Arbeitslos nach Ausbildung ? Was nun ?

Hallo,
ich habe heute von meinem Ausbilder erfahren, dass mich mein Chef nicht übernehmen kann oder will (keine Ahnung).
Jetzt bin ich heute erstmal in ein tiefes Loch gefallen, da es bisher immer hieß ich werde auf jeden Fall nach der Prüfung erstmal befristet für ein halbes Jahr übernommen.
Jetzt weiss ich nicht mehr weiter. Ich wohne alleine und habe ein Auto. Jetzt weiss ich nicht wie ich dass dann nach meiner Prüfung finanzieren soll. Muss ich nun ausziehen und mein Auto verkaufen ?
Meine Prüfung ist Ende Juni und wenn ich dann keine Stelle habe, bin ich wohl oder übel arbeitslos.
Was muss ich jetzt als erstes tun ? Zum Arbeitsamt gehen ? Muss ich dann einen 1 € Job annehmen ? Muss ich vielleicht sogar irgendwoanders hinziehen ? In ein anderes Bundesland ? Ich weiss nicht mehr weiter, und das belastet mich nun und ich muss mich doch auf meine Prüfung konzentrieren, die schon schwer genug für mich ist…

DANKE FÜR JEDE HILFE

Nicky

Hallo,

wenn du jetzt schon weisst das du nach der Lehre nicht übernommen wirst, solltest du jetzt schon anfangen Bewerbungen zu schreiben.
Das ist im Moment das wichtigste für dich.
Ich kann mir nicht vorstellen, das du im IT Bereich lange Arbeitslos bleiben wirst. Vielleicht kannst du sogar direkt nach der Lehre in einer Firma einsteigen.

Wie es Amtsmäßig weiterläuft kann ich dir leider nicht sagen, aber ich denke das hier noch qualifizierte Antworten darüber kommen werden.

Liebe Grüße
roland

Hallo Nicky,

erst mal: Bitte verfalle nicht in Panik, Deine Stuation ist nicht so schlimm. Schlimm ist diese furchtbare Berichterstattung über Hartz IV!

Mein Fall war ganz ähnlich: ich lebe in einer Mietwohnung, 2 1/2 Jahre Ausbildung, 6 Wochen arbeitslos und dann habe ich eine Stelle gefunden.
Du bekommst nach der Ausbildung erst mal für eine gewisse Zeit (ich glaube 1 Jahr, bei mir wäre es so gewesen) Arbeitslosengeld. Das darf nicht mit der sog. Arbeutslosenhilfe (jetzt Hartz) verwechselt werden und meines Wissens gehören auch die 1-Euro-Jobs ins Hartz-Programm.

Melde Dich so schnell es geht beim Arbeitsant arbeitssuchend, auch wenn Du noch nicht in der Prüfung warst. Das wird so erwartet. Nach Deiner Ausbldung solltest Du Dich auf gar keinen Fall auf das AA verlassen - die können Dir in den wenigsten Fällen eine Stelle anbieten. Mein Tip: Hol Dir die Zeitung aus der nächsten großen Stadt (in meinem Fall war es Hamburg) und bewirb Dich auf jede passende Stelle. Damit demonstrierst Du Eigeninitiative, Bewerbungs- und Fahrtkosten bekommst Du, wenn auch in lächerlichen Pauschbeträgen, z.T. vom AA. Hebe aber undbedingt alle Quittungen für Fotos, Kopien, Briefmarken, Fahrtkosten und alles, was sonst noch im engeren oder weiteren Sinne mit Deiner Arbeitssuche zu tun hat, auf. Was Du vom AA nicht wiederbekommst, kannst Du nämlich von der Steuer absetzen und das FA will immer Belege. Ohne ist Überzeugungsarbeit gefragt.
Und mach Dich darauf gefasst, dass das Arbeitslosengeld nicht üppig ist. Du wirst also jeden Cent brauchen können. Nutze alle Möglichkeiten, vom AA in ehrlicher Weise Geld zu bekommen - es ist wenig genung. Am besten, Du setzt Dich ca. 3-4 Monate vor dem Ende Deiner Ausbildung mit dem AA in Verbindung und lässt Dich beraten, machmal hilft das. Es ist wichtig, das so früh zu erldeigen, da oft noh irgendwelche Papere benötigt werden, usw.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Jobsuche!
Andrea

