Arbeitslos und Wohngeld

Hallo,

ich bin berufstätig und alleinerziehend mit Kind.
Da ich befürchte, daß ich evtl. meinen Job los bin, mache ich mir nun Gedanken über meine Zukunft als Arbeitslose.
Wie wohnen in einer ca. 65 m2, welche 370 € kalt und 570 € warm kostet, dazu kommen noch 65€ für Wasser/Abwasser und Strom.
Wenn ich aber nur noch 65 % von meinem Gehalt bekomme, kann ich das nicht mehr zahlen. Was dann? Muß ich dann ausziehen oder kann ich Wohngeld beantragen, was bleibt mir zum leben?
Für Antworten von Euch wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Sylvia

Hallo!

Wohngeld gibt’s seit 01.01. nicht mehr. Du kannst aber Arbeitslosengeld II (Alg II; Hartz IV) beantragen. Wenn dein Gehalt für die Regelleistung zu hoch ist, kann es aber durchaus sein, dass es niedrig genug ist, um KdU (Kosten der Unterkunft: Kaltmiete, Heizung, Warmwasser, sonst. Nebenkosten (außer Strom; der ist dein „Privatvergnügen“, es sein denn, du hast 'ne Nachtspeicherheizung (dann fällt’s unter Heizung) oder z.B. einen Durchlauferhitzer (Warmwasser))) und evtl. sogar den Kinderzuschlag zu bekommen.

Ich würde’s auf jeden Fall probieren und gucken, was bei rauskommt.

Gruß, Liza

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Hallo

Wohngeld gibt’s seit 01.01. nicht mehr.

ist so nicht richtig:

Zuschuss zu den Wohnkosten.
Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen (wie z.B. Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Gruß

Hallo

Wohngeld gibt’s seit 01.01. nicht mehr.

ist so nicht richtig:

Zuschuss zu den Wohnkosten.
Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung
angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen
für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1
Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für
einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen
(wie z.B. Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) erhalten, tragbar
gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder
Lastenzuschuss gezahlt.

Echt? Wieder was gelernt.

Hallo

ich habe noch nicht herauslesen können, ob ich dann Wohngeld bekomme, wenn ich nur noch 65% von meinem Gehalt bekomme. Dann reicht das Geld nicht mehr für Miete und leben.
Was bleibt uns an Geld zum leben? Gibt es da einen Satz. Wird mir die teure Miete gezahl oder muß ich in eine Sozialwohnung ziehen?

Gruß
Sylvia

Wohngeld gibt’s seit 01.01. nicht mehr.

ist so nicht richtig:

Zuschuss zu den Wohnkosten.
Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung
angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen
für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1
Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für
einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen
(wie z.B. Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) erhalten, tragbar
gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder
Lastenzuschuss gezahlt.

Echt? Wieder was gelernt.