Arbeitslosengeld 2-Antrag zurückziehen sinnvoll?

Lieber wer-weiß-was-Experte,

zum Thema Arbeitslosengeld 2 beschäftigt mich folgende Frage. Es wäre nett, wenn Sie mir dazu einen Rat geben könnten.

Bis 31.5.2010 war ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Mitte Juni 2010 erhielt ich ca. 1900 Euro Steuererstattung vom Finanzamt. Weitere Einnahmen gab es nicht.)

Rechtzeitig im April habe ich einen Antrag auf Alg 1 gestellt.

Dieser wurde jedoch abgelehnt (auch der Widerspruch), da mir 10 Tage von 360 Tagen zur Erreichung des Anspruchs auf Alg 1 fehlen.

Anfang August 2010 habe ich den Antrag auf Alg 2 eingereicht.
Dieser wurde dann bewilligt (ca. 800 Euro pro Monat).

Ich legte Widerspruch ein und sagte, dass ich bereits ab 1.6.2010 Alg 2 erhalten müsste, da ich zu diesem Zeitpunkt Alg1 beantragt hatte.

Nach längerer Prüfung erhielt ich nun von der ARGE folgende Aussage:

Im Prinzip hätte ich tatsächlich Anspruch auf Alg 2 ab 1.6.2010.
Da mir aber Mitte Juni die Steuererstattung zuging, bekäme ich dann 6 Monate lang ca. 300 Euro weniger, was mich insgesamt gegenüber dem vollen Alg2-Bezug ab Anfang August schlechter stellen würde.

Kann das sein?
(6x300 Euro sind mit 1800 Euro in der Tat annähernd soviel wie 1900 Euro.)

Eigentlich müsste der Bescheid nun lt. ARGE zu meinen Ungunsten geändert werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten mit der EDV wurde mir aber angeboten auf meinen Alg2-Anspruch für Juni, Juli und Anfang August zu verzichten. Ich soll dann eine entsprechende schriftliche Erklärung einreichen.
Kann das sinnvoll sein?

Merkwürdig finde ich auch, warum die Arge dann nicht direkt das Alg 2 gekürzt hat. Es kann doch nicht sein, dass ich durch späteres Antragstellen mich besser stelle, oder? (Wobei das natürlich auch nur ein Fehler der Arge gewesen sein kann. Und die Arge das Recht hat eigene Fehler zugunsten des Antragstellers fehlerhaft lassen darf…)
(Auch die Krankenkasse hat wegen des Zeitraums schon nachgefragt. Schließlich entstehen so nochmal ca. 350 Euro Kosten. Falls die 1900 Euro auch bei der Krankenversicherung als Einkommen zählen, sogar noch mehr…)

Für einen Rat bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Maurer

Hallo Tobias,

einen qualifizierten Rat kann ich dir leider nicht geben, denn ich kenne niemanden, der, nachdem er arbeitslos geworden ist, wieder nen Job bekommen hat. Wenn du Alg2 bekommst, dann hat das Hiob-Center das Recht, die Kohle einzusacken. Das ist ja die Crux, daß du nix großartig behalten darfst.

Auf ein Angebot vom Aamt würde ich mich in 100 Jahren nicht einlassen, du siehst ja, da kommt schon die Krankenkasse an. Demnäxt wird sich auch noch die Rentenkasse bei dir melden, denn noch werden vom Alg2 Beiträge gezahlt.

Schildere diese Zustände mal dem örtlichen Sozialgericht, das würde ich an deiner Stelle machen. Dann sind die 1.900 Dinger, die sie dir abgezogen haben, erstmal perdü, da du mit deiner Klage einen gehörigen Kostenaufwand für ‚‘’’’‚Vater‘’’’’ Staat erzeugst. Wenn du keinen passenden Vordruck im Netz findest, kann ich dir was mailen, denn früher oder später wirst du so oder so damit konfrontiert werden, wenn du länger arbeitslos bleiben wirst.

Aamt - Kommentar überflüssig!

LG und ein schönes WE wünscht

Martin

Hallo, Tobias,
mehrere komplizierte Verstrickungen; wende Dich besser an die nächste Beratungsstelle von Diakonie oder Caritas oä. Gibts eigentlich überall…

Viele Grüße!

Tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Ich würde zu einer Arbeitslosenselbsthilfegruppe gehen und mich beraten lassen.

Hallo,

zu speziell. Gerade die Frage der Krankenversicherung scheint mir den vorgeschlagenen Weg ungünstig erscheinen.

