Hi,
Nach meinem Abi im Juni hab ich 2 Monate frei bis zum Zivildienst. Kann ich mich für die Zeit arbeitslos melden und Arbeitslosengeld kassieren, und nach dem Zivi bis zum Studiumbeginn wieder?
grüße mifune
Hallo!
Ich gehe davon aus, dass du bisland „nur“ Schüler warst und noch nie eine Beschäftigung hattest. In diesem Fall kannst du kein Arbeitslosengeld beziehen, da du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (bestimmte Beitragszahlung) noch nicht erfüllt hast.
Wie ist nach dem Zivi aussieht, weiß ich leider nicht genau.
Viele Grüße
Florian
Es gibt vermutlich kein Geld, aber Arbeitslosigkeit zählt bei der Rente mit
(falls das Rentensystem in 40 Jahren noch annähernd so ähnlich ist wie heute).
http://www.klicktipps.de/zivildienst.htm#ba
Besser/sinnvoller als arbeitslos:
Jobben, Praktikum machen, Sprache im Ausland lernen
Gruß JoKu
Wenn du zwischen Zivi und Uni noch Zeit hast, würde ich schauen, ob ich den Zividienst verlängern kann, allerdings nich mit Zivi- sondern „normalem“ gehalt, das müsstest du aber mit denem jeweiligen Arbeitgeber klären. Ansonsten würde ich auch sagen: Jobben oder Praktika, dann kannst du ein bissl Geld für deine Umzug o.ä zur Seite legen.
Hi,
warum nennst Du es denn nicht gleich „abkassieren“???
Nach meinem Abi im Juni hab ich 2 Monate frei bis zum
Zivildienst. Kann ich mich für die Zeit arbeitslos melden und
Arbeitslosengeld kassieren, und nach dem Zivi bis zum
Studiumbeginn wieder?
grüße mifune
Hallo!
Arbeitlos melden kannst Du Dich (wäre sogar vorteilhaft, weil diese Zeit als Anwartschaftszeit für die Rente dem Rententräger gemeldet wird). Geld gibt’s allerdings keines, weil Du noch nie gearbeitet - also auch noch nie was in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt - hast.
Nach dem Zivildienst wirst Du wohl auch keinen Anspruch auf Alg haben. Zivildienst ist zwar neuerdings immer versicherungspflichtig (was vorher nur unter bestimmten Umständen der Fall war), aber dafür ist die Sonderbestimmung weggefallen, dass bei Zivil- und Wehrdienst sechs Monate zur Erfüllung der Alg-Anwartschaftszeit ausreichen. Es sind jetzt - wie bei jedem anderen Versicherungspflichtverhältnis auch - zwölf Monate nötig, um Anspruch auf Alg zu haben.
Wenn Du aber die fehlenden zwei (oder drei?) Monate noch mit einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit überbrücken könntest, dann hättest Du einen Alg-Anspruch.
Gruß
Liza
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