Hallo!
Ich habe gelesen, dass beim Bezug vom Arbeitslosengeld ein Minijob (
Hallo!
Ich habe gelesen, dass beim Bezug vom Arbeitslosengeld ein Minijob (
Hi!
Ich habe gelesen, dass beim Bezug vom Arbeitslosengeld ein Minijob (1. ist es so, dass die Nebentätigkeit in den letzten 18 Monaten vor Beginn der Alokeit mind. 12 Monate lang ausgeübt worden sein muss, und
2. muss die Tätigkeit parallel zu einem Versicherungspflichtverhältnis ausgeübt worden sein! Nur dann ist das in den 12 Monaten durchschnittlich erzielte Einkommen anrechnungsfrei.
Rechtsgrundlage: § 141 (1) S. 1 + (2) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__141.html)
Das fortbestehende Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ist jedoch nicht sozialversicherungspflichtig (da kein Beschäftigungs_verhältnis besteht), weswegen Abs. 2 nicht greift und bei einem evtl. Alg-Bezug lediglich der reguläre Nebeneinkommensfreibetrag von 165 € (Abs. 1) zum Tragen kommt.
(Zum Unterschied zwischen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis siehe hier § 7 (1) + (3) SGB IV: http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/_ 7.html)
Zählt die Regelung auch dann, wenn man den Nebenjob während der Elternzeit ausgeübt hat und die Elternzeit durch Konkurs des Arbeitgebers vorzeitig endete?
Nein; s o.
Kann man sich nach Konkurs des Arbeitgebers arbeitslos melden, wenn man die Elternzeit vorzeitig beenden möchte? Oder muss man die vollen 3 Jahre abwarten?
Man kann sich u. a. immer dann arbeitslos melden, wenn man sich dem Arbeitsmarkt/der AA für mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung stellt. (Alle Bedingungen siehe § 119 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html)
Die Mutter kann sogar festlegen, zu welchen Tageszeiten sie die 15 Std. (oder auch mehr) zur Verfügung steht, da ja ggf. nicht zu jeder Uhrzeit die Kinderbetreuung sichergestellt ist.
Ein Elterngeldbezug auf der Basis von bis zu 30 Wochenstunden steht grundsätzlich der Verfügbarkeit (und damit auch dem Alg-Bezug!) nicht entgegen. Jedoch erfolgt seitens der AA eine Mitteilung ans Versorgungsamt, so dass das Alg auf das Elterngeld angerechnet wird (nicht umgedreht!).
LG
Liza