Arbeitslos m. Nebentätigkeit in wechselndem Umfang

Hallo,

diese Fragestellung lässt mir seit Tagen keine Ruhe:

Ein Arbeitsloser darf doch einen Nebenjob ausüben von unter 15 Arbeitsstunden pro Woche. Von seinem damit erzielten Einkommen bleiben 165 Euro anrechnungsfrei, der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Frage 1:
Ist mit den 15 Stunden eine durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche während 1 Monat gemeint? Also könnten es in
Woche1 = 15 Stunden
Woche2 = 15 Stunden
Woche3 = 5 Stunden
Woche4 = 25 Stunden
sein? Wäre im Schnitt ja dann 15 h/Woche.

Frage 2:
Wie verhält es sich konkret, wenn der Arbeitslose einen Job mit wechselndem Stundenumfang hat? Soll heißen, er arbeitet normalerweise, also die Mehrzahl der Wochen max. 15 Stunden, aber phasenweise auch mal deutlich mehr? Bsp. alle 2-3 Monate mal eine Woche mit 30-40 Stunden? Verliert er dann dauerhaft den Arbeitslosenstatus, weil er ab und zu über diese Stundenzahl kommt, und hat auch in den Wochen der Geringbeschäftigung dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr? Dass sich das ALG in den Wochen der Vielarbeit aufgrund des Mehreinkommens sehr wahrscheinlich zu null reduziert ist ja klar. Aber wie verhält es sich mit dem weiteren ALG-Anspruch? Erschlicht der völlig, nur weil der eigentlich Arbeitslose phasenweise das Glück hat, mal mehr jobben zu dürfen?

Mal gespannt auf Antworten warte.
Dankeschön schon jetzt dafür =)

Sandrina

Hallo,

Ein Arbeitsloser darf doch einen Nebenjob ausüben von unter 15
Arbeitsstunden pro Woche. Von seinem damit erzielten Einkommen
bleiben 165 Euro anrechnungsfrei, der Rest wird vom
Arbeitslosengeld abgezogen.

Das stimmt. Jedoch können auch noch Werbungskosten geltend gemacht werden (zusätzlich zu den 165€).

Frage 1:
Ist mit den 15 Stunden eine durchschnittliche Arbeitszeit pro
Woche während 1 Monat gemeint? Also könnten es in
Woche1 = 15 Stunden
Woche2 = 15 Stunden
Woche3 = 5 Stunden
Woche4 = 25 Stunden
sein? Wäre im Schnitt ja dann 15 h/Woche.

NEIN, damit ist keine durchschnittliche Arbeitszeit gemeint. Die Nebentätigkeit muss UNTER 15 Std. wtl. liegen!!

Frage 2:
Wie verhält es sich konkret, wenn der Arbeitslose einen Job
mit wechselndem Stundenumfang hat? Soll heißen, er arbeitet
normalerweise, also die Mehrzahl der Wochen max. 15 Stunden,
aber phasenweise auch mal deutlich mehr? Bsp. alle 2-3 Monate
mal eine Woche mit 30-40 Stunden? Verliert er dann dauerhaft
den Arbeitslosenstatus, weil er ab und zu über diese
Stundenzahl kommt, und hat auch in den Wochen der
Geringbeschäftigung dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
mehr?

Dauerhaft verliert er den Anspruch nicht. Es wird aber für die Zeit, in welcher er 15 Std. und mehr beschäftigt ist, kein Arbeitslosengeld gezahlt.

Dass sich das ALG in den Wochen der Vielarbeit aufgrund
des Mehreinkommens sehr wahrscheinlich zu null reduziert ist
ja klar. Aber wie verhält es sich mit dem weiteren
ALG-Anspruch? Erschlicht der völlig, nur weil der eigentlich
Arbeitslose phasenweise das Glück hat, mal mehr jobben zu
dürfen?

Sobald Person X wieder unter 15 Std. beschäftigt ist, besteht wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Gruß

Guten Tag,

Frage 2:
Wie verhält es sich konkret, wenn der Arbeitslose einen Job
mit wechselndem Stundenumfang hat? Soll heißen, er arbeitet
normalerweise, also die Mehrzahl der Wochen max. 15 Stunden,
aber phasenweise auch mal deutlich mehr? Bsp. alle 2-3 Monate
mal eine Woche mit 30-40 Stunden? Verliert er dann dauerhaft
den Arbeitslosenstatus, weil er ab und zu über diese
Stundenzahl kommt, und hat auch in den Wochen der
Geringbeschäftigung dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
mehr?

Dauerhaft verliert er den Anspruch nicht. Es wird aber für die
Zeit, in welcher er 15 Std. und mehr beschäftigt ist, kein
Arbeitslosengeld gezahlt.

Und verlängert sich dann die Zeit des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um die Dauer der ALG-Zahlungspausen?

Gruß und Danke

Hi!

Und verlängert sich dann die Zeit des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um die Dauer der ALG-Zahlungspausen?

Ja. Es wird hier kein Tag von der Bewilligungsdauer abgezogen, für den nicht auch tatsächlich Alg bezogen wird.

Ergänzend zu SweetAngels Antwort ist aber noch eine Sache zu sagen:
Man sollte möglichst vorher wissen, wann in einer Woche ≥15 Stunden gearbeitet werden sollen und dies dann vorab der AA mitteilen, damit diese im Voraus den betreffenden Zeitraum als Alg-Unterbrechungszeitraum im PC eintragen kann!
So wird 1. eine Überzahlung (und damit eine Rückforderung) vermieden und 2.: Wenn der AA erst hinterher bekannt wird, dass in einer Woche ≥15 Stunden gearbeitet wurden, gilt dies als nicht angezeigte Arbeitsaufnahme und die Arbeitslosmeldung erlischt komplett! Erneute Arbeitslosigkeit (inkl. Alg-Anspruch!) bestünde dann erst wieder ab dem Tag der nächsten persönlichen Meldung und nicht schon wieder ab der Woche, in der die Arbeitszeit

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Stimmt! Danke, jetzt ist alles vollständig :wink:

Gruß