Arbeitslos und Kleingewerbe

Hallo in die Runde,
angenommen Herr Mustermann wurde direkt nach dem Studium arbeitslos. Aus diesem Grund hat er kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (da eventuelle Ansprüche nach 4 Jahren bekanntlich verfallen) und hat nun die Möglichkeit im Rahmen seines (umsatzsteuerfreien) Kleingewerbes über einen gewissen Zeitraum Geld zu verdienen. Er rechnet mit etwa 1500-1600 EUR pro Monat. Dies möchte er sich natürlich nicht entgehen lassen, da er bereits freiwillig Krankenversichert ist.

  • Was würde passieren, wenn Herr Mustermann weiterhin arbeitslos gemeldet sein würde?
  • Wieviel von den ca. 1500 EUR muss er an den Staat abdrücken / Gibt es eine steuerfreie Einkommensgrenze?
  • Auf was müsste Herr Mustermann noch achten?

Vielen Dank.

Hallo

Er rechnet mit etwa 1500-1600 EUR pro Monat.

Was denn, Gewinn oder Umsatz?

  • Was würde passieren, wenn Herr Mustermann weiterhin arbeitslos gemeldet sein würde?

Dann müsste er immer sein Einkommen nachweisen. Seine Unkosten kann er abziehen, aber nur innerhalb eines Bewilligungszeitraumes, also normalerweise innerhalb eines halben Jahres. Er muss also aufpassen, dass er nicht in dem einen Zeitraum seine ganzen Einkäufe macht und im nächsten Zeitraum nur Erlöse einfährt. Wenn er Erlöse hat, muss er auch investieren, sonst wird ihm der Erlös als Gewinn angerechnet.

  • Wieviel von den ca. 1500 EUR muss er an den Staat abdrücken / Gibt es eine steuerfreie Einkommensgrenze?

Also, das ist ein bisschen komplizierter.

Vielleicht sollte Herr Mustermann ein Existenzgründerseminar besuchen. Das gibt es in (fast) jeder Stadt, kostet nichts bis nicht viel und dauert so ca. 3 Tage.

Viele Grüße

Was denn, Gewinn oder Umsatz?

Umsatz, denn hiervon muss er ja noch KK-Beiträge usw. bezahlen.

Wenn er Erlöse hat, muss er auch
investieren, sonst wird ihm der Erlös als Gewinn angerechnet.

Warum wird ihm das angerechnet, wenn er doch eigentlich keine Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht? Also ist es doch für Herrn Mustermann einfacher, wenn er sich nicht mehr arbeitslos meldet, da er sowieso mehr als 16 Stunden pro Woche arbeitet.

  • Wieviel von den ca. 1500 EUR muss er an den Staat abdrücken / Gibt es eine steuerfreie Einkommensgrenze?

Also, das ist ein bisschen komplizierter.

Vielleicht sollte Herr Mustermann ein Existenzgründerseminar
besuchen. Das gibt es in (fast) jeder Stadt, kostet nichts bis
nicht viel und dauert so ca. 3 Tage.

Würde solch ein Seminar auch das Arbeitsagentur bezahlen? Dümmer wird davon wohl niemand, nicht einmal Herr Mustermann… oder ist solch ein Seminarbesuch auch mit gewissen Pflichten verbunden? Letztlich strebt Herr Mustermann eine Festanstellung an.

Hallo!

Warum wird ihm das angerechnet, wenn er doch eigentlich keine Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht?

Wenn er kein Alg bezieht, kann ihm natürlich auch nichts angerechnet werden!

Also ist es doch für Herrn Mustermann einfacher, wenn er sich nicht mehr arbeitslos meldet, da er sowieso mehr als 16 Stunden pro Woche arbeitet.

Wenn er sich trotz des Gewerbes für mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung stellen kann (Mindeststundenzahl für eine Arbeitslosmeldung) und auch weiterhin bereit ist, sich alle obligatorischen 3 Monate neu zu melden, dann sollte er sich NICHT aus der Arbeitslosigkeit abmelden, da Zeiten der Alokeit ohne Leistungen als Anwartschaftszeit an den Rentenversicherungsträger gemeldet werden! Das kann später mal sehr wichtig sein.
Außerdem kann man auch als Nichtleistungsempfänger (NLE) z. B. Bewerbungs- und Fahrtkostenerstattung (zu Vorstellungsgesprächen) beantragen!

Vielleicht sollte Herr Mustermann ein Existenzgründerseminar besuchen. Das gibt es in (fast) jeder Stadt, kostet nichts bis nicht viel und dauert so ca. 3 Tage.

Würde solch ein Seminar auch das Arbeitsagentur bezahlen?

Unter Umständen schon! Auch Arbeitslose, die nicht im Leistungsbezug stehen können durch solche Maßnahmen gefördert werden!

Ich würde Herrn Mustermann empfehlen, sich einen Termin bei seinem/r Arbeitsvermittler/in geben zu lassen und das abzuklären. Jedoch bekommen Alg-Bezieher meist bevorzugt Termine (da die ja Geld kosten :smile: und je nach AA muss Herr Mustermann schon einige Wochen oder gar Monate Geduld aufbringen.
Aber fragen, wann denn frühestens ein Termin möglich wäre, kostet ja nix! Vielleicht ist Herr Mustermanns AA da ja sehr fix.

ist solch ein Seminarbesuch auch mit gewissen Pflichten verbunden?

Außer den üblichen (oben bereits genannten) Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um nach dem Gesetz arbeitslos zu sein bzw. auch (zumindest für die Dauer der Maßnahme) zu bleiben, keine (also mind. 15 Std./Wo. Verfügbarkeit + 3-Monats-Meldung).

Ansonsten kann Herr Mustermann auch alle seine Rechte und Pflichten in folgendem Merkblatt 1 nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…, dass er jedoch auch bereits bei seiner Arbeitslosmeldung bekommen haben sollte, da es nicht nur für LEs, sondern auch für NLEs gedacht ist.
Noch interessanter ist aber wahrscheinlich das Merkblatt 3, wo man sich über Vermittlungdienste und Leistungen (ebenfalls auch für NLEs) informieren kann (die allerdings oftmals Kann- und keine Muss-Leistungen der AA sind!): http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Neben ganz oben genannten (Förderungs-)Möglichkeiten (Rentenmeldung + Bewerbungs-/Fahrtkosten), kann Herr Mustermann vielleicht z.B. auch durch einen Vermittlungsgutschein gefördert werden (zumal er ja eine Festanstellung sucht): http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

LG
Liza

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  • Wieviel von den ca. 1500 EUR muss er an den Staat abdrücken
    / Gibt es eine steuerfreie Einkommensgrenze?

Der Gewinn ( = Einnahmen - Ausgaben) muss ermittelt und in die Steuererklärung eingetragen werden.

Bis mindestens zum Grundfreibetrag ist keine Steuer zu zahlen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag

Auf was müsste Herr Mustermann noch achten?

Mal mit der Krankankasse reden, ab welchem Gewinn die mehr an Beiträgen will.

Sonstiger Lesestoff zu „Gewerbe“: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß JK