Hi!
eine Frau ist nach Ablauf von Elternzeit (Kind 1) und befristetem Arbeitsvertrag nun seit Januar arbeitslos.
Ich nehme an, sie bekommt Alg?!
Sie ist im 3. Monat schwanger (Kind 2), wann muss sie dies dem Arbeitsamt mitteilen und was wird dann passieren?
Sie muss frühzeitig (da dies noch nicht geschehen ist, also möglichst umgehend!) den errechneten Geburtstermin mitteilen un diesen (i. d. R. per Kopie der entsprechenden Mutterpass-Seite) auch nachweisen!
Hintergrund: Ab er 6. Woche (= Beginn Mutterschutz) vor dem errechneten Geburtstermin wird die Alg-Zahlung eingestellt, weil die KK ab diesem Tag Mutterschaftsgeld (MSchG) zahlt.
Darüber hinaus wird die Schwangere auch komplett aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet, da sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung steht.
Heute war ein Beratungstermin beim AA, die Beraterin sagte, dass sie einen nächsten Termin wohl dann in 2-3 Monaten schicken wird.
Wie sieht das aus mit der Meldepflicht?
Die besteht natürlich weiterhin, weil Verfügbarkeit und Mitwirkung Voraussetzung für das Bestehen von Arbeitslosigkeit und damit für die Zahlung von Alg ist. Aber …
Was passiert bei einem Vorstellungsgespräch, da die Schwangere ja nun maximal bis Ende Juni arbeiten kann?
… wenn die Arbeitsvermittlerin von der Schwangerschaft weiß, wird sie der Frau aller Voraussicht nach keine Vermittlungsangebote (mehr) zuschicken…
Wenn die Schwangere ihre Schwangerschaft jetzt dem AA mitteilt, gibt es dann unter Umständen irgendwelche Repressalien
Im Gegenteil! Mit „Repressalien“ ist eher zu rechnen, wenn die AA erst auf den letzten Drücker von der Schwangerschaft erfährt, weil dann evtl. Alg überzahlt wird (weil keine rechtzeitige Einstellung wg. Anspruch auf MSchG erfolgen konnte), nämlich in Form von Rückforderungen und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, weil man seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist! (Auch nachzulesen im bei der Arbeitslosmeldung ausgehändigten Merkblatt 1: Jede Änderung in den persönlichen Verhältnissen ist der AA mitzuteilen! Es kann sich niemand darauf berufen, das nicht gewusst zu haben.)
oder ist damit zu rechnen, dass sie eher in Ruhe gelassen wird?
Eher dieses.
Gruß
Liza