die vielleicht bei folgendem Problem helfen können:
Familie A unternimmt regelmäßig Fernreisen, die man - weil keine Pauschalreise - möglichst zeitig bucht.
Also wird die Reise im November 2005 für September 2006 gebucht. Im März 2006 wird Frau A arbeitslos, findet aber auch sogleich einen 400-Euro-Job, dessen Einkünfte ihr anteilig auf das Arbeitlosengeld angerechnet werden. Mit ihrem Arbeitgeber einigt sie sich wegen des Urlaubs im September - alles in Ordnung. Frau A ist bekannt, daß man Urlaub dem Arbeitsamt melden und um eine entsprechende Genehmigung ersuchen muß. Deshalb ging sie kürzlich zum Arbeitsamt, wo ihr jedoch gesagt wurde, daß dies frühestens eine (!) Woche vor dem beabsichtigten Urlaub geschehen kann.
Meine Fragen:
Was, wenn der zuständige Beamte an dem Tag mißgelaunt ist und den Urlaub nicht bewilligt? Einen Arbeitsplatz hat er mit Sicherheit nicht anzubieten, die gibt es bekanntlich nicht vom Arbeitsamt, aber er könnte ja plötzlich - nur um seine Macht zu demonstrieren - irgendeine unsinnige Schulung anordnen. Wer trägt die Kosten für den dann nicht mehr möglichen Urlaub (5.000 Euro)?
Was droht Frau A im äußersten Fall, wenn sie sich einfach still verhält, in Urlaub fährt und Ende September wieder zu Hause ist? Immerhin wäre es ja denkbar, daß das Arbeitsamt ausgerechnet in dieser Zeit anruft, um Frau A mitzuteilen, daß trotz eifrigster Bemühungen seitens des zuständigen Beamten noch kein Arbeitsplatz für sie in Sicht ist.
was mir so spontan einfiel (nur mal als Anregung) - man könnte sich ja kurz vor dem Urlaub beim AA abmelden und danach wieder anmelden… oder? Ist jetzt aber nur eine Laienmeinung.
wurde, daß dies frühestens eine (!) Woche vor dem
beabsichtigten Urlaub geschehen kann.
Das ist absurd. Kein Mensch kann frühestens eine Woche vor dem Urlaub seinen Urlaub planen.
Vielleicht geht Deine Bekannte einfach ma zum Vorgsetten dieses „freundlichen“ Mitarbeiters und erklärt ihm die Sache in aller Ruhe.
Einen ANSPRUCH auf Urlaub hat sie allerdings in de Tat nicht
Experte in dem Sinne bin ich nicht, war aber selbst mal betroffen. Normalerweise gab es nie Probleme mit der Urlaubsabmeldung. Auch ich musste den Urlaub kurzfristig vorher anmelden. Ich konnte immer wie geplant fahren, aber einmal habe ich mir damit einen nervtötenden neuen Mitarbeiter an den Hals gehängt, der unbedingt direkt nach dem Urlaub weitere Dinge besprechen und mich schikanieren wollte. Mit anderen Mitarbeitern vorher hatte ich in der Hinsicht niemals Probleme.
Da Du ja auch schon bei der AA angekündigt hast, dass Du zu dem Zeitpunkt in den Urlaub möchtest, würde ich Dir auf jeden Fall raten, dem Arbeitsamt Deine Abwesenheit mitzuteilen. Bevor Du aber den Urlaub stornierst, würde ich mich an Deiner Stelle lieber ganz beim Amt abmelden. Die Stornogebühr wäre doch viel höher, als das Geld, was Du für die Zeit von der AA bekommst.
