Hallo,
was passiert, wenn man ARbeitslosengeld 1 bezieht, für ein paar Tage in Urlaub ins Ausland fährt (4-5 Tage)es aber dem AA nicht mitteilt und es passiert dort was (Krankheit, Unfall, etc)???
Danke vorab!
Hallo,
was passiert, wenn man ARbeitslosengeld 1 bezieht, für ein paar Tage in Urlaub ins Ausland fährt (4-5 Tage)es aber dem AA nicht mitteilt und es passiert dort was (Krankheit, Unfall, etc)???
Danke vorab!
Hallo
Auszug aus der Seite der Agentur für Arbeit:
_Mitteilung von Änderungen
Wenn Sie eine Leistung beantragt haben oder beziehen, sind Sie auch verpflichtet, der Agentur für Arbeit solche Änderungen mitzuteilen , die für die Beurteilung Ihres Leistungsanspruches bedeutsam sein könnten.
Falls sich solche Änderungen ergeben, melden Sie diese bitte unaufgefordert und sofort , notfalls telefonisch, da nur so Sachverhalte, die Ihren Leistungsanspruch beeinflussen, rechtzeitig berücksichtigt und Überzahlungen vermieden werden können.
Die Mitteilungspflicht besteht auch während einer Sperrzeit (oder anderen Ruhenszeiträumen) und sie gilt auch noch nach dem Ende eines Leistungsbezuges für solche Änderungen, die rückwirkend den Anspruch auf die Leistung beeinflussen könnten (wie etwa die rückwirkende Bewilligung einer Rente und ähnliches).
Ob eine Änderung für Ihren Leistungsanspruch von Bedeutung ist, prüft die Agentur für Arbeit. Bitte unterrichten Sie deshalb die Agentur für Arbeit auch in Zweifelsfällen.
Insbesondere in den nachstehend aufgeführten Fällen ist es wichtig, dass Sie sofort Ihre Agentur für Arbeit benachrichtigen:
* bei Ansprüchen aus früherem Arbeitsverhältnis
* bei Aufnahme einer Tätigkeit
* bei Arbeitsunfähigkeit
* bei Leistungen anderer Stellen
* bei Rentenantrag/-bewilligung
* bei Aufnahme einer Nebentätigkeit
* bei Schulbesuch oder Studium
* bei Ortsabwesenheit
* bei Umzug
* bei Änderung des Familienstandes
* bei Steuerklassenänderung
* bei Wegfall des Kindermerkmals
Bitte achten Sie auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und teilen Sie Änderungen umgehend Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit mit. Die Befolgung dieser Mitwirkungspflichten liegt auch in Ihrem Interesse.
Sollten Sie falsche beziehungsweise unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht unverzüglich beziehungsweise überhaupt nicht mitteilen, müssen Sie nicht nur mit der Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen, sondern Sie setzen sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.
Leistungsmissbrauch wird mit modernen Methoden der elektronischen Datenverarbeitung aufgedeckt und von der Agentur für Arbeit nachdrücklich verfolgt und geahndet, um die Gemeinschaft der Beitrags- und Steuerzahler zu schützen. Die Agentur für Arbeit arbeitet hierbei mit anderen Behörden zusammen._
Gruß,
LeoLo
Gelitten…
Hi!
was passiert, wenn man Alg I bezieht, für ein paar Tage in Urlaub ins Ausland fährt (4-5 Tage) es aber dem AA nicht mitteilt und es passiert dort was (Krankheit, Unfall etc.)?
Ganz UNABHÄNGIG davon, ob nun was passiert oder nicht: Wenn das rauskommt passiert Folgendes:
Rückwirkende Abmeldung aus Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug ab dem 1. Tag der nicht genehmigten Ortsabwesenheit (ugs: „Urlaub“).
Alg kann frühestens wieder ab der nächsten persönlichen Vorsprache bei der AA bewilligt werden.
Ggf. Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes.
Wenn 2. (was sehr wahrscheinlich ist): Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWiG).
Ggf. Abgabe des Vorgangs von der OWiG-Stelle an die Staatsanwaltschaft wg. Verdachts auf Sozialbetrug (da man von der Unrechtmäßigkeit seines Handels hätte wissen müssen; steht im Merkblatt 1, das JEDEM Arbeitslosen bei seiner Arbeitslosmeldung ausgehändigt wurde).
Da man aufgrund eines fehlenden Alg-Anspruchs aufgrund der nicht genehmigten Ortsabwesenheit im Ausland nicht krankenversichert war, wird sich die KK wahrscheinlich zweimal überlegen, bevor sie hier irgendwelche Kosten übernimmt.
Das einzige, was einen EVTL. retten KÖNNTE, wäre die Tatsache, dass man seit 01.01.09 in D verpflichtet ist, sich krankenzuversichern. Aber ob es da die KK dabei belässt, sich die fehlenden Beiträge nachzahlen zu lassen, wage ich 1. zu bezweifeln, sollte aber 2. besser im Brett „Versicherungen“ erfragt werden!
Gruß
Jadzia