Arbeitslos und Urlaubssperre?

Hallo Zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen bei folgender Sachlage:

AN wird zum 31.07. gekündigt und meldet sich fristgerecht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Die Kündigung kam für den AN ziemlich überraschend und er hatte bereits Urlaubspläne für Ende August / Anfang September mit der Familie in Urlaub zu gehen. Die Familie hat zu der Zeit bereits Urlaub genehmigt bekommen. Laut der Agentur für Arbeit wird eine Sperre für die ersten drei Monate verhängt - so dass man nicht in Urlaub gehen darf. Es sei denn man hat vor der Kündigung bereits Urlaub gebucht und eine Buchungsbestätigung liegt vor. Dies ist hier aber nicht der Fall da Last Minute gebucht werden sollte.
Besteht dennoch eine Möglichkeit den Urlaub antreten zu können, ohne dass es Streichungen gibt oder eine Versicherung (Krankenversicherung) nicht besteht?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Marion

Hallo,

ich kann dir zwar keine rechtlich-verbindliche Antwort geben, aber bei mir war es ähnlich… wurde arbeitslos und hatte bereits Urlaub geplant (nix gebucht…). Als ich mich bei der Agentur meldete, hieß es das sei überhaupt kein problem, man würde das in meine Akte schreiben und den Gesprächstermin mit dem Berater dann nach meinem Urlaub terminieren.

Wer hat dir denn die Auskunft gegeben? War das jemand an der Hotline? oder ein Sachbearbeiter, dem du Aug in Aug gegenüber gesessen hast?

Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass manche Auskünfte der Hotline nicht immer korrekt sind.

Gruß
Demenzia

Nachtrag…
ich hab keine Ahnung, warum das bei mir kein Prob. war (April 2006), aber hier steht, dass es tatsächlich nicht geht in den ersten drei Monaten: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…

Gruß

Hallo,

vielen Dank für Deine prompte Antwort!
Die Auskunft wurde über eine Art Hotline erteilt. Mit dem zuständigen Sachbearbeiter wird man nicht verbunden wenn man bei dem AA anruft, sondern mit der Zentrale, die das Anliegen aufnehmen und innerhalb von 48h den Rückruf des jeweiligen Sachbearbeiters versprechen.

Lieben Dank und Grüße,
Marion

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leicht OT: Arbeitslos und Urlaubssperre?
Hallo Marion,

AN wird zum 31.07. gekündigt und meldet sich fristgerecht bei
der Agentur für Arbeit arbeitslos. Die Kündigung kam für den
AN ziemlich überraschend und er hatte bereits Urlaubspläne für
Ende August / Anfang September mit der Familie in Urlaub zu
gehen.

Hmmm…
Mal ganz abgesehen vom Problem, ob man in solch einer Situation in den Urlaub gehen darf (vom Amt her gesehen):
bei einer überraschenden Kündigung würde ich mir überlegen, ob ich das Geld, das ich für den Urlaub eingeplant habe, in naher Zukunft nicht für anderes dringend brauchen würde…

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

Hmmm…
Mal ganz abgesehen vom Problem, ob man in solch einer
Situation in den Urlaub gehen darf (vom Amt her gesehen):
bei einer überraschenden Kündigung würde ich mir überlegen, ob
ich das Geld, das ich für den Urlaub eingeplant habe, in naher
Zukunft nicht für anderes dringend brauchen würde…

ist zwar durchaus ne logische Schlussfolgerung, aber ich hab’s selbst erlebt, dass man ewig keinen Urlaub hatte und welchen geplant hat für in 6 Wochen oder so, man ausgebrannt ist und dringend ein paar Tage Auszeit braucht. Und dann kommt die überraschende Kündigung… suuuper!

  1. gehe ich davon aus, dass der AN sich für diesen - geplanten - Urlaub Geld bei Seite gepackt hat und 2. muss Urlaub nicht immer ein vErmögen kosten. Ganz ehrlich, ich hätte die geplanten 500,-- durchaus für die eine geplante Woche Urlaub ausgegeben, auch wenn ich wusste, dass ich zu dem Zeitpunkt schon von ALG lebe, einfach weil ich den Urlaub gebraucht hätte. Kam aber leider ganz anders…

Gruß
Demenzie

Hi.

