Hallo,
diese Fragestellung lässt mir seit Tagen keine Ruhe:
Ein Arbeitsloser darf doch einen Nebenjob ausüben von unter 15 Arbeitsstunden pro Woche. Von seinem damit erzielten Einkommen bleiben 165 Euro anrechnungsfrei, der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Frage 1:
Ist mit den 15 Stunden eine durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche während 1 Monat gemeint? Also könnten es in
Woche1 = 15 Stunden
Woche2 = 15 Stunden
Woche3 = 5 Stunden
Woche4 = 25 Stunden
sein? Wäre im Schnitt ja dann 15 h/Woche.
Frage 2:
Wie verhält es sich konkret, wenn der Arbeitslose einen Job mit wechselndem Stundenumfang hat? Soll heißen, er arbeitet normalerweise, also die Mehrzahl der Wochen max. 15 Stunden, aber phasenweise auch mal deutlich mehr? Bsp. alle 2-3 Monate mal eine Woche mit 30-40 Stunden? Verliert er dann dauerhaft den Arbeitslosenstatus, weil er ab und zu über diese Stundenzahl kommt, und hat auch in den Wochen der Geringbeschäftigung dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr? Dass sich das ALG in den Wochen der Vielarbeit aufgrund des Mehreinkommens sehr wahrscheinlich zu null reduziert ist ja klar. Aber wie verhält es sich mit dem weiteren ALG-Anspruch? Erschlicht der völlig, nur weil der eigentlich Arbeitslose phasenweise das Glück hat, mal mehr jobben zu dürfen?
Mal gespannt auf Antworten warte.
Dankeschön schon jetzt dafür =)
Sandrina