Hallo!
Mal angenommen jemand ist für Teilzeit arbeitslos gemeldet und bekommt auch entsprechend Arbeitslosengeld 1 für 20 STunden. Macht nun aber in Vollzeit eine Weiterbildungsmaßnahme mit Bildungsgutschein. Wie wirkt sich das auf das Geld aus? Die Beraterin im Amt kannte sich nicht genau aus, meinte aber, das Geld würde auf Vollzeit hochgerechnet werden. Kann hier jemand helfen?
Danke und LG
Nachfrage
Hi!
Mal angenommen jemand ist für Teilzeit arbeitslos gemeldet und bekommt auch entsprechend Alg I für 20 Stunden.
Hat derjenige vorher („vorher“ bezieht sich auf die letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit) auch nur 20 Std./Wo. gearbeitet oder mehr (wenn ja: wie viele Std./Wo.?), sich dann aber nur für 20 zur Verfügung gestellt?
Macht nun aber in Vollzeit eine Weiterbildungsmaßnahme mit Bildungsgutschein. Wie wirkt sich das auf das Geld aus?
Das hängt von der Beantwortung der obigen Frage ab. 
LG
Liza
Hallo!
Ja, vorher (sogar länger als 12 Monate) wurde immer nur 20 Std./wo. gearbeitet. Und es wurde sich für maximal 25 Std./Wo. zur Verfügung gestellt. Das ALG I wurde auf 20 Stunden berechnet.
LG
KEIN höheres Alg.
Hi!
Ja, vorher (sogar länger als 12 Monate) wurde immer nur 20 Std./wo. gearbeitet.
Dann wurde auch nur anteilig (für 20 Std./Wo.) in die Sozialversicherung/Arbeitslosenversicherung einbezahlt, was bedeutet: Man kann sich mehr als 20 Std. zur Verfügung stellen, so viel man will – mehr als für 20 Std./Wo. wird man kein Alg bekommen!
(Anders wäre das, wenn vorher z. B. 30 Std./Wo. oder Vollzeit oder so (also mehr) gearbeitet wurde, man sich dann aber nur für 20 Std./Wo. zur Verfügung stellt. Dann nämlich würde das Alg _runter_gerechnet auf die entsprechende Stundenzahl – und könnte dann im Umkehrschluss, bei entsprechender Zur-Verfügung-Stellung, wieder _hoch_gerechnet werden bis maximal zu der Stundenzahl, für die vorher in die SV eingezahlt wurde.)
Und es wurde sich für maximal 25 Std./Wo. zur Verfügung gestellt. Das ALG I wurde auf 20 Stunden berechnet.
Schon allein das zeigt ja, dass man bei VZ-Maßnahme keine VZ-Alg bekommen kann. Sonst hätte man ja vorher schon Alg auf 25-Std./Wo.-Basis bekommen können – was hier ja offensichtlich nicht der Fall ist.
LG
Liza
Danke, Problem gelöst!
Vielen Dank!