Arbeitslos & Schwanger & Krankenversicherung?

Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage, dessen Antworten hoffentlich zur Lösung eines Problems führen werden.
Hypotetischer Fall:

Eine Frau wäre arbeitslos und erhielte Arbeitslosengeld bis zum 31.12.10.
Einen Monat vorher würde sie ihr zweites Kind bekommen, so dass sie ab ca. Anfang Dezember in Elternzeit gehen würde.
Ihr Mann ist selbständig und in der PKV.
Vor der Arbeitslosigkeit war die Frau als Angestellte in der GKV.

  • Wie ist die Frau mit den Kindern während der Elternzeit krankenversichert?

  • Wie während des Mutterschutzes?

  • Wie lange kann die Elternzeit (auch max 3 Jahre?) in Anspruch genommen werden?

  • Könnte der Mann sie anstellen und würde sie damit samt Kinder in der GKV bleiben?

Vielen Dank im Vorraus
Erika

  • Wie ist die Frau mit den Kindern während der Elternzeit
    krankenversichert?
  • Wie während des Mutterschutzes?

s.u.

  • Wie lange kann die Elternzeit (auch max 3 Jahre?) in
    Anspruch genommen werden?

Keine Ahnung, ist eine ganz andere Frage.

  • Könnte der Mann sie anstellen und würde sie damit samt
    Kinder in der GKV bleiben?

Zum gefühlten Millionsten mal: niemand wird gezwungen in die PKV zu wechseln! Sie kann also dort bleiben, auch ohne solche sehr dubiosen „Tricks“.

Gruß

Hallo,

6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung (häufig auch länger) besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (auch über den 31.12.2010 hinaus). In dieser Zeit besteht Beitragsfreiheit.

Elternzeit ist ein besondrer unbezahlter Urlaub, den man nur bei seinem Arbeitgeber beantragen kann. Wenn es keinen Arbeitgeber gibt, gibt es auch keine Elternzeit.

Solange Elterngeld bezogen wird, besteht ebenfalls Beitragsfreiheit.

Danach kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV beantragt werden. Dann sind alle Einnahmen beitragspflichtig. In bestimmten Konstellationen ist auch die Hälfte des Einkommen des PKV-Ehegatten beitragspflichtig. Der Beitrag liegt zwischen 138 und 305 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Gruß

RHWWW

Frage nach Länge Elternzeit -> Behördenbrett!
Hi!

Wie lange kann die Elternzeit (auch max. 3 Jahre?) in Anspruch genommen werden?

Diese Frage stelle doch bitte noch einmal im „zuständigen“ Brett „Ämter & Behörden allgemein“ (siehe auch dortige Brettbeschreibung)! (U. a. deswegen, weil dort erfahrungsgemäß die entsprechenden Experten öfter reinschauen.) Vielen Dank!

Die anderen Fragen wurden Dir ja bereits beantwortet.

LG
Jadzia Dax
MOD „Ämter & Behörden allgemein“

  • Wie ist die Frau mit den Kindern während der Elternzeit
    krankenversichert?

Die Frau wird keine Elternzeit haben, weil sie vorher kein Beschäftigungsverhältnis hatte. Somit ist sie lediglich für die Bezugsdauer des Elterngelds beitragsfrei versichert.

  • Wie während des Mutterschutzes?

Wie bei Elterngeld.

  • Wie lange kann die Elternzeit (auch max 3 Jahre?) in
    Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich: Die Elternzeit dauert keine 3 Jahre. Die Elternzeit kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden.

  • Könnte der Mann sie anstellen und würde sie damit samt
    Kinder in der GKV bleiben?

Prinzipiell ja - die Deutsche Rentenversicherung Bund wird dann aber überprüfen, ob es sich tatsächlich um ein richtiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

Man kann aber auch sagen: Niemand hat den Ehemann gezwungen, sich privat zu versichern. Es geht eben nicht immer nur billig…

Grüße
Florian