Arbeitslosengeld bei einem Studenten

Hallo!

Mal angenommen, jemand arbeitet. Ganz normal, vollzeit als Versicherungskaufmann im Außendienst, als sozialversicherungspflichtiger Angestellter mit einem Bruttogehalt von 2300 €. Weil eigentlich morgens nie viel ist, denkt er sich, er könne auch studieren, das will er ohnhin schon die ganze Zeit tun. Auf seine Anfrage hin wird ihm mitgeteilt, er könne gerne studieren, müsse für diese Zeit aber kündigen und könne dann wieder zurück, wenn er wolle. Nun findet er einen Job in einem Restaurant, wo er trotz Studium ab 18.00 uhr von Montags-Freitags vollzeit 8 Stunden am Tag arbeiten kann. Er kündigt seine Stelle als Versicherungskaufmann und tritt die neue Anstellung an. Bereits nach kurzer Zeit hat das Restaurant mit Besuchereinbußen zu kämpfen und muss Personal entlassen, so auch ihn. Er meldet sich natürlich arbeitssuchend und bekommt selbstverständlich die Unterstützung.

Natürlich ist es fast unmöglich, so jemanden wieder zu vermitteln. Denn morgens normal arbeiten geht nicht, da sind ja Vorlesungen. Und ein Restaurant zu finden, das einen einstellt, ist nahezu unmöglich.

Man gewährt die Leistungen aber nur bis zum Beginn des Studiums.

Das sollte ja so nicht korrekt sein, denke ich mal. Denn wenn er nicht gekündigt worden wäre, dann hätte er ja normal weitergearbeitet, trotz Studium. So war es ja geplant. In sofern denke ich, sollte doch auch - trotz Studium - eine Gewährung des Arbeitslosengeldes absolut selbstverständlich sein für 12 Monate. Oder ist es einem Studenten absolut nicht möglich, ALG zu beziehen, auch, wenn er eigentlich gar kein ordentlich studierender wäre?

Hallo,

Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, und sie sind auch nicht arbeitssuchend, sondern studierend. Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, da das Studium schon ein Vollzeitjob ist. Zudem darf man als Student ohnehin nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Darüberhinaus bleibt nur BaföG.
BTW: Diesen Weg zu gehen, erfordert ganz schön viel Risikobereitschaft und Mut, wenn man sich an den vorherigen Lebensstandard gewöhnt hat.

Caro

Hi Megane,

wenn dieser jemand aus all seiner Tätigkeit einen Anspruch auf Alg1 hat, geht das auch als Student. Ist etwas mühsam, aber funktioniert. Er muß nachweisen, dass die zeitliche Beanspruchung durch das Studium mit einer arbeitsmarktüblichen Arbeitnehmertätigkeit vereinbar ist.

Das geht im Einzelfall sehr wohl. Also sollte der jemand mit dem entsprechenden Amt reden bzw. sehr wahrscheinlich streiten.

Ne Freundin von mir hat das Tänzchen alle paar Jahre hier in Berlin. Es gibt ne Entscheidung dazu vom Bremer Landessozialgericht.

Alle Gute
Pat

Ja, das erfordert Mut:smile:

Dass man nur 20 Stunden arbeiten darf, ist ein guter Ansatz aber FALSCH!

Eben deshalb sollte derjenige ja Anspruch darauf haben. Denn das mit den 20 Stunden bedeutet folgendes:

Ein Student gilt im Sinne der Sozialversicherungspflicht nur dann als ordentlich studierender, wenn er nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Er darf ruhig mehr arbeiten, muss dann aber volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen, gilt also nicht mehr als Student.

Ein Student ist in seinem Tun frei, er kann einen Konzern führen, 80 Stunden arbeiten und Millionen verdienen. Wenn er dann 10 Jahre für seinen Abschluß braucht, ist das sein Problem. Er darf es mal definitiv tun.

Deshalb ja die Frage. Er hätte ja voll gearbeitet. Das war ganz offiziell so geplant. Und er hätte volles Gehalt gehabt.

Nun kann es ja dann schlecht sein, dass er das ALG nicht auch volle 12 Monate bekommt.

Mit Bafög is nix… Viel zu hohes Familieneinkommen. Und bevor´s nun einer anspricht: Ja, das Geld reicht so. Aber wenn er Anspruch hat, dann hat er den nunmal… Warum denn dann drauf verzichten? Vorher wurde ja immer kräftig eingezahlt. Solange es also ALG 1 gibt, also 12 Monate… Warum nicht? Ich find das schon recht unfair und kann´s mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Mal davon ab: Auch Bafög ist nur ein besseres Darlehen und kann wohl schlecht als Einnahme bezeichnet werden. Außerdem bekommt das ja bei weitem nicht jeder. Mal ganz davon ab ist´s bei vollem Satz nur gut die Hälfte vom ALG…

Hallo,

Deshalb ja die Frage. Er hätte ja voll gearbeitet. Das war
ganz offiziell so geplant. Und er hätte volles Gehalt gehabt.

Nun kann es ja dann schlecht sein, dass er das ALG nicht auch
volle 12 Monate bekommt.

Offizielle Regelung:

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld darf man eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen.

Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

Sofern eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausgeübt wird, wird das Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

So sieht es aus. Für mich auch voll nachvollziehbar.

Gruß

S.J.

MOD Liza: Text aus „gewissen FAQ-Gründen“ bearbeitet (s. kursiv). (S. a. Vermerk bei Megane vom 21.09.2007, 12:44).

Soweit tatsächlich nachvollziehbar. Nur in diesem Fall nicht so ganz. Wenn derjenige nun während des Studiums z.B. für 1800 € brutto 30 Stunden pro Woche arbeitet, gilt er nicht mehr als Student, sondern zahlt - trotz des Studiums - volle Soazialabgaben und Steuern. Wenn er dort nun entlassen würde, hätte er keinen Anspruch auf ALG? Warum dann die vollen Abgaben? Dann müsste man dem Studenten ja freistellen, wieviel er arbeiten darf um noch Steuer- und Abgabenbegünstigt zu werden. Er müsste somit immer begünstigt sein, denn Leistungsanspruch hat er ja doch nie… Egal, was er verdient und vieviel er arbeitet…

Nachvollziehbar wäre das zum Teil noch bei einem 19-jährigen, der vorher irgendwo gejobbt hat und nun studieren geht. Aber wenn jemand zwar an der Uni angemeldet ist und dort sein Studium macht NEBEN dem Job (eagl, wieviel Zeit er da investiert), dann komm ich da nicht mit. Ich rede nicht von einem Nebenjob, sondern von einer 80-Stunden-Woche mit ZWEI Tätigkeiten. Studium und volle berufliche Tätigkeit eben.

Im Normalfall ist das alles nachvollziehbar… In einem solchen Ausnahmefall aber nicht.

Mal davon abgesehen wird mit der Beschäftigung als Student ja auch kein Einkommen erzielt

Die ganzen Regelungen da treffen alle auf Standard-Fälle zu. Aber hier liegt ein solcher ja nicht vor.

Der vorgenannte Passus gilt für einen Nebenjob, nicht für ein Studium.

MOD Liza: Text aus „gewissen FAQ-Gründen“ bearbeitet (s. kursiv).
(Achtung (@S.J. und Megane): Das nächste Mal wird gelöscht!)