Arbeitslos melden?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an X hat vor einigen Jahren eine Ausbildung (3,5 Jahre Dauer) absolviert und anschließend einige Zeit (1,5 Jahre) gearbeitet. Zur Zeit mach X sein FachAbi in Vollzeit (2 Jahre) und fängt nach den Sommerferien an 01. Aug. eine neue Ausbildung an.

Muss sich X für die Zeit der Sommerferien Jun / Jul arbeitslos melden? Bekommt er Arbeitslosengeld I, oder II?

Grüße Alex

Muss sich X für die Zeit der Sommerferien Jun / Jul arbeitslos
melden?

Nein, er sollte es aber tun.

Bekommt er Arbeitslosengeld I, oder II?

1,5 Jahre = > 12 Monate, dann wohl ALG 1

Gruß

Stefan

Muss sich X für die Zeit der Sommerferien Jun / Jul arbeitslos
melden?

Nein, er sollte es aber tun.

Gibt es eine Frist, in der er sich arbeitslos melden sollte?

Bekommt er Arbeitslosengeld I, oder II?

1,5 Jahre = > 12 Monate, dann wohl ALG 1

ALG I zählt also auch, wenn X die letzten beiden Jahren nicht gearbeitet hat? --> Richtig verstanden?

Grüße Alex

Hi!

Zur Zeit mach X sein FachAbi in Vollzeit (2 Jahre) und fängt nach den Sommerferien an 01. Aug. eine neue Ausbildung an.

Muss sich X für die Zeit der Sommerferien Jun/Jul arbeitslos melden?

Nein, eine Pflicht zu Alome besteht nicht.

Bekommt er Arbeitslosengeld I

Nein, denn innerhalb der 2-jährigen Rahmenfrist (beginnend mit dem Tag der Alome) können nicht mind. 12 Monate mit Sozialversicherungspflicht nachgewiesen werden, sodass kein Neu-Anspruch entsteht.
Auch wurde innerhalb der letzten 4 Jahren nicht schon einmal Alg I bezogen, sodass auch kein evtl. noch bestehender Rest-Anspruch wiederbelebt werden kann.

oder II?

Dass hängt u.a. davon ab, ob man „bedürftig“ (Einkommen? Vermögen?) bist und ob man alleine wohnt oder in einer sog. Bedarfsgemeinschaft (BG). Näheres dazu steht in FAQ:1743, FAQ:1744, FAQ:3256 und FAQ:3258.

Sollte weder ein Alg-I- noch ein Alg-II-Anspruch bestehen, ist es jedoch ratsam, sich bei er Arbeitsagentur arbeitslos ohne Leistungen zu melden, da dann diese Zeit wenigstens als Anwartschaftszeit an die Rentenversicherung gemeldet wird. (Aufgrund der Tatsache, dass man eine Einstellungszusage hat, würde man wahrscheinlich auch von seinem Arbeitsvermittler verschont. :smile:

LG
Jadzia

Hi!

Bekommt er Arbeitslosengeld I, oder II?

1,5 Jahre = > 12 Monate, dann wohl ALG 1

Nein, denn Du unterschlägst hier die daran anschließenden 2 Jahre Fachabi!

Gruß
Jadzia

Hi!

Gibt es eine Frist, in der er sich arbeitslos melden sollte?

Nein, hier nicht – zumindest kein _Pflicht_frist –, da man nicht aus einer sv-pflichtigen Tätigkeit heraus alo wird.

Jedoch sollte man bedenken, dass jeder Tag später (beginnend mit dem 1. Tag nach Ende des Fachabis), den man einen Alg-II-Antrag stellt, ein Tag ist, an dem einem keine Leistungen zustehen. Deswegen wäre es am geschicktesten, sich bereits einige Zeit, bevor das „Fachabi“ endet, bei seinem JobCenter/seiner ARGE/seiner Kommune (je nachdem, welches davon bei ihm für ALG II zuständig ist) zum Tag X alo zu melden und gleich auch einen ALG-II-Antrag zu stellen, damit man dann rechtzeitig „versorgt“ ist. (Eine Alome ist frühestens 3 Monate vor dem Eintritt der Alokeit möglich.)

Sollte man wissen (oder bereits vor Eintritt der Alokeit mitgeteilt bekommen), dass man aufgrund mangelnder Bedürftigkeit keinen Alg-II-Anspruch hat, reicht es aus, sich am 1. Tag der Alokeit bei seiner AA alo o.L. zu melden.

1,5 Jahre = > 12 Monate, dann wohl ALG 1

ALG I zählt also auch, wenn X die letzten beiden Jahren nicht gearbeitet hat? --> Richtig verstanden?

Nein, eben nicht. Siehe dazu meine beiden anderen Postings.

LG
Jadzia

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