Hallo miteinander,
Herr T. ist zur Zeit noch angestellt, sein Vertrag läuft noch zum 01.05.09. Er ist 26 und wohnt noch bei seinen Eltern.(Hildesheim)
Er will nun ausziehen und sich eine Wohnung in einer anderen Stadt (Hannover) suchen, da seine Freundin dort studiert und die möglichkeiten deutlich höher sind und er mit dem gedanken spielt ein Kolleg zu besuchen um seinen ABI nachzuholen…
Würde die Agentur für Arbeit seine Wohnung zahlen? wenn er jetzt ausziehen würde… oder würden sie es verweigern da er bei seinen eltern wohnen könnte…
Ist es dann für ihn besser schon in der Wohnung zu leben und dann arbeitslos werden? oder spielt es keine rolle… Jemand meinte nämlich er müßte mindestens schon seit 3 Monaten in der Wohnung leben…
Vielen Dank!
Mfg
Hallo
da Person X ja Arbeit hat, warum sollte dann die Allgemeinheit den Umzug zur Freundin bezahlen? Wann das AA sich an Umzügen evtl. beteiligt erfährt man auf deren Seiten.
Wallflower
Nicht Alg I + AA mit Alg II + ARGE verwechseln!
Hi!
Würde die Agentur für Arbeit seine Wohnung zahlen, wenn er jetzt ausziehen würde?
Nein. Je nach Höhe des Einkommens würde vielleicht die ARGE am Umzugsort was übernehmen. (Von Alg II habe ich allerdings wenig Ahnung. Das weiß jemand anderes sicher besser.)
Oder würden sie es verweigern, da er bei seinen Eltern wohnen könnte…
Das hat hier damit nichts zu tun. Ein Alg-I-Empfänger kann dahingehend tun und lassen, was er will (im Gegensatz zu Alg-II-Empfängern – zumindest, wenn man als solcher finanzielle Unterstützung wünscht).
Dafür ist Alg I (da Versicherungsleistung) auch nicht für „Bedürftigkeitsangelegenheiten“ (wie z. B. Wohnung bezahlen) zuständig.
Ist es dann für ihn besser, schon in der Wohnung zu leben und dann arbeitslos werden?
Häh? Ich denke, er bekommt schon Alg I?!
Oder spielt es keine Rolle?
Wie gesagt: Die AA (die für Alg I zuständig ist) zahlt ohnehin niemandem die Wohnung.
Gruß
Liza
Hallo
Was ich nicht ganz verstehe:
Er ist ab 1.5. arbeitslos und steht ab 1.5. im ALG1-Bezug und weiterhin dem Arbeitsmarkt/Vermittlung zur Verfügung - richtig ?
Ist ein „Kolleg“ nicht aber eine Schule, die tagsüber stattfindet? Dann stünde er aber doch nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, oder…und bekäme daher (vermute ich) auch kein ALG1… ? (mit dem ich mich aber nicht auskenne). Oder finanziert das AA die Schule plus sein ALG1? Oder /und bekommt er denn während des Kollegs irgendwelche anderen Ausbildungsförderungsleistungen o.s.?
Das AA bezahlt ja keine Wohnung,sondern Arbeitslosengeld (siehe Liza)…und wenn er Arbeitslosengeld bekommt, dann bezahlt er doch davon seine Wohnung selbst (eventl.mit Wohngeld/zuschuss?)…oder nicht?
Mit 26 verlangt meines Wissens keiner mehr, dass man bei den Eltern wohnen bleibt. (Bei ALG2 könnte das ggf. bis 25 J. eventl. der Fall sein.)
Gruß