Evtl. zur Fristwahrung Wiederspruch einlegen mit „Begründung folgt“ und einen Anwalt fragen (Prozesskostenhilfe?).

Hallo Tobias,

warum wurde der Antrag auf Alg2 erst im August gestellt? Hat die Bearbeitung von Alg1 so lange gedauert?

Die Steuerrückerstattung als Einkommen zu werten ist korrekt. 100 Euro bleiben dabei anrechnungsfrei. Was darüber liegt, wird prozentual angerechnet. Die Obergrenze liegt hier bei 1200 Euro ohne Kinder und 1500 Euro mit Kindern. Einkommen, was darüber liegt, verwirkt den Anspruch auf Alg2. Also hast du erstmal keinen Anspruch ab 01.06.2010 . Mir ist nicht bekannt, das solch ein Einkommen auf mehrere Monate aufgesplittet wird.
Wenn die Arge dir einen Alg2-Anspruch von etwa 800 Euro im Monat berechntet hat, kannst du davon ausgehen, das du rechnerisch gesehen erstmal zwei Monate von deiner Steuerrückerstattung leben musst. Ab August hast du rechtmäßigen Anspruch auf Alg2-Leistungen. Auch hier gilt weiterhin, das du zusätzlich 100 Euro im Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen darfst.

Wurde dir nun ab August Leistung bescheinigt, wäre das rechtens und du musst keine Erklärung abgeben, was ich persönlich grundsätzlich nie machen würde.
Schwierigkeiten mit der EDV seien mal dahin gestellt. Die Arge ist verpflichtet, korrekte Bescheide auszustellen. Diese sind als eventuelle Vorlage bei anderen Behörden, wie zum Beispiel der GEZ, notwendig.

Du bist ab 01.06.2010 arbeitssuchend gemeldet, arbeitssuchend ohne Leistungsanspruch erstmal. Jetzt zur Krankenversicherung: Ausschlaggebend ist hier, ob du verheiratet oder ledig bist. Als Ehemann kannst du dich für die leistungsfreie Zeit bei deiner Frau familienversichern, sofern sie gesetzlich versichert ist. Als lediger Mann solltest du dich mit deiner Krankenkasse über freiwillige Beiträge über die leistungsfreie Zeit unterhalten.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Gruß Caro

Hallo Caro,

vielen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort.
Da ich alleinstehend bin kommt eine Familienversicherung nicht in Betracht.
Und mit Alg1-Widerspruch und Neuantragstellung wurde es mit dem Alg2-Antrag tatsächlich Anfang August.

Meine Sachbearbeiterin besteht auf einer Erklärung von mir. Andernfalls müsse sie den Bescheid erneuern, was für mich ungünstiger wäre. Andernfalls werde Sie rückwirkend Geld zurückfordern…

Was mich in diesem Zusammenhang auch wundert: Wenn ich von den 1900 Euro (von Mitte 6/2010) also gut 2 Monate lang leben müsste (1900 Euro dividiert durch 800 Euro) müsste dann mein letztes Gehalt vom 31.5.2010 i.H.v. ca. 1500 Euro nicht ebenso ca. 2 Monate lang jeglichen Anspruch verwirken? Der Arge lagen all diese Infos vor. Nichts dergleichen ist passiert…

Weißt Du was es mit dieser 6-Monats-Regelung auf sich hat. Also was genau wird für 6 Monate gekürzt? Oder liegt es daran dass die Steuerrückerstattung ja eine Sonderzahlung ist und kein monatliches Gehalt und solche Sonderzahlungen eben auf 6 Monate aufgeteilt werden? Wobei durch den 100 Euro Freibetrag 6x200 Euro monatlicher Abzug vermutlich ja weniger wären als der Komplettverlust für gut 2 Monate.

In Anbetracht Deines Rates tendiere ich im Augenblick dazu der Arge ein entsprechendes Rücknahmeschreiben zukommen zu lassen und der Krankenversicherung dann eben notgedrungen noch 350 Euro zu bezahlen. Ist das auch aus Deiner Sicht das beste?

