Arbeitslos und Schwanger

Hallo,

ich werde am 4.Juli einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, weil mein Erziehungsurlaub bald endet und ich aus diversen Gründen nicht wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurück kann. Jetzt bin ich aber schwanger. bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld? (Ich weiss ich werde erst 3 Moante gesperrt) Ich wäre ja auch bereit mir nen neuen Job zu suchen, aber wer stellt schon eine Schwangere Frau ein…

Wer weiss Rat?
LG
Sandy

Hallo Sandy,

du weisst sicherlich, dass dein Chef dir frühestens am 1. Tag nach deinem Erziehungsurlaub kündigen darf, nicht jedoch, wenn du schwanger bist. Sollten diese Gründe eventuell in einer psychischen und/oder körperlichen Belastung am Arbeitsplatz bestehen, die deine Gesundheit bzw. die Schwangerschaft gefährden? Dann könntest du deinen Frauenarzt/-ärztin auf ein Beschäftigungsverbot ansprechen. Damit musst du nicht mehr an deinen Arbeitsplatz zurück, kriegst aber weiterhin Geld vom Arbeitgeber.

Natürlich machst du dir mit sowas deinen Chef nicht unbedingt zum Freund, und man kann es auch als „schmarotzen“ interpretieren, wenn du dich über Jahre von Erziehungsurlaub zu Beschäftigungsverbot zu Erziehungsurlaub hangelst. Vielleicht findet sich aber ein anderer Arbeitsplatz in deiner Firma, auf den du ausweichen könntest: Stichwort „teilweises Beschäftigungsverbot“.

Gruß
Katharina

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Hallo,

die sache mit dem Aufhebungsvertrag stand schon bevor ich wusste das ich SS bin.

Ich habe für Cindy nur einen KiGa platz 3xWoche für 2 1/2 Std. und mein Mann arbeitet Schichten. Ausserdem ist mein Arbeitsplatz etwa 30 Km entfernt. Das lohnt schon vom Sprit nicht da hin zu fahren…

Ich habe eigentlich nicht so das Problem einen neuen Job zu finden, da ich nichts gelernt habe und eigentlich alles machen kann…

Nur mal zur Erklärung :o)

LG
Sandy (Beschäftigungsverbot hatte ich schon die erste Schwangerschaft. hab nur bis zur 20. Woche gearbeitet)

Hallo Sandy,

ok, alles klar :wink:

Was mir spontan einfällt: Tagesmutter. Eine Freundin von mir hat das gemacht und hatte riesigen Zulauf, weil hier in München die Betreuungsplätze so knapp sind. Nebenher hat sie vier eigene Kinder gekriegt :smile:

LG
Katharina

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Hallo,

ich bin beim Jugendamt als tagesmutter gemeldet und habe seit September nur 1 Kind vermittelt bekommen. Es gibt allein bei mir in der Strasse 3 andere Tagesmütter. Bei uns gibt es leider viel zu viel davon…

LG
Sandy (es ist ja nicht so, das ich nicht arbeiten will…:o()

Ich habe eigentlich nicht so das Problem einen neuen Job zu
finden, da ich nichts gelernt habe und eigentlich alles machen
kann…

Nur mal zur Erklärung :o)

Hi,
siehst du das nicht ein bisschen zu blauäugig? :?
grade heutzutage, wo auch leute arbeitslos sind, die 3 oder 4 berufe gelernt haben! :smile:

nur mal zur info :expressionless:

Laura

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Hallo Sandy,

wenn ich das lese, werde ich ganz neidisch auf eure Betreuungssituation… Unsere Kinderkrippe hat eine Warteliste von fast 200 Kindern, da ist es genau umgekehrt.

So spontan habe ich leider auch keine Ideen mehr. Wenn du als Tagesmutter weiterarbeiten willst, dann könntest du vielleicht Aushänge machen oder die Leiterinnen der Kindergärten und -krippen bei euch ansprechen. Vielleicht empfehlen sie dich ja, wenn sie jemandem absagen müssen? Es geht ja auch nicht jeder zum Jugendamt, der eine Betreuung sucht.

Ich drück dir die Daumen!

LG
Katharina

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Nein glaube ich nicht. Ich bin nicht festgelegt. Ich gehe auch Toiletten putzen. Habe z.B. Einige Jahre als Zimmermädchen gearbeitet. Da kriegt man immer nen Job…

LG
Sandy

Hallo,

ich werde am 4.Juli einen Aufhebungsvertrag unterschreiben,
weil mein Erziehungsurlaub bald endet und ich aus diversen
Gründen nicht wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurück kann.
Jetzt bin ich aber schwanger. bekomme ich trotzdem
Arbeitslosengeld?

Wenn du in den letzten drei Jahren mind. 12 Monate SV-pflichtige Beschäftigung vorweisen kannst und nicht mit Beginn der Arbeitslosigkeit krankgeschrieben bist: klar.
Aber nur bis 6 Wo. vor dem errechneten Geburtstermin. Ab dann gibt’s Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

(Ich weiss ich werde erst 3 Monate gesperrt)

Nicht zwangsläufig. Du schriebst weiter unten etwas von schlechter Betreuungssituation für dein Kind. Ein Kind ist bis zu einem bestimmten Alter (8?12?) IMMER ein Grund, sich auf Teilzeit (TZ) einzuschränken. Wenn du nun als Begründung für den Abschluss des Aufhebungsvertrages anführst, dass du wegen deines Kindes TZ arbeiten wolltest, dies aber dein Arbeitgeber unter Berufung auf „dringende dienstliche Belange“ (wie das so schön im Gesetzesdeutsch heißt) verweigert hat, bekommst du keine Sperrzeit.
Voraussetzungen:

  • Du schränkst dich auch im Alg-Bezug auf TZ ein (Std.zahl muss glaub’ ich nur unter der deines letzten Arbeitsverhältnisses liegen).
  • Dein Arbeitgeber kann deine Gründe bestätigen. Am Allerbesten wäre, wenn gleich im Aufhebungsvertrag mit drin stehen würde, dass er dich nach der Elternzeit nicht TZ beschäftigen kann!

Gruß
Liza