wie verhält es sich eigentlich, wenn man (natürlich ohne Arbeitslosenversicherung) selbständig war (ca. 2,5 Jahre selbständig, davor ca. 6 Jahre regulär beschäftigt) und dann arbeitslos wird?
Als arbeitssuchend kann man sich ja melden, aber gibt es eine Chance auf Arbeitslosenhilfe (Bedürftigkeit vorausgesetzt, ist schon klar) oder gar Arbeitslosengeld?
Kann man irgendwie in Umschulungen mit Unterhaltsgeld reinkommen, ohne selber den Bildungsträger zu zahlen?
hi,auf alle Fälle beim AA melden, da gibts Blockfristen wo deine Versicherungszeiten der letzten 15 Jahre berücksichtigt werden, Alhi müßtest du wohhl bekommen, dann ergänzend Sozialhilfe, bei Bedürftigkeit, schaff dir am besten das Bundessozialhilfegesetz dann an, was es da alles schönes gibt, ich glaube dann vergißt du das Arbeitsamt, was deren Geldleistungen betrifft.
Umschulungen am besten übers AA laufen lassen, Rententräger, Versorgungsamt und Berufsgenossenschaften zahlen auch Umschwulungen.
Tschüß
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wie verhält es sich eigentlich, wenn man (natürlich ohne
Arbeitslosenversicherung) selbständig war (ca. 2,5 Jahre
selbständig, davor ca. 6 Jahre regulär beschäftigt) und dann
arbeitslos wird?
Als arbeitssuchend kann man sich ja melden, aber gibt es eine
Chance auf Arbeitslosenhilfe (Bedürftigkeit vorausgesetzt, ist
schon klar) oder gar Arbeitslosengeld?
soweit ich weiss gilt hier eine 3-Jahres-Frist, bevor du die Ansprüche auf Arbeitslosengeld verlierst. Dann gibt es so um die 60% deines letzten abgabepflichtigen Gehalts.
Kann man irgendwie in Umschulungen mit Unterhaltsgeld
reinkommen, ohne selber den Bildungsträger zu zahlen?
Umschulungen in diesem Sinne gibt es nicht mehr.
Es gibt sogenannte Weiterbildungsmaßnahmen nach SGb3.
Diese gelten für Menschen die lagzeitarbeitslos sind (ab 1 Jahr), oder von akuter Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind.
Das ist ein Schlupfloch im Gesetz, je nachdem was für einen Beruf du ausübst/gelernt hast und/oder je nachdem was für einen Arbeitsberater du hast.
Hi Alex, oh weh oh weh, du bringst hier Gesetzeslücken vor, daß das man keiner hieer mitkriegt,
( übrigens schlachte ich auch gern Gesetzeslücken aus, die werden mir hier als Beschiss am Staat angekreidet, siehst du das auch so ?
Tschüß
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( übrigens schlachte ich auch gern Gesetzeslücken aus, die
werden mir hier als Beschiss am Staat angekreidet, siehst du
das auch so ?
Ist dies sehr oft der Fall. Zudem Du wie unten eigentlich ziemlichen Unfug schreibst. Ein arbeitslos Gewordener, egal ob selbstständig oder Arbeitnehmer MUSS sich immer beim AA melden. Er kann sich nicht aussuchen, ob er das Geld vom SA oder vom AA erhält. Ob und wie das passiert, entscheidet dann die Grundlage des Anspruches und der Bedürftigkeit. Es ist richtig, dass man Gesetzeslücken ausnutzen kann, da auch diverse Ämter in vielen Fällen zugunsten des Betroffenen verfahren. Aber der Aufruf, und nichts anderes tust Du ja, zur Aushöhlung von solchen Gesetzeslücken ist eigentlich schon strafbar.
Ein Bitte noch, da es sich wieder aufzieht: Vermeide bitte, mit Fragen, wie oben zitierte, wieder Stimmungsmache zu initieren. Wenn Dir was vorgeworfen wird, nimm es hin, rechtfertige Dich, wenn es sein muss oder korrigiere Dich auch mal. Sachlich.
Hi Alex, oh weh oh weh, du bringst hier Gesetzeslücken vor,
daß das man keiner hieer mitkriegt,
( übrigens schlachte ich auch gern Gesetzeslücken aus, die
werden mir hier als Beschiss am Staat angekreidet, siehst du
das auch so ?