Vielen Dank nochmal

Ein schönes Wochenende wünscht

Tobias

lieber tobias maurer,

das ist in der tat etwas verzwickt und bewegt sich in einer grauzone. versuchen wir es mal „aufzurödeln“. erstmal ist es natürlich schade, dass wegen fehlender 10 tage kein anspruch auf alg 1 besteht. ich glaube ich hätte mittel und wege gefunden um mich wenigstens für 2 wochen in ein versicherungspflichtiges arbeitsverhältnis zu bringen, selbst wenn ich 2 wochen a 20 std in meinem lieblingsrestaurant in der küche ausgeholfen hätte.

ich sehe das so: prinzipiell gilt ein anspruch ab dem tag der antragstellung. nun konnten sie aber nicht gleichzeitig alg 1 und 2 beantragen, in der voraussicht, dass man den alg 1 antrag ablehnt. folglich muss der alg 2 antrag als rechtzeitig gestellt behandelt werden und sie erhalten regelleistungen, die ja nicht nur aus den 352 € für den lebensunterhalt bestehen, sondern auch die kosten für unterkunft, heizung, versicherungen beinhalten. haben sie während des bewilligungszeitraums zusätzliche einkünfte (wie eben diese steuerrückzahlung), dann wird ihnen der regelsatz für den lebensunterhalt solange gekürzt, bzw. gestrichen, bis der betrag aufgebraucht ist. als berechnungsgrundlage gilt hier der regelsatz pro monat, also 352 €. einen monatlichen zuverdienst von 100 € haben sie frei, ohne abzug. also würde gelten 1 900 : 452 = 4,2 … der regelsatz dürfte ihnen also für 4,2 monate gestrichen werden, während die arge dennoch für alle zusätzlichen kosten wie wohnung, heizung und versicherung in dem bewilligungszeitraum aufkommen muss.

knackpunkt hierbei ist, ob sie bei dem ablehnungsbescheid für alg 1 von der arge darauf hingewiesen wurden, dass sie nicht mehr sozialversichert sind. wichtig ist auch, dass sie nach dem ablehnungsbescheid für das alg 1 umgehend einen antrag auf alg 2 gestellt haben. dann können auch keine fehlzeiten bei den beitragszahlungen entstehen.

die 1 900 € euro steuerrückzahlung sind meiner meinung nach kein arbeitseinkommen, da es sich hier um eine steuerrückzahlung handelt. also werden sie dafür sicher nicht noch einmal krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.

ich hoffe, dass ich ihnen weiterhelfen konnte. sie werden so oder so noch einmal rücksprache mit der leistungsabteilung der arge halten müssen. eine pauschalaussage von wegen wir nehmen angenommene 300 € mal 6 monate und kommen dann rund auf ihre 1 900 € sind jedenfalls null und nichtig. hier hat die arge nicht korrekt gerechnet und ihnen auch keine korrekte auskunft gegeben.man hätte ihnen mitteilen müssen, dass sie von dem geld auch ihre sozialabgaben selber tragen müssen - dann wäre der monatlich anzurechnende betrag noch höher und das geld noch schneller verbraucht gewesen.

mit freundlichen grüßen,

johannes passehl

Guten Tag.

Also wenn der Antrag auf Alg II ab Juni zählt, dann wird die Steuerrückerstattung als Einkommen angerechnet.
Gilt der Antrag aber erst ab August und die Stuerrückerstattung ging bereits im Juli auf ihren Konto ein, so wird die Rückerstattung nur als Vermögen gezählt und da Sie Vermögensfreibeträge haben, kann es sein, dass die Steuerrückerstattung gar nicht berücksichtigt wird (kommt drauf an was Sie sonst noch an Vermögen haben).

Also Ihre Entscheidung.

Hallo Tobias,
wirklich weiterhelfen kann ich dir dabei nicht…
Ich empfehle dir einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu holen der sich deiner Sache annimmt und ggf. rechtliche Schritte gegen die ARGE unternimmt. Die Anwaltskosten übernimmt hierbei das Amt…

Mfg

Hallo Herr Passehl,

vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.

2 Wochen länger sozialversichert beschäftigt zu sein hätte auf Alg 1 bezogen in meinem Fall leider nichts genutzt.
Ich war nämlich in den letzten 24 Monaten 6,5 Monate lang beschäftigt, dann arbeitslos und dann erneut 6,5 Monate lang beschäftigt.
13 Monate hätten ja gereicht. Nur verteilen die sich auf 25 Monate…

Einen Hinweis darauf, dass ich ohne Alg 1 nicht sozialversichert bin steht, steht auf dem Alg1-Ablehnungsbescheid.

(Ca. 2 Wochen nach Erhalt des Alg1-Widerspruchs-Ablehnungsbescheids habe ich den Antrag auf Alg 2 erst eingereicht.)