Die Familie hat zu der Zeit bereits Urlaub genehmigt
bekommen. Laut der Agentur für Arbeit wird eine Sperre für die
ersten drei Monate verhängt - so dass man nicht in Urlaub
gehen darf. Es sei denn man hat vor der Kündigung bereits
Urlaub gebucht und eine Buchungsbestätigung liegt vor. Dies
ist hier aber nicht der Fall da Last Minute gebucht werden
sollte.
Besteht dennoch eine Möglichkeit den Urlaub antreten zu
können, ohne dass es Streichungen gibt oder eine Versicherung
(Krankenversicherung) nicht besteht?

Ein Blick in die FAQs hätte vielleicht schon weitergeholfen… (FAQ:1790).

Ich zitiere: „In den entsprechenden Rechtsverordungen ist klar geregelt, dass Urlaub in den ersten drei Monaten der A’lokeit nicht genehmigt werden kann […] (weil) in den ersten drei Monaten […] die Chance auf Vermittlung am größten [ist], so dass man möglichst immer erreichbar sein sollte.“

Du schreibst, dass „die Familie zu der Zeit bereits Urlaub genehmigt bekommen hat“. Sofern es sich bei der „Familie“ mindestens um einen Ehegatten handelt, besteht allerdings eine Chance, dass der Arbeitsvermittler einen „wichtigen Grund“ für den Urlaub in den ersten drei Monaten anerkennt. Solltest Du mit „Familie“ Deine Eltern, Geschwister und/oder andere Verwandte meinen, sehe ich aber schwarz. (Für den Fall, dass ein Ehepartner vorhanden ist, kann es durchaus möglich sein, dass der Arbeitvermittler einen Nachweis über dessen bereits genehmigten Uralub in Form der Vorlage einer Kopie seiner Urlaubskarte verlangt.)
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Also: schnellstens Termin beim Arbeitsvermittler vereinbaren!

Sollte der Urlaub nicht genehmigt werden, Ihr aber trotzdem fahren, dann würdest Du für diese Zeit kein Alg bekommen, wärst also auch nicht kranken-, pflege- und rentenversichert. Zumindest was die Krankenversicherung angeht, bestünde aber soweit ich weiß die Möglichkeit, sich für die Zeit der „ungenehmigten Ortsabwesenheit“ (wie es so schön im Amtsdeutsch heißt :smile: über den Ehegatten familienzuversichern, falls dieser durch ein Arbeitsverhältnis in der gesetzlichen KK versichert ist.

Nach einer ungenehmigten Ortsabwesenheit muss man sich persönlich bei der Agentur zurückmelden, damit das Alg weitergezahlt werden kann.

Gruß
Liza

Hi Liza,

vielen Dank für Deine sehr informative Antwort!
Mit Familie ist die Lebenspartnerin!
AN war in der Zwischenzeit bei der zuständigen Sachbearbeiterin und der Urlaub wurde nicht genehmigt. Die Sachbearbeiterin meinte wenn er zwei Wochen in Urlaub gehen würde, bekäme er für diesen Zeitraum kein Geld. (Was aber nicht in diesem Monat, sondern am Ende abgezogen wird !?!?)
Ist das tatsächlich so, dass der AN innerhalb der zwei Wochen in denen kein Geld bezogen wird nicht krankenversichert ist obwohl er gemeldet ist? Kann eine Lebenspartnerin, die keine Ehegattin ist, ebenso den Lebenspartner mitversichern?

Lieben Dank und Grüße,
Marion

Ein Blick in die FAQs hätte vielleicht schon weitergeholfen…
(FAQ:1790).