Hättest Du aber der AA noch gar nichts von dem Urlaub erzählt, könntest Du Dir überlegen, ihn zu verschweigen. Das ist natürlich ein Risiko. Auch dann kann Dir ja eine nette Maßnahme oder ein Stellenangebot ins Haus flattern. Wenn man den Eindruck hat, dass man nicht sehr intensiv betreut wird bzw. eine Art Karteileiche ist und der Urlaub nicht zu lange dauert und dann noch jemand die Post checkt und Dich im Notfall telefonisch erreichen kann (oder vielleicht sogar eine Bewerbung für Dich abschickt) - dann kann es sich lohnen, gar nichts zu erzählen. Dann sollte man aber auch gegenüber allen Leuten etwas zurückhaltend sein. Man weiß nie, wer wen kennt und wer was wem erzählt . Erfahrungsgemäß laufen solche Urlaube stressfreier ab, weil man während der Vor- und Nachbereitungszeit sich nicht auch noch um die AA kümmern muss.
Große Urlaube würde ich aber anmelden! Es ist schwierig, kurzfristig vom anderen Ende der Welt zu einer Maßnahme pünktlich zu erscheinen. Macht man aber Urlaub im Nachbarland mit dem Auto, geht das.
Hättest Du aber der AA noch gar nichts von dem Urlaub erzählt,
könntest Du Dir überlegen, ihn zu verschweigen.
Du weißt aber schon, dass das eine Aufforderung zum Betrug
ist, oder?
Ich lese hier nur einen irrealen Konditionalsatz der Art „Hättest Du x nicht getan, könntest Du jetzt y tun.“ Eine Aufforderung lese ich da beim besten Willen nicht. Zumal die Überlegung, den Urlaub zu verschweigen, schon vom Fragesteller angedeutet wurde (und hier eher abgeraten wird).
Unabhängig davon finde ich es eine interessante Frage, ob das Verschweigen bestimmter Sachverhalte schon als Betrug zu werten ist.
man könnte
sich ja kurz vor dem Urlaub beim AA abmelden und danach wieder
anmelden… oder? Ist jetzt aber nur eine Laienmeinung.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Abmeldung - falls das Arbeitsamt genau zu diesem Zeitraum eine Massnahme geplant hat - nicht akzeptiert würde. Sonst könnte sich ja jeder immer nur kurz ab- und danach wieder anmelden, sobald er einen Termin bekommt.
Unabhängig davon finde ich es eine interessante Frage, ob das
Verschweigen bestimmter Sachverhalte schon als Betrug zu
werten ist.
Da kannst Du nun wieder ganz sicher sein, dass auch Verschweigen Betrug sein kann. Oder was denkst Du darüber, wenn der Autoverkäufer verschweigt, dass was mit dem Auto nicht in Ordnung ist?
Gruß
loderunner (ianal)
Betrug wäre doch, wenn man insgesamt mehr als 3 Wochen pro Jahr abwesend ist, also die Meldung vermeidet, um länger Leistungen zu bekommen. Hier geht es doch nur um die Vermeidung von Problemen und darum, sich die Sache etwas zu vereinfachen. Bevor man sich wegen ein paar Tagen Abwesenheit einen Rattenschwanz von Scherereien einhandelt, kann man doch mal darüber nachdenken, ob das vermeidbar wäre.
Es geht doch nicht darum, monatelang zu verschwinden!
Viele Grüße
Anne
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Familie A unternimmt regelmäßig Fernreisen, die man - weil
keine Pauschalreise - möglichst zeitig bucht.
Also wird die Reise im November 2005 für September 2006
gebucht. Im März 2006 wird Frau A arbeitslos, […].
Frau A ist bekannt, daß man Urlaub dem Arbeitsamt
melden und um eine entsprechende Genehmigung ersuchen muß.
Deshalb ging sie kürzlich zum Arbeitsamt, wo ihr jedoch gesagt
wurde, daß dies frühestens eine (!) Woche vor dem
beabsichtigten Urlaub geschehen kann.
Hm, bei „uns“ isses spätestens eine Woche vorher.