Tschüß
könntest du nicht die mal die löschtaste verwenden? für so wenig text von dir, muss man sich lange durchscrollen. am ende stellt man fest, dass man sich das ohnehin sparen hätte können, weil du nichts vernünftiges von dir gibst
dann müßten ja alle Rechtsanwälte dicht machen, wenn ,und vor allem diese Berufsgruppe, diese keine Gesetzeslücken fänden, wären sie fast arbeitslos ,Ferner müßten sie alle bestraft werden, wie du dich äußerst.
Außerdem , wenn du Sozi Arbeiter bist, hast du von Spitzfindigkeiten i´m Sozialrecht nur Ahnung, wenn du so etwas dein Leben lang intensiv praktiziert hast oder noch Sozialrecht studierst hast.
Ansonsten kommt von mir außer ein paar Parodien kein Schwachsnn rüber, du kannst soweit alles in den Gesetzen nachlesen, außer die Lücken natürlich nicht, und hierzu gehört ne Reihe von Jahren an Erfahrung,
Außerdem habe ich angemerkt, sich beim AA zu melden und ergänzend Sozihilfe zu erwirken, wenn nötig.
Tschüßße
von Ratte, direkt aus Kanal
Außerdem , wenn du Sozi Arbeiter bist, hast du von
Spitzfindigkeiten i´m Sozialrecht nur Ahnung, wenn du so etwas
dein Leben lang intensiv praktiziert hast oder noch
Sozialrecht studierst hast.
Wow… diese Logik… echt beeindruckend…
Und woher nimmst du Deine allgegenwärtige Weisheit?
Stell dir mal vor, dass es tatsächlich Menschen gibt, die sich freiwillig mit gewissen Themen beschäftigen…
Ansonsten kommt von mir außer ein paar Parodien kein
Schwachsnn rüber, du kannst soweit alles in den Gesetzen
nachlesen, außer die Lücken natürlich nicht, und hierzu gehört
ne Reihe von Jahren an Erfahrung,
Also… ich hab in den letzten Tagen so viel Schwachsinn von Dir gelesen, dass es mir schon aus den Ohren kommt…
Vielleicht solltest Du wirklich mal nachdenken, bevor du zur Tastatur greifst…
Du rufst hier öffentlich auf, irgendwelche STRAFTATEN zu begehen usw… vielleicht solltest Du mal nachdenken, ob wer-weiss-was Dich wirklich verdient hat, und wir nicht besser ohne Deine Ach-So-Klugen Tipps fertig werden sollten…
Außerdem , wenn du Sozi Arbeiter bist, hast du von
Spitzfindigkeiten i´m Sozialrecht nur Ahnung, wenn du so etwas
dein Leben lang intensiv praktiziert hast oder noch
Sozialrecht studierst hast.
Halte ich für ein Gerücht. Ich brauch nicht noch einmal schreiben, was meine Erfahrungen und Kenntnisse sind, aber ich habe sie, dass darfst Du mir glauben. Gerade im Sozialrecht. Aber ich schreibe nur dann etwas, wenn ich mir sicher bin, dass es stimmt oder zumindest etwas dran ist. Und wenn nicht, dann lasse ich mich korrigieren und verbessern.
Ansonsten kommt von mir außer ein paar Parodien kein
Schwachsnn rüber, du kannst soweit alles in den Gesetzen
nachlesen, außer die Lücken natürlich nicht, und hierzu gehört
ne Reihe von Jahren an Erfahrung,
Jahre an Erfahrung heisst nicht, dass man auch wirklich was gelernt hat. Wenn Du tatsächlich Sozialbetreuer oder - arbeiter bist oder warst, ich hätte Dein Verhalten und Deine Äusserungen in Sachen Sozialrecht etc. etc. längst beim Jugendhilfeausschuss zur Rede gebracht. Vielleicht bist Du Sozialarbeiter, vielleicht auch ein guter, aber hier in diesem Forum stellst Du es nicht unter Beweis.
Was Du als Parodien bezeichnest, sind ziemlich oft verbale Attacken auf andere User, die sich im Gegenteil zu Dir bemühen, den durchaus ernsten Fragen hier Hilfe zu leisten. Für Parodien gibt es ein Stroys- oder Plauderbrett.
Hi, ich was zwar nicht wo all das wissen herkommt, aber ich kann Dir folgendes mitteilen:
§ 124 SGB III Rahmenfrist:
…
(3) In die Rahmenfrist werden nicht eingerechnet
(-> somit verlängert sie sich !! max 5 Jahre)
…
3. Zeiten einer mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden selbständigen Tätigkeit,
…
Die Rahmenfrist endet im Falle der Nummern 3 bis 5 spätestens nach fünf Jahren seit ihrem Beginn.