Ich zitiere: „In den entsprechenden Rechtsverordungen ist klar
geregelt, dass Urlaub in den ersten drei Monaten der A’lokeit
nicht genehmigt werden kann […] (weil) in den ersten drei
Monaten […] die Chance auf Vermittlung am größten [ist], so
dass man möglichst immer erreichbar sein sollte.“

Du schreibst, dass „die Familie zu der Zeit bereits Urlaub
genehmigt bekommen hat“. Sofern es sich bei der „Familie“
mindestens um einen Ehegatten handelt, besteht allerdings eine
Chance, dass der Arbeitsvermittler einen „wichtigen Grund“ für
den Urlaub in den ersten drei Monaten anerkennt. Solltest Du
mit „Familie“ Deine Eltern, Geschwister und/oder andere
Verwandte meinen, sehe ich aber schwarz. (Für den Fall, dass
ein Ehepartner vorhanden ist, kann es durchaus möglich sein,
dass der Arbeitvermittler einen Nachweis über dessen bereits
genehmigten Uralub in Form der Vorlage einer Kopie seiner
Urlaubskarte verlangt.)
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Also: schnellstens
Termin beim Arbeitsvermittler vereinbaren!

Sollte der Urlaub nicht genehmigt werden, Ihr aber trotzdem
fahren, dann würdest Du für diese Zeit kein Alg bekommen,
wärst also auch nicht kranken-, pflege- und rentenversichert.
Zumindest was die Krankenversicherung angeht, bestünde aber
soweit ich weiß die Möglichkeit, sich für die Zeit der
„ungenehmigten Ortsabwesenheit“ (wie es so schön im
Amtsdeutsch heißt :smile: über den Ehegatten familienzuversichern,
falls dieser durch ein Arbeitsverhältnis in der gesetzlichen
KK versichert ist.

Nach einer ungenehmigten Ortsabwesenheit muss man sich
persönlich bei der Agentur zurückmelden, damit das Alg
weitergezahlt werden kann.

Gruß
Liza

Hallo Tinchen, Hallo Demenzie,

wie Demenzie bereits geschrieben hat ist das hier auch der Fall. Der AN hatte seit 3 Jahren keinen Urlaub mehr und mehr wie nur malocht und daher den Urlaub mehr wie nur nötig. Das Geld ist bereits dafür auf die Seite gelegt.
Da der Lebenslauf und die Fähigkeiten des AN ziemlich vielen Anforderungen entsprechen, wird es kein Problem sein, in nächster Zukunft einen Arbeitsplatz zu finden, es laufen bereits Gespräche und Bewerbungen wurden auch viele Geschrieben. Darin sehe ich kein Problem.
Das einzige Problem dass sich stellt ist die Frage der Genehmigung des Urlaubes durch das Amt und die Versicherungsfrage während des Urlaubes.

Liebe Grüße,
Marion

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Die Sachbearbeiterin meinte wenn er zwei Wochen in Urlaub gehen
würde, bekäme er für diesen Zeitraum kein Geld. (Was aber
nicht in diesem Monat, sondern am Ende abgezogen wird !?!?)

Bsp.: Nicht genehmigter Urlaub vom 01.-14.08.06 -> kein Alg, keine KV etc. in dieser Zeit.
Evtl. kann der SB trotz der nicht genehmigten Ortsabwesenheit (OAW) einen wichtigen Grund für diese feststellen (was aber eher unwahrscheinlich ist). Sollte kein wichtiger Grund für die OAW anerkannt werden, wird zusätzlich die Alg-Anspruchsdauer auch noch um die Dauer der OAW (hier 14 Tage; max. 28 Tage) gemindert (§ 128 (1) Nr. 7 + (2) S.1 SGB III); soll heißen: Es gibt 14 Tage kürzer Alg.
Fazit: 14 Tage während des Urlaubs kein Alg, und am „Ende“ des Alg-Bezuges nochmal 14 Tage weniger.

Ist das tatsächlich so, dass der AN innerhalb der zwei Wochen
in denen kein Geld bezogen wird, nicht krankenversichert ist,
obwohl er gemeldet ist?

Ja. Die KV ist unmittelbar an das Alg geknüpft, nicht an die Arbeitslosigkeit.

Kann eine Lebenspartnerin, die keine Ehegattin ist, ebenso den
Lebenspartner mitversichern?

Diese Frage kann ich Dir nicht beantworten. Die müsstest Du nochmal im Versicherungsbrett stellen. Die wissen das.

Gruß
Liza