Arbeitslosengeld

Hallo liebe Experten.
Ein Bekannter ist arbeitslos geworden.
Nun hat er seinen Bescheid bekommen. Dieser ist viel geringer als die Summe mit der er gerechnet hat.

Ich hab schon ein weinig nachgelesen und folgendes gefunden:

Wie hoch wird mein Arbeitslosengeld sein?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich im Regelfall nach dem Verdienst der letzten 52 Wochen. Die Summe des Bruttoverdienstes der letzten 12 Monate wird daher durch 52 (Wochen) geteilt. Das Ergebnis ist das ungerundete Bemessungsentgelt bzw. wöchentliche Bruttoentgelt. Für die Ermittlung des wöchentlichen Leistungssatzes wird das wöchentliche Bruttoentgelt auf ein durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die Höhe des Leistungssatzes entspricht einem Tabellenwert aus der Leistungsverordnungstabelle (LVO), der anhand des Bemessungsentgeltes, der Lohnsteuerkarte und dem Prozentsatz aus der Leistungsverordnungstabelle abgelesen wird. Der Prozentsatz entspricht bei Arbeitslosen mit Kind 67 % (erhöhter Leistungssatz) und Arbeitslose ohne Kind 60 % (allgemeiner Leistungssatz).

Bei Ihm ist es so gewesen, dass vom 01.01.04 bis Mai arbeitslos war.
Danach hatte er einen Job bis zum 31.12.04.

Zählt denn jetzt das ALG für die Monate Jan - April als Bruttoverdienst?

Wer kann mir denn die Berechnung mal erläutern?

MfG

Jürgen

Bei Ihm ist es so gewesen, dass vom 01.01.04 bis Mai
arbeitslos war.
Danach hatte er einen Job bis zum 31.12.04.

Zählt denn jetzt das ALG für die Monate Jan - April als
Bruttoverdienst?

Wer kann mir denn die Berechnung mal erläutern?

Ein Alg-NEUanspruch entsteht nur, wenn man in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung mind. 12 Monate versicherungspflichtig war. Nach diesen 12 Monaten bzw. den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit wird dann auch das Alg bemessen.
Ich nehme an, dass ein solcher Neuanspruch das erste Mal am 01.01.04 entstanden war.
Vor der erneuten Meldung zum 01.01.05 wurde nicht erneut 12 Monate vers.pflichtig gearbeitet (Mai/Juni bis Dez 2004). D.h., dass kein Neuanspruch entstanden ist, sondern das Arbeitslosengeld aus dem zum 01.01.04 entstandenen Neuanspruch wiederbewilligt wurde. Eine Wiederbewilligung erfolgt unter Berücksichtigung des Bemessungsentgeltes, dass bei Entstehung des NEUanspruches errechnet wurde. Die Höhe des Alg wird hier nicht neu berechnet!