passiert nun, wenn ich arbeitslos werden sollte? Habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Oder sagen die mir dann: Pustekuchen, Sie verdienen ja noch Geld!
Oder wird mir vom ALG etwas abgezogen (womit ich ja evtl. leben könnte)?
Hallo Stefan,
Anspruch auf Alg hat man, wenn man in der Rahmenfrist von 2 Jahren mindestens ein Jahr versicherungspflichtig tägig war. Da Du nicht schreibst, wie lange Du schon arbeitest, kann ich Deine Frage nicht beantworten.
Thema Zuverdienst:
Erzielen Leistungsempfänger aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit von weniger als 15 Stunden in der Woche Einkommen, wird das Nettoeinkommen nach Abzug eines Freibetrags von 165 Euro monatlich auf das Alg angerechnet.
Da Du Dein jährliches Einkommen angegeben hast, kann ich Dir Deine Frage auch nicht beantworten.
Grüße
Almut
Anspruch auf Alg hat man, wenn man in der Rahmenfrist von 2
Jahren mindestens ein Jahr versicherungspflichtig tägig war.
Da Du nicht schreibst, wie lange Du schon arbeitest, kann ich
Deine Frage nicht beantworten.
Ja, dann bin ich wohl anspruchsberechtigt. Es sind jetzt schon 8 Jahre versicherungspflichtige Anstellung.
Thema Zuverdienst:
Erzielen Leistungsempfänger aus einer Beschäftigung oder
selbständigen Tätigkeit von weniger als 15 Stunden in der
Woche Einkommen, wird das Nettoeinkommen nach Abzug eines
Freibetrags von 165 Euro monatlich auf das Alg angerechnet.
Da Du Dein jährliches Einkommen angegeben hast, kann ich Dir
Deine Frage auch nicht beantworten.
Wie geschrieben: Jährlich erwirtschafte ich mit der selbstständigen Tätigkeit einen Gewinn von ungefähr 2.000 EUR. Wird das dann durch 12 geteilt, um das monatliche Einkommen zu ermitteln? Nehmen die Ämter dann den Gewinn des letzten Jahres als Berechnungsgrundlage?
Und die wöchentliche Arbeitszeit liegt wohl um die 15 Stunden. Aber wie soll ich das nachweisbar darlegen? Oder glauben die mir das?
Und die wöchentliche Arbeitszeit liegt wohl um die 15 Stunden.
Aber wie soll ich das nachweisbar darlegen? Oder glauben die
mir das?
Grüße,
Stefan
Hallo Stefan,
naja, der Gesetzgeber sagt, dass unter 15h pro Woche kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt. Wie Du das bei einer selbständigen Tätigkeit nachweisst, kann ich Dir nicht sagen.
Ich hoffe, ich habe Dir trotzdem geholfen, und Deine Frage ist nur hypothetisch.
Grüße
Almut