Sie hat eine Tochter 1,5 Jahre. Momentan arbeitslos und erneut schwanger. Kann sie sich vom AA abmelden, da sie sowieso kein Arbeitgeber einstellt, und den Restanspruch nach der Elternzeit
(2 Jahre) des Neugeborenen nehmen? Oder verfällt dieser Anspruch nach einer gewissen Zeit? Wie lange kann man den Anspruch geltend machen?
Oder verfällt dieser
Anspruch nach einer gewissen Zeit? Wie lange kann man den
Anspruch geltend machen?
Hallo unbekannte,
nach einem Jahr und einem Tag Arbeitslosigkeit sind die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I nicht mehr erfüllt. Man kann hier auch keine Anwartzeit wie bei der ges. Rentenversicherung erlangen. Es sind Fristen einzuhalten.
Warum nimmt die Mutter nicht den Vater ihres Kindes in Regress, und dann den anderen (oder den selben) Vater des noch nicht geborenen Kindes später auch?
Dann ist sie zumindest für die nächsten drei Jahre „fein raus“. Das Jugendamt wird hier weiter helfen. Zur Not auch mit einem Unterhaltsvorschuss für sechs Jahre. Die Mutter muß dieses Geld nie zurückzahlen. Das ist Gesetz.
Bsp.:
– Entstehung des Alg-Anspruch (= am Tag der 1. Arbeitslosmeldung) am 01.01.08 für 360 Tage (12 Monate)
– Abmeldung (warum auch immer) zum 01.11.08
– Wieder-Arbeitslosmeldung spätestens zum 31.12.11 (nicht erst zum 01.01.12!): Wiederbewilligung des alten Anspruchs noch für 2 Monate
Hallo Liza,
Vielen Dank. Vielleicht kannst du mir noch einmal helfen.
Habe den § gelesen, da stand auch das der Anspruch mit einem neuen Anspruch erlischt.
Sie musste sich kurz vor Mutterschutz ihres 1. Kindes für 3 Wochen beim AA melden. Das war der 2.08.07. Dann ging sie für ein Jahr in Elternzeit. Danach meldete sie sich am 20.9.08 wieder beim Amt. Es entstand ein neuer Anspruch.
Sie musste sich kurz vor Mutterschutz ihres 1. Kindes für 3 Wochen bei der AA melden. Das war der 02.08.07.
Dann ging sie für ein Jahr in Elternzeit. Danach meldete sie sich am 20.09.08 wieder beim Amt. Es entstand ein neuer Anspruch.
Wenn am 20.09.08 wirklich ein NEU-Anspruch entstanden ist (was aufgrund der sv-pflichtigen Elternzeit in der Tat wahrscheinlich ist), dann läuft die Erlöschensfrist vom 20.09.2008 – 19.09.2012.
Da fragt eine Frau „mit Kleinkind und schwanger“ lediglich nach ALG und Elternzeit-Regelungen etc… ohne jeden Hinweis auf ihre Partnerschafts- und Beziehungssituation (und wozu auch ein solcher Hinweis? Ihre Frage dreht sich ja um ALG und Elternzeit…)-
…aber nein. Gleich ab in die RTL-BILD-Schublade mit ihr hier!
Warum nimmt die Mutter nicht den Vater ihres Kindes in
Regress, und dann den anderen (oder den selben) Vater des noch
nicht geborenen Kindes später auch?:
Aus der Ursprungsfrage geht absolut nichts hervor, was auf verschiedene Väter hindeuten würde oder schließen ließe.
Dann ist sie zumindest für die nächsten drei Jahre „fein
raus“. Das Jugendamt wird hier weiter helfen. Zur Not auch mit
einem Unterhaltsvorschuss für sechs Jahre. Die Mutter muß
dieses Geld nie zurückzahlen. Das ist Gesetz.:
Wo steht geschrieben, dass es irgendwelche Probleme mit dem väterl. Unterhalt gäbe ?
Und inwieweit wäre eine Mutter"fein raus", wenn bzw.weil ihre Kinder den gesetzlich vorgeschriebenen väterl. Kindes unterhalt bzw. UHV erhalten ?
„Die Mutter muss dieses Geld nie zurückzahlen“ ? Sie würde es auch gar nicht beziehen - sondern die Kinder würden damit grundversorgt. (Und allein dafür ist es schon wenig genug…) Inwiefern da eine Alleinerziehende mit 2 kleinen Kindern wo und in welchem Bereich „fein raus“ sein sollte, ist schleierhaft.
Und „zurückzahlen“ muss es ggf. der unterhaltsflüchtige oder zahlungsunfähige Kindesvater… einen solchen es hier aber (zumindest aus den bisherigen Angaben der Posterin) gar nicht zu entdecken gibt…