Hallo
Hallo
nun wäre ich ja ab august arbeitslos und hätte mind. 8 monate anspruch auf alg II bevor alg I kommt.
Du meintest es sicher umgekehrt 
Wenn aufgrund deiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit Anspruch auf die Versicherungsleistung „Arbeitslosengeld“ (= ALG1, vom Arbeitsamt) besteht, ist dieser Anspruch vorrangig vor dem Bezug der Sozialleistung Arbeitslosengeld 2 (= Grundsicherung / „Hartz IV“; vom Jobcenter bzw. von der Kommune, falls Optionskommune).
Besteht kein Anspruch auf ALG1, kann bei vorliegender Bedürftigkeit grundsätzlich ALG2 beantragt werden.
Besteht ALG1 Anspruch, aber er reicht zusammen mit dem Wohngeldanspruch (Wohnungsamt) nicht aus, um den Bedarf (= Regelsatz plus angemessene Unterkunftskosten)zu decken, kann bei Bedürftigkeit zum ALG1 ergänzendes ALG2 hinzubeantragt werden (in dem Fall dann kein Wohngeld, da ALG2 die Unterkunftskosten mit beinhaltet).
Ob beim ALG1 für eingetragene Studenten Sonderregelungen bestehen, kann ich dir leider nichts sagen… mein Schwerpunkt ist ALG2 / SGB II. Die grundsätzlichen ALG1- Anspruchsvoraussetzungen (neben der Verfügbarkeit) und alle Infos findest du hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zen…
Für Studenten ist ALG2 zumindest grundsätzlich ausgeschlossen. Zum Einen ist die grundsätzliche Verfügbarkeit für eine reguläre Erwerbstätigkeit ja in der Regel aufgrund des Studiums nicht gegeben; außerdem sind Bafög- Ansprüche vorrangig vor dem Bezug von ALG2.
Es gibt aber unter Umständen gewisse Ausnahmen bzw. Regelungen zu den ungedeckten Unterkunftskosten usw. Schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
In deinem Fall wird wohl vorrangig abzuklären sein, inwieweit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen für beide Leistungen findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26694/Navigation/zen…
LG