Arbeitslosengeld

Hallo
Kenne jemand der Fristlos gekündigt wurde.Nun bekommt er kein Arbeitlosengeld sondern muß zum Sozi.Er will mir erzählen das ihm nach 2 Jahren Bund sowiso kein Arbeitslosengeld zu steht.
Meine Frage an euch.Nach welcher Zeit steht jemanden Arbeitlosengeld zu? Danke L.G

Moin

leider sehr wenig Infos.

Ich habe hier eine Seite im Internet wo er sich mal erkundigen kann.

http://www.schoolunity.de/bundzivi/bundeswe/absicher…

Grundsätzlich ist es so das er selbstverständlich ALG bekommt.
Es sei denn er war dort „selbständiger Unternehmer“

Söldner oder so *da kann ich mir ein Grinsen fast nicht verkneifen*

Hoffe ich konnte weiterhelfen!

Bis dann

Ich wäre mir da nicht so sicher, er muß ein ganzes Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und das ist bei Bundis glaub ihc nicht der Fall (da sie eher wie Beamte gehalten werden, wer sich bewegt verliert)
Susanne

Hi.

Wenn der Bekannte in den letzten 3 Jahren mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat - was ja bei 2 Jahren Bund durchaus möglich wäre, da noch 12 Monate „Platz“ zu 3 Jahren ist -, dann hat er sehr wohl Anspruch auf Alg.

Mit „Bund“ nehme ich an, meinst du Zeitsoldat und nicht Wehrdienst?! Zeitsoldaten hatten früher mal 'nen Anspruch auf Alhi - auch ohne weitere Versicherungspflichtzeiten. Is aber schon seit ein paar Jahren nicht mehr so. Zudem ist die Alhi ja am 01.01.05 durch Alg II ersetzt worden.
Bei Wehrdienst verhält sich das etwas anders: Wehrdienstzeiten gelten sehr wohl als Versicherungspflichtzeiten, wenn unmittelbar vorher ebenfalls Versicherungspflicht bestand.

Aber wenn er zuletzt fristlos gekündigt wurde (vermutlich wg. vertragswidrigen Verhaltens), muss er mit einer 12wöchigen Sperrzeit rechnen - während der er allerdings (soz. zur Überbrückung) sehr wohl Alg II beantragen kann.

Er soll auf jeden Fall 'nen Antrag stellen bzw. sich umgehend arbeitslos melden! (Gezahlt wird frühestens ab dem Tag der Meldung.)

Gruß,
Liza

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