Das heißt also, hattets Du vor Deiner Selbständigkeit versicherungspflichtig gearbeitet, könntest Du Anspruch auf Alg haben. Hierzu sind jedoch genaue Daten erforderlich.
die wenigen Berichtigungen, die ich bekomme, sind einfach nur
Entsetzensschreie, wie man z.B. ne Erklärung gegenüber dem Sozi Amt abgeben kann,z.B. bei eheähnlichen Gemeinschaften, was ist daran verwerflich ? oder illegal ? vielleicht unmoralisch ? Manche schicken n. E maíl und sind froh, daß sie ausgrund eines solches Hinweises ein paar Fleppen mehr auf die Hand bekommen ? Wie handeln denn unsere großen Vorbilder der CDU ?
Wie beurteilst du so etwas als Sozialrechtler ?
Da bin ich auf deine weitere Kritik gespannt,
Tschüß
???
Verstehe eure Diskussion nicht gabz, aber egal.
Anmerken möchte ich nur, dass dieses KEIN Aufruf zu irgendeiner Straftat o.ä. war, sondern lediglich ein Hinweis.:
Umschulungen in diesem Sinne gibt es nicht mehr.
Es gibt sogenannte Weiterbildungsmaßnahmen nach SGb3.
Diese gelten für Menschen die lagzeitarbeitslos sind (ab 1
Jahr), oder von akuter Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind.
Das ist ein Schlupfloch im Gesetz, je nachdem was für einen
Beruf du ausübst/gelernt hast und/oder je nachdem was für
einen Arbeitsberater du hast.
Das sogenannte Schlupfloch bezieht sich ausschl. auf die sogenannte „Bedrohung von akuter Langzeitarbeitslosigkeit“.
Genau diese „Bedrohung“ liegt u.a. im Ermessensspielraum des Arbeitsberaters.
damit hat es ´nichts, aber auch gar nichts illegales an sich!!
Weiterhin kommt es, wie gesagt, auf den vorher ausgeübten/erlernten Beruf an. z.B. ein Kfz-Mechaniker wird eine Weiterbildung nicht so ohne weiteres mit dieser Begründung bekommen, weil genügend freie Stellen und der Markt enstprechend gross ist bzgl. Festanstellungen.
Bei Fotografen z.B. sieht die Sache z.B. genau umgekehrt aus.
Des weiteren sollte man bei diesem Thema , meiner Meinung nach, irgendwelche Flachsereien wie z.B. „Umschwulung“ tunlichst lassen. So kann man sich in der Kneipe nach ein paar Bier am Tresen dazu äussern.
Es soll immerhin noch Menschen geben, die derzeit vor mehr oder weniger grossen Fragen stehen und und darauf gern eine Antwort haben möchten.
Gruss
Alex, der die Hand mal ein wenig vor dem Kopf hin und her schüttelt.
Du scheinst es nicht zu verstehen, oder Du willst es nicht verstehen. Es geht hier nicht um irgendwelche CDUler, Emails oder sonst etwas. Es geht einfach darum, wie Du Dich hier bewegst und was Du äusserst. Du lästerst permanent über die Äusserungen Anderer, Du spielst Dich als der grosse Heiland des Sozialwesens auf, Du wertest andere Beiträge in einer unverschämten Art und Weise ab, Du akzeptierst keinen Widerspruch , schon gar keine Verbesserungen Deiner Äuserungen noch Kritik. Und Du forderst ohne Umschweife zum Umgehen bestehender Gesetze auf. Weil es Lücken in diesen gibt, die auch genutz werden und genutzt werden können, heisst das noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist. Und die Aufforderung zum Begehen von rechtswidrigen bzw. ordnungswidrigen Handlungen ist laut AGB des w-w-w-Forums nicht erlaubt. Bei Bedarf lass ich Dir die AGB zukommen, zum Nachlesen.
Das ist meine Kritik. Akzeptiere sie oder nicht. Aber zieh sie Dir zu Gemüte, wäre nicht verkehrt.
Verstehe eure Diskussion nicht gabz, aber egal.
Anmerken möchte ich nur, dass dieses KEIN Aufruf zu
irgendeiner Straftat o.ä. war, sondern lediglich ein Hinweis.:
Hi Alex,
was aaron schreibt, solltest du nicht so ernst nehmen. ER ist derjenige, der hier manchmal zu Straftaten aufruft, und da du eine Gesetzeslücke erwähnt hast, meinte er, dich jetzt warnen zu müssen. Also, den aaron nicht so ernst nehmen!