Bislang hat die Alg2-Sachbearbeiterin nur telefonisch mit mir gesprochen und zur Rücknahme geraten.
Meine Sachbearbeiterin besteht auf einer Erklärung von mir. Andernfalls müsse sie den Bescheid erneuern, was für mich ungünstiger wäre. Sie würde dann rückwirkend Geld zurückfordern…

Wissen Sie was es mit dieser 6-Monats-Regelung auf sich hat. Also was genau wird für 6 Monate gekürzt? Oder liegt es daran dass die Steuerrückerstattung ja eine Sonderzahlung ist und kein monatliches Gehalt und solche Sonderzahlungen eben auf 6 Monate aufgeteilt werden?
Wobei durch den 100 Euro Freibetrag 6x200 Euro (oder falls es für diese Einmalzahlung keinen Freibetrag gibt 6x300 Euro) monatlicher Abzug vermutlich ja weniger wären als der Komplettverlust für gut 2 Monate.

In meinem Fall ist die Sache sogar noch etwas komplizierter, da ich durch die Steuerrückerstattung Mitte 6/2010 vorübergehend ca. 400 Euro über den Vermögens-Freibetrag gekommen bin. (Riester oder sonstiges Altersvorsorgevermögen habe ich nicht.)

In Anbetracht Ihres Rates tendiere ich im Augenblick dazu der Arge ein entsprechendes Rücknahmeschreiben zukommen zu lassen und der Krankenversicherung dann eben notgedrungen noch 350 Euro zu bezahlen. Ist das auch aus Ihrer Sicht das beste?

Vielen Dank nochmal

Ein schönes Wochenende wünscht

Tobias Maurer

au backe, das wird ja immer komplizierter. bisher war ich davon ausgegegangen, dass man in den letzten 3 jahren 12 monate beschäftigt gewesen sein muss um anspruch zu haben (als ich mal arbeitslos wurde, war es noch so).

ich gebe ihnen nur den einen guten rat: machen sie einen termin mit ihrem berater, bzw. der leistungsabteilung der arge, wo die ihnen genau erklären und begründen sollen, wie sie auf diese regelung (wie von ihnen beschrieben) kommen. das sind doch alles pauschalaussagen ohne begründung. auf gar keinen fall müssen sie ihre sozialversicherung selbst zahlen - bestenfalls für die 2 wochen, die zwischen ablehnungsbescheid und erneuter antragstellung liegen.

es tut mir leid, wenn meine auskunft vielleicht nicht ganz zufriedenstellend ist, aber so wie sie das geschildert haben, scheint bei ihrer arge gern „übern daumen“ gerechnet zu werden - das geht so nicht.

mit freundlichem gruss - ebenfalls ein schönes we,

johannes passehl

Hallo Tobias,

ich hab hier noch folgendes gefunden:
Anrechnung einer Steuererstattung bei Hartz IV Bezug

Das Bundessozialgericht (BSG) hat hier wie folgt geurteilt:
wenn die Auszahlung des Erstattungsbetrages von Einkommens- und Kirchensteuer des Vorjahres vor der Beantragung von Hartz IV stattfindet, so ist dieses Geld als Vermögen zu bewerten. ARGE oder Sozialamt haben kein Recht dieses Geld dann als Einkommen zu bewerten. So weit der Hilfesuchende seine Vermögensfreigrenze mit der Einkommensrückerstattung nicht überschreitet, kann er dieses Geld sofort seinem Vermögen zufügen. Fällt die Auszahlung jedoch in den laufenden Bezug von Hartz IV, so wird dieses Geld als Einkommen angerechnet.
Urteil BSG Az.: B 14/7b AS 12/07 R

Frage nun: Ab wann wurden dir Leistungen bewilligt?

Dein letztes Gehalt ist sicherlich rückwirkend für den Monat Mai. Da Alg2 im Voraus gezahlt wird, wird dieses Gehalt keinen Einfluss auf deinen Anspruch haben.

Von dieser 6-Monats-Regelung hab ich noch nichts gehört und kann dir auch nix dazu sagen. Vielleicht find ich noch was.

Gruß Caro

Hallo, Tobias! Erstens sind Steuererstattungen grundsaetzlich kein auf ALG II anrechenbares Einkommen.

Ich wuerde auf jeden Fall / auch wegen der sonstigen Unklarheiten, die ja nicht zu deinen Lasten gehen duerfen, 50 EURO einsetzen und einen Anwalt konsultieren. Dieses Kuddelmuddel sollte ein Jurist vor Ort klaeren.

