Arbeitslos mit 54

Weiß jemand, ob man bei ALG I mit 54 Jahren auch noch umschulen muss oder auch ob man jede Arbeit annehmen muss, obwohl sie von den Arbeitszeiten oder Gehaltsvorstellungen nicht geällt?

Hi!

Weiß jemand, ob man bei ALG I mit 54 Jahren auch noch umschulen muss

Wenn der Arbeitsvermittler es verlangt (und man den Eignungstest für die Umschulung besteht): ja.
Aber : Kein AV käme in der Praxis auf die Idee, einen 54-Jährigen umschulen zu lassen! Das würde sich – sorry! – für die paar Jahre gar nicht rentieren.

oder auch ob man jede Arbeit annehmen muss, obwohl sie von den Arbeitszeiten oder Gehaltsvorstellungen nicht gefällt?

Grundsätzlich zweimal ja; da wird altersmäßig kein Unterschied gemacht! Aber:

Bzgl. Arbeitszeiten: Es steht jedem Arbeitslosen frei, sich nur Teilzeit zur Verfügung zu stellen (jedoch mind. 15 Std./Wo.). Nachteil: Wenn man vorher mehr gearbeitet hat, wird das Alg auf die neue Wochenstundenzahl runtergerechnet; man bekäme also nicht das volle Alg.

Bzgl. zumutbarer Jobs siehe § 121 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html (zumutbares Gehalt siehe die Absätze 2 und 3).

LG
Jadzia

Hallo Jadzia Dax,
vielen Dank für Deine gute Auskunft.
Gruß pega78