Meine Fragen:
Was, wenn der zuständige Beamte an dem Tag mißgelaunt ist und
den Urlaub nicht bewilligt?
wird es zu 75% Wahrscheinlichkeit ein Angestellter und kein Beamter sein
Und 2. kann er oder sie den Urlaub in diesem Falle in der Regel nicht ablehnen, wenn Ihr die Buchungsbestätigung (am besten noch die Kündigung mitbringen, weil die Kollegen in der Eingangszone/Arbeitsvermittlung nicht die Akte (wo sich wahrscheinlich eine Kopie der Kündigung befindet) zur Hand haben) vorlegt, aus der ja eindeutig hervorgeht, dass die Reise vor der Kündigung gebucht wurde. In solchen Fällen wird der Urlaub in aller Regel anstandslos genehmigt. (Zur Not hilft hier definitiv ein Gespräch mit dem Teamleiter
Hier wird auch dann die Rechtsverordnung außer Kraft gesetzt, dass Urlaub in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit nicht genehmigt werden kann (weil in den ersten drei Monaten die Chance auf Vermittlung am größten ist, so dass man möglichst immer erreichbar sein sollte).
Was droht Frau A im äußersten Fall, wenn sie sich einfach
still verhält, in Urlaub fährt und Ende September wieder zu
Hause ist? Immerhin wäre es ja denkbar, daß das Arbeitsamt
ausgerechnet in dieser Zeit anruft, um Frau A mitzuteilen, daß
trotz eifrigster Bemühungen seitens des zuständigen Beamten
noch kein Arbeitsplatz für sie in Sicht ist.
Dann wird das Alg rückwirkend ab Beginn der „Ortsabwesenheit“ gestrichen, eine neue Arbeitslosmeldung mit erneuter Alg-Antragstellung wird erforderlich, und zu guter Letzt wartet mindestens ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenn nicht sogar ein Strafverfahren (wenn Vorsatz nachgewiesen werden kann).
Das isses nicht wert, denn mir ist aus der Praxis kein einziger Fall bekannt, wo Urlaub, der VOR Zugang der Kündigung gebucht wurde, vonseiten der AA nicht genehmigt worden wäre.
Gruß
Liza
P.S: Manchmal hilft auch ein Blick in die FAQs schon weiter: FAQ:1790.
Hallo! Ich kenne das, hab es selbst so erlebt. Ich war arbeitslos und ein Familienurlaub stand an. Dem AA war dies auch bekannt, ich bin bei sowas immer ehrlich. Und just drei Tage vorher flattert mir tatsächlich eine Maßnahme ins Haus… Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ich hab also mit dem Leiter der Maßnahme meinen Urlaub abgesprochen und mich beim AA als verreist abgemeldet. Nach Rückkehr habe ich mich wieder „angemeldet“. Soweit kein Problem. Doch zwei Wochen später flattert mir ein Bescheid über Kürzung der Anspruchsdauer ins Haus, um eben jene 12 Tage Urlaub. Zum Glück bin ich des Lesens mächtig und habe mir die Rückseite meiner Abmeldung mal genauer angeschaut. Und siehe da: Dort steht (in etwa, ich kanns nicht zitieren!) daß ein Urlaub mit dem nicht arbeitslosen (also berufstätigen) Ehepartner ein berechtigter Grund ist, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen. Soll heißen: Ich hab zwar in den 12 Tagen kein Geld bekommen, aber sie durften auch meine Anspruchsdauer nicht kürzen. Bin also zur Widerspruchsstelle im AA gegangen, hab dem netten Herrn das Schreiben gezeigt und er war sprachlos. Hat dann meinen Widerspruch aufgenommen und nach einigen Wochen (ja… solange dauert das…) kam ein Schreiben, daß mein Widerspruch anerkannt wird.
Ich frag mich nur, wieso die Angestellten der AA ihre eigenen Unterlagen nicht mal lesen, dann wäre ein Haufen Bürokratie durchaus vermeidbar…
LG, Cora
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