Hallo!
Warum wird ihm das angerechnet, wenn er doch eigentlich keine Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht?
Wenn er kein Alg bezieht, kann ihm natürlich auch nichts angerechnet werden!
Also ist es doch für Herrn Mustermann einfacher, wenn er sich nicht mehr arbeitslos meldet, da er sowieso mehr als 16 Stunden pro Woche arbeitet.
Wenn er sich trotz des Gewerbes für mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung stellen kann (Mindeststundenzahl für eine Arbeitslosmeldung) und auch weiterhin bereit ist, sich alle obligatorischen 3 Monate neu zu melden, dann sollte er sich NICHT aus der Arbeitslosigkeit abmelden, da Zeiten der Alokeit ohne Leistungen als Anwartschaftszeit an den Rentenversicherungsträger gemeldet werden! Das kann später mal sehr wichtig sein.
Außerdem kann man auch als Nichtleistungsempfänger (NLE) z. B. Bewerbungs- und Fahrtkostenerstattung (zu Vorstellungsgesprächen) beantragen!
Vielleicht sollte Herr Mustermann ein Existenzgründerseminar besuchen. Das gibt es in (fast) jeder Stadt, kostet nichts bis nicht viel und dauert so ca. 3 Tage.
Würde solch ein Seminar auch das Arbeitsagentur bezahlen?
Unter Umständen schon! Auch Arbeitslose, die nicht im Leistungsbezug stehen können durch solche Maßnahmen gefördert werden!
Ich würde Herrn Mustermann empfehlen, sich einen Termin bei seinem/r Arbeitsvermittler/in geben zu lassen und das abzuklären. Jedoch bekommen Alg-Bezieher meist bevorzugt Termine (da die ja Geld kosten
und je nach AA muss Herr Mustermann schon einige Wochen oder gar Monate Geduld aufbringen.
Aber fragen, wann denn frühestens ein Termin möglich wäre, kostet ja nix! Vielleicht ist Herr Mustermanns AA da ja sehr fix.
ist solch ein Seminarbesuch auch mit gewissen Pflichten verbunden?
Außer den üblichen (oben bereits genannten) Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um nach dem Gesetz arbeitslos zu sein bzw. auch (zumindest für die Dauer der Maßnahme) zu bleiben, keine (also mind. 15 Std./Wo. Verfügbarkeit + 3-Monats-Meldung).
Ansonsten kann Herr Mustermann auch alle seine Rechte und Pflichten in folgendem Merkblatt 1 nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…, dass er jedoch auch bereits bei seiner Arbeitslosmeldung bekommen haben sollte, da es nicht nur für LEs, sondern auch für NLEs gedacht ist.
Noch interessanter ist aber wahrscheinlich das Merkblatt 3, wo man sich über Vermittlungdienste und Leistungen (ebenfalls auch für NLEs) informieren kann (die allerdings oftmals Kann- und keine Muss-Leistungen der AA sind!): http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Neben ganz oben genannten (Förderungs-)Möglichkeiten (Rentenmeldung + Bewerbungs-/Fahrtkosten), kann Herr Mustermann vielleicht z.B. auch durch einen Vermittlungsgutschein gefördert werden (zumal er ja eine Festanstellung sucht): http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
LG
Liza