Arbeitslos und schwanger

Hallo,
eine Frau ist seit kurzem Arbeitslos. Sie steht zur Vermittlung frei und hat Auflagen von der Sachbearbeiterin, mehrere Bewerbungen im Monat nachzuweisen. Ihr ALG I wird bis Juli gezahlt. Seit kurzem weiß sie, das sie schwanger ist. Sie ist alleinerziehende Mutter (Sohn 5 Jahre). Wie geht es ab Juli finanziell für sie weiter? Wie soll sie sich bei Vorstellungsgesprächen, die anstehen verhalten? Wie reagiert die Agentur für Arbeit in dem Fall?
LG und danke im Voraus.

ist gerade eine ungünstige Kombination in Deutschl

eine Frau ist seit kurzem Arbeitslos. Sie steht zur
Vermittlung frei

Gut

und hat Auflagen von der Sachbearbeiterin,
mehrere Bewerbungen im Monat nachzuweisen.

Schlecht, da wenn keine echten passenden Jobs vorhanden sind, einfach wahllos Jobbewerbungen erfolgen, nur um die Mindestauflage zu erfüllen. Aber das ist ein anderes Thema.

Ihr ALG I wird bis Juli gezahlt.
Seit kurzem weiß sie, das sie schwanger ist.

Gut zu wissen.

Sie ist alleinerziehende Mutter (Sohn 5 Jahre).

Jetzt schon.

Wie geht es ab Juli finanziell für sie weiter?

Wenn ALG 1 ausläuft gehts direkt rüber zu ALG 2. Im Volksmund Hartz4 genannt.
Dann bekommt sie ihren Regelsatz von 359,- + die Sätze für 2 Kinder und wenn es sonst keinen erhöhten Bedarfsanspruch gibt natürlich noch die Kosten der Unterkunft. Kindergeld gibt es natürlich, wenn auch ein Verrechnung erfolgt. Ebenso wäre der Kindesunterhalt des Vaters, soweit bekannt und zahlungsfähig, zu berücksichten.

Wie soll sie sich bei Vorstellungsgesprächen, die anstehen verhalten?

Ganz natürlich.
Aber, Fragen zur Schwangerschaft sind unzulässig.
Natürlich sieht es bischen dämlich aus, wenn sie zum Vorstellungsgespräch erscheint und meint die anderen glauben, dass sie gestern nur ein bischen viel gegessen habe und der Bauch bald wieder weg ist. :smile:

Wie reagiert die Agentur für Arbeit in dem Fall?

Also schwanger werden und gebären ist in Deutschland (noch) kein Grund jemanden Vorwürfe zu machen, ganz und gar Rechenschaft ablegen zu lassen oder zu benachteiligen. Natürlich verändert das ihre Vermittlungssituation. Auch greifen natürlich die Vorkehrungen nach dem MuSchG.

SIE IST NICHT MEHR VERMITTELBAR DA SIE SCHWANGER IST; SIE MUSS UMGEHEND DEN ARBEITSAMT MITTEILEN

Hier bewahrheitet sich ein altes Sprichwort:

SIE IST NICHT MEHR VERMITTELBAR DA SIE SCHWANGER IST;

Wer schreit hat unrecht. :wink:
Natürlich ist man auch während einer Schwangerschaft grundsätzlich genauso verfügbar wie nicht schwangere Menschen auch! Schwangerschaft is nu mal keine Krankheit.

SIE MUSS UMGEHEND DEN ARBEITSAMT MITTEILEN

Das allerdings stimmt (zumindest der Sinn). Denn anhand des im Mutterpass eingetragenen vorauss. Entbindungstermins wird berechnet, wann der Mutterschutz beginnt (6 Wochen vorher); ab da besteht nämlich statt Alg-Anspruch (I + II) Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK.

Gruß
Jadzia

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Hallo Jullian

Wenn ich Dir dafür jetzt einen Bewertungspunkt gebe, meldest Du dich dann wieder ab?

Quid pro quo.

Gruß,
LeoLo

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