Hallo pendragon,
Moin Seb,
klar, ein über 50 jähriger hat in sein Häuschen, seine
Altersvorsorge, was auch immer investiert.
Es soll Leute über 50 geben, die haben in kein „Häuschen“ investiert, weil ihr Nettogehalt sowas einfach nicht hergibt.
Die Altersvorsorge ist außerdem für Arbeiter und Angestellte eine Pflichtabgabe - bitte keine Vorwürfe deshalb! (Gesetzliche Renten -, Kranken- und Arbeitslosenversicherung).
Gegenbeispiel Beamte:
Beamte müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen!!!
Hier sollte man vielleicht mal ansetzen?!?!
Aber was hat denn dieser 50 Jährige in den letzten 10-20
Jahren in seine Weiterbildung, seinen Wissenstand und das
Erlernen neuer Fähigkeiten, die am Arbeitsmarkt gefragt sind,
investiert ? Das Problem ist doch, dass sie meisten, die die
letzten 10 Jahre den gleichen Job gemacht haben und sonst
nichts, kaum noch irgend was anderes können.
Diesen Vorwurf kannst Du dann genauso o. g. Beamten machen, weil diese "Berufs"gruppe nun wirklich keinen Grund hat, sich fortzubilden oder weiter zu entwickeln. (Beamte können nur wegen besonders schwerer Pflichtverletzungen „entlassen“ werden.)
Selbst im Falle einer länger währenden Arbeitsunfähigkeit ist z. B. ein Beamter wesentlich besser gestellt als ein „einfacher“ Arbeiter bzw. Angestellter (Bei Krankheit des Beamten besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bis zu dem Zeitpunkt, in dem er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. )
Erkläre das mal einem normalen AN, der nach 6 Wochen Krankheit sehen kann, womit er seine laufenden Kosten bestreiten soll!
Im Gegensatz zu einem Staatsdiener: Wird der Beamte krank, bekommt er vom Staat 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten als Beihilfe gewährt.
Und das, obwohl er - wie oben erwähnt - keinerlei Abgaben in die Sozialkasse entrichtet hat!!!
gruss
mb