Hallo!
Mal angenommen, jemand arbeitet. Ganz normal, vollzeit als Versicherungskaufmann im Außendienst, als sozialversicherungspflichtiger Angestellter mit einem Bruttogehalt von 2300 €. Weil eigentlich morgens nie viel ist, denkt er sich, er könne auch studieren, das will er ohnhin schon die ganze Zeit tun. Auf seine Anfrage hin wird ihm mitgeteilt, er könne gerne studieren, müsse für diese Zeit aber kündigen und könne dann wieder zurück, wenn er wolle. Nun findet er einen Job in einem Restaurant, wo er trotz Studium ab 18.00 uhr von Montags-Freitags vollzeit 8 Stunden am Tag arbeiten kann. Er kündigt seine Stelle als Versicherungskaufmann und tritt die neue Anstellung an. Bereits nach kurzer Zeit hat das Restaurant mit Besuchereinbußen zu kämpfen und muss Personal entlassen, so auch ihn. Er meldet sich natürlich arbeitssuchend und bekommt selbstverständlich die Unterstützung.
Natürlich ist es fast unmöglich, so jemanden wieder zu vermitteln. Denn morgens normal arbeiten geht nicht, da sind ja Vorlesungen. Und ein Restaurant zu finden, das einen einstellt, ist nahezu unmöglich.
Man gewährt die Leistungen aber nur bis zum Beginn des Studiums.
Das sollte ja so nicht korrekt sein, denke ich mal. Denn wenn er nicht gekündigt worden wäre, dann hätte er ja normal weitergearbeitet, trotz Studium. So war es ja geplant. In sofern denke ich, sollte doch auch - trotz Studium - eine Gewährung des Arbeitslosengeldes absolut selbstverständlich sein für 12 Monate. Oder ist es einem Studenten absolut nicht möglich, ALG zu beziehen, auch, wenn er eigentlich gar kein ordentlich studierender wäre?