Guten Abend,
Ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld und zwar muss man ja um das beziehen zu können, ein Jahr gearbeitet haben, richtig?
Wie ist das aber wenn man bei seiner Vollzeitstelle gekünfitgt wird und keine neue Vollzeitstelle im Moment findet und erst mal eine geringfügige Beschäftigung annimmt? Wir das dann für das nächste mal mit angerechnet? Also wenn der übergang fließend war.
Liebe Grüße Jessica
Hallo
Wie ist das aber wenn man bei seiner Vollzeitstelle gekünfitgt wird und keine neue Vollzeitstelle im Moment findet und erst mal eine geringfügige Beschäftigung annimmt? Wir das dann für das nächste mal mit angerechnet?
Das wird genauso angerechnet, wie wenn man gar nicht arbeitet. Es zählen nur sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten. Wenn man nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, dann zählt das auch nicht.
Man kann aber weiter Alg 1 beziehen, während man die geringfügige Beschäftigung hat, wenn es weniger als 15 Stunden/Woche sind. Das Einkommen wird aber irgendwie angerechnet.
Viele Grüße
sofern sich nicht alles geändert hat, wird es „beim nächstenmal“ mit angerechnet, sofern der Zeitraum nicht zu lang ist.
Also in einer Rahmenfrist von 3 Jahren werden alle versicherungspflichtigen (über geringfügig hinaus) Beschäftigungsverhältnisse addiert und wenn das über 360 Tage sind entsteht ein Anspruch auf ALGI
Unwesentlich ist hierbei ob es nahtlos war
Guten Morgen,
Dann verstehe ich die Aussage der Agentur für Arbeit nicht.
Darf ich die Situation hier kurz schildern?
[MOD] vorsorglicher Hinweis
Hi!
Darf ich die Situation hier kurz schildern?
Wenn Du Dich weiterhin an FAQ:1129 hältst, gern. 
MfG
MOD Jadzia Dax