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Hi Nicky,

du solltest dich jetzt arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden und anfangen, dich zu bewerben.
Falls du nichts findest:
Melde dich rechtzeitig arbeitslos (das musst du unverzüglich nach Bekanntgabe deiner Ergebnisse=Ausbildungsende), stell einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Da spielen Auto und Wohnung erstmal keine Rolle. Den 1-Euro-Job gibt es bei ALG 2.
Umziehen musst du nicht (es sei denn, du findest einen Job, der weiter weg ist). Allerdings musst du dich bewerben und dich um einen neuen Job kümmern.
Ein/e Arbeitslose/r kann während des Bezug bis zu 165 Euro dazuvedienen, was darüber liegt, wird ans ALG angerechnet und abgezogen.
Falls du bis zum Ablauf der Leistungsfrist keinen Job gefunden haben solltest, wäre der nächste Schritt ALG 2. Aber ich drücke dir die Daumen, dass es nicht soweit kommt und du möglichst schnell einen Job findest.
Übrigens berät dich dein zuständiger Arbeitsberater bei all deinen Fragen.

Grüsse Sandra

Hallo,
ich habe heute von meinem Ausbilder erfahren, dass mich mein
Chef nicht übernehmen kann oder will (keine Ahnung).
Jetzt bin ich heute erstmal in ein tiefes Loch gefallen, da es
bisher immer hieß ich werde auf jeden Fall nach der Prüfung
erstmal befristet für ein halbes Jahr übernommen.
Jetzt weiss ich nicht mehr weiter. Ich wohne alleine und habe
ein Auto. Jetzt weiss ich nicht wie ich dass dann nach meiner
Prüfung finanzieren soll. Muss ich nun ausziehen und mein Auto
verkaufen ?
Meine Prüfung ist Ende Juni und wenn ich dann keine Stelle
habe, bin ich wohl oder übel arbeitslos.
Was muss ich jetzt als erstes tun ? Zum Arbeitsamt gehen ?
Muss ich dann einen 1 ? Job annehmen ? Muss ich vielleicht
sogar irgendwoanders hinziehen ? In ein anderes Bundesland ?
Ich weiss nicht mehr weiter, und das belastet mich nun und ich
muss mich doch auf meine Prüfung konzentrieren, die schon
schwer genug für mich ist…

DANKE FÜR JEDE HILFE

Nicky

Melde dich rechtzeitig arbeitslos (das musst du unverzüglich
nach Bekanntgabe deiner Ergebnisse=Ausbildungsende)

Nein (auch, wenn es natürlich sinnvoll ist). Die Pflicht zur „frühzeitigen Meldung“ gm. §37b SGB III besteht nach einer abgeschlossenen betrieblichen Ausbildung nicht!

Umziehen musst du nicht (es sei denn, du findest einen Job,
der weiter weg ist).

Jein. Die verschäften Zumutbarkeitsregelungen besagen so weit ich weiß, dass ein Single, der nach drei Monaten noch nicht im Tagespendelbereich vermittelt werden konnte, auch bundesweit einen (von der AA angebotenen) Job annehmen muss. Sonst gibt’s 'ne Sperre wg. Arbeitsablehung (3 Wochen beim 1.x, 6 Wochen beim 2.x, 12 Wochen beim 3.x).

Ein/e Arbeitslose/r kann während des Bezug bis zu 165 Euro
dazuverdienen

… wenn der Nebenjob weniger als 15 Std./Wo. umfasst. Sonst gilt man nicht mehr als arbeitslos.

Gruß, Liza

Danke dir, ich hab das jetzt aus dem Stehgreif geschrieben und erhebe daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Gruss