Alles Gute, Klaus

Hallo Herr Maurer, die Begründung ist serh einfach und der Verzicht sehr zu empfehlen:

Hätten Sie am 01.06, den Alg II Antrag gestellt wäre die Steuerrückzahlung EINKOMMEN und müsste in die ALG II Berechnung einebzogen werden werden. Folglich hätte die ARGE den Antrag sogar bis September erst ablehnen müssen, da sie ja die Steuerstattung bekamen und folglich nicht mittellos waren. Da die Erstattung so aber VOR Antragstellung erfolgte ist es Vermögen. Und da dürfen sie pro Lebensalter 150 Euro haben, ohne dass es Auswirkklu8ngen auf ihr ALG II hat.
Die Argen sind personell leider unterbesetzt und die Aktenberge türmen sich. Ich nehme an man bietet Ihnen an alles so zu lassen, da man froh ist um jeden Fall den man nicht neu aufrollen muss.
Da Sie sich ohen Neuberechnung tatsächlich finanziell derzeit besser stehen als bei Neuberechnung würde ich empfehlen: einfach Einverständnis bestätigen und über das Angebot freuen!!!

Im Übrigen besteht ein Anspruch generell immer erst ab TAG der tatsächlichen Antragstellung. ALG II hat nichts mit ALG I zutun. Man beantragt es ja schließlich auch bei unterschiedlichen Behörden!
Und leider sind Sie auch selbst dafür verantwortlich auszurechen, ob Sie einen Antrag auf Alg I bei der Agentur für Arbeit oder auf Alg II im Jobcenter stellen müssen.

Gruß Gwenhyfar

Hallo Frau Gwenhyfar,

vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.

Wissen Sie was es mit dieser 6-Monats-Regelung auf sich hat. Also was genau wird für 6 Monate gekürzt? Oder liegt es daran dass die Steuerrückerstattung
ja eine Sonderzahlung ist und kein monatliches Gehalt und solche Sonderzahlungen eben auf 6 Monate aufgeteilt werden?
Wobei durch den 100 Euro Freibetrag 6x200 Euro (oder falls es für diese
Einmalzahlung keinen Freibetrag gibt 6x300 Euro) monatlicher Abzug
vermutlich ja weniger wären als der Komplettverlust für gut 2 Monate.

In Anbetracht Ihres Rates habe ich nun meinen Antrag per Fax zurückgezogen. Und der
Krankenversicherung werde ich dann eben auch noch notgedrungen 350 Euro bezahlen.

Vielen Dank nochmal

Ein schönes Wochenende wünscht

Tobias Maurer

Die 6 Monate kann ich mir leider auch nicht ganz erklären. Vielleicht weil der Antrag eigentlich abzulehnen gewesen wäre, aber doch schon früher bewilligt und gezahlt wurde kann es sein, dass die Steuerzahlung nun anteilig aufgeteilt wurde. Das sollten Sie aber lieber beim zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Arge erfragen. Darüber bin ich nicht sicher.

Hallo Tobias,
leider bin ich keine Expertin für den Leistungsbezug nach dem SGB II, sondern nur für die Unterhaltsheranziehung.
Beim „googlen“ habe ich das hier gefunden:
http://www.harald-thome.de/media/files/Die-modifizie… Zif. 6.
In deinem Fall wäre es wohl besser gewesen, du hättest keinen Widerspruch eingelegt und erst ab Juli oder später ALG-II beanspruchst, dann wäre die Steuernachzahlung möglicherweise Schonvermögen.
Ich glaube, du brauchst kompetente Beratung.

mfg

Hallo Tobias,

ich hab noch was zur 6-Monats-Regelung gefunden.

Die Aufteilung von Einkommen auf mehrere Monate wird von den Argen unterschiedlich gehändelt, hat aber den Vorteil, das du weiterhin lestungsberechtigt bist. Solange ein Zahlbetrag für dich übrig bleibt, bist du in dieser Zeit auch krankenversichert.

Zur Steuerrückersattung bei Hartz 4 gibt es Urteile, die du dir vielleicht mal zu Gemüte führen solltest.

http://www.elo-forum.org/familie/2671-s9-405-05-sozi…

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p…

Gruß Caro

Hallo Caro,

vielen Dank nochmal für Deine Hilfe. Du hast mir damit sehr weitergeholfen.

Am geschicktesten wäre es also gewesen, wenn ich den Alg2-Antrag am 1.7.2010 gestellt hätte. Dann wäre die Steuererstattung außen vor geblieben und ich hätte über einen Monat früher Alg 2 bekommen…
(Noch besser wäre es natürlich gewesen, gar nicht erst arbeitslos zu werden. Aber das konnte ich mir leider nicht aussuchen.)

Traurig, dass die Rechtslage sehr oft so kompliziert ist.
Naja. Dank Deiner Hilfe konnte ich zumindest noch retten was noch zu retten ist und habe außerdem wieder etwas für die Zukunft gelernt.

Viele Grüße

Tobias