Mein ehemaliger Arbeitgeber hat nach 1 Jahr meinen Vertrag auslaufen lassen. Nun bin ich im ALG 1 ich würde gerne wissen wie sieht es auch, wenn ich eine Stelle annehme und z.B. In der Probezeit gekündigt werde.
Wie wird mein ALG 1 weiter gezahlt für die restlichen Monate oder wird es neu berechnet mit dem zusätzlichen Lohn den ich den Monat hatte ?
Das kommt drauf an.
Wenn die Probezeit nicht mehr als 24 Monate umfasst, gilt „Bestandsschutz“: Ein niedrigeres Entgelt aus der angenommenen Stelle mindert den Anspruch auf ALG 1 nicht.
Wenn „zusätzlicher Lohn“ bedeutet, dass eine Neuberechnung mit der neuen Bemessungsgrundlage zu einem höheren Anspruch auf ALG 1 führt: Dann braucht man sich über Bestandsschutz natürlich keine Gedanken machen.
Schöne Grüße
MM
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Dankeschön ![]()
Dann kann man sich ja voller Eifer in neue Jobs begeben ![]()
Mfg ![]()
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