Wie ist es wenn man nach einer schweren Krankheit 78 Wochen krank geschrieben war & danach für 24 Monate Anspruch auf ALG1 hat & nach 10 Monaten erneut für längere Zeit (12 Monate)mit einem neuem Krankheitsfall krank wird? Hat man Anspruch & in welcher Höhe auf Krankengeld mit dem selben Betrag wie das ALG1? Bleib danach, wenn man wieder gesund sein sollte, der Restanspruch von 14 Monaten Arbeitslosengeld 1 erhalten?
Erneutes Alg I nach KRG-Bezug: Höhe + Dauer
Hallo!
Wie ist es wenn man nach einer schweren Krankheit 78 Wochen krankgeschrieben war & danach für 24 Monate Anspruch auf ALG1 hat & nach 10 Monaten erneut für längere Zeit (12 Monate) mit einem neuem Krankheitsfall krank wird? Hat man Anspruch
Ja. Aufgrund des hier sozialversicherungspflichtigen KRG-Bezuges von 12 Monaten (sofern es tatsächlich mind. 12 Monate waren und der Zeitraum nicht von Dir aufgerundet wurde) ist ein sog. _Neu_anspruch entstanden.
Bei weniger als 12 Monaten KRG (und sei es nur ein Tag!) würde der alte Anspruch _wieder_bewilligt.
→ § 142 (1) S. 1 SGB III i. V. m. § 143 (1) + (2) SGB III
& in welcher Höhe auf Krankengeld mit demselben Betrag wie das ALG1?
Den Satz verstehe ich nicht. Bitte so umformulieren, dass er Sinn macht!
Falls Deine Frage war, wie hoch das «neue» Alg I sein wird, lautet die Antwort: Genauso hoch wie beim letzten Mal.
→ § 151 (1) S. 1 + (4) SGB III
Bleib danach, wenn man wieder gesund sein sollte, der Restanspruch von 14 Monaten Alg I erhalten?
Dies kommt darauf an
- ob ein Neuanspruch entstanden ist oder wiederbewilligt wird (s. o.) und
- wie alt der Betroffene bei Eintritt(!) der erneuten Arbeitslosigkeit ist.
Ergo: Die Frage kann aktuell nicht beantwortet werden.
Gruß
Jadzia