Wer weiß, wonach sich sich die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet, wenn man seit der Entlassung über 12 Monate krank war und nun dem Arbeitsmarkt (erstmalig) nur noch bis 6 Stunden zur Verfügung stehen kann?
Muss man das dem AA mitteilen?
Bekommt man dadurch weniger Arbeitslosengeld?
Darf man trotzdem eine Arbeit aufnehmen, die mehr als die 6 Stunden umfasst? Bzw. was hätte das zur Folge? Bekommt man vielleicht Rente )?
Was kann und darf man seinem Vermittler alles erzählen, ohne Nachteile für sich zu erwarten?
Chancen im Beruf stehen schlecht, aber ewig zu Hause bleiben und von Hartz IV abhängig zu werden, wäre noch schlechter!
Also ich wäre für alle seriösen Tipps und Hinweise dankbar. Habe mir am Computer schon die Finger wundgeschrieben, aber allein die Gesetze zu wälzen, hat mich nicht viel klüger gemacht.
Betrifft Jahrgang 1953.
Viele liebe Grüße an alle, die das lesen, ähnliche Probleme haben und vielleicht mit ihren Erfahrungen helfen können!
dosilue