Arbeitslosengeld bei einem Studenten

hallo ihr lieben

ich habe folgende frage.

ich arbeite seit über einem jahr brav in einem 40 std vollzeit job und zahle artig steuern. nun wird das unternehmen aber zum ende des sommers hin geschlossen und ich arbeitslos. ich habe die ganze zeit während meiner anstellung an der HU berlin studiert, habe mir die vorlesungen nie angehört und nur die skripte gelernt. läuft so auch ganz gut.

nun wäre ich ja ab august arbeitslos und hätte mind. 8 monate anspruch auf alg II bevor alg I kommt.

ich werde weiterhin studieren, da wenn ich mich exmatrikuliere sind alle scheine aberkannt.

geht dass so? müsste ja eigentlich, denn wenn ich als arbeitnehmer fleissig einzahle, dann will ich davon ja auch was haben in dem falle dass mir gekündigt wird.

hätte ich keinen anspruch auf alg, dann hätte ich ja auch nichts einzahlen brauchen.

gibt es dazu einen entscheid?

Hallo,

die genauen Richtlinien kenne ich leider nicht, aber ich sehe das ähnlich wie du. Wenn du dich arbeitslos bzw. dann wohl auch arbeitssuchend meldes, musst du dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen, was du ja soweit auch tust. Ich denke mal, wenn du das so argumentierst, dass du nur nebenbei studierst und das über die letzten Jahre ja auch belegen kannst, dürfte es keine Probleme geben.
Zur Not stünde dir auch noch die Möglichkeit offen BaFöG zu beantragen oder einen Bildungskredit.
Am besten mal beim Amt nachfragen, wenns soweit ist.

Gruß anische

Hallo

Hallo

nun wäre ich ja ab august arbeitslos und hätte mind. 8 monate anspruch auf alg II bevor alg I kommt.

Du meintest es sicher umgekehrt :wink:

Wenn aufgrund deiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit Anspruch auf die Versicherungsleistung „Arbeitslosengeld“ (= ALG1, vom Arbeitsamt) besteht, ist dieser Anspruch vorrangig vor dem Bezug der Sozialleistung Arbeitslosengeld 2 (= Grundsicherung / „Hartz IV“; vom Jobcenter bzw. von der Kommune, falls Optionskommune).

Besteht kein Anspruch auf ALG1, kann bei vorliegender Bedürftigkeit grundsätzlich ALG2 beantragt werden.
Besteht ALG1 Anspruch, aber er reicht zusammen mit dem Wohngeldanspruch (Wohnungsamt) nicht aus, um den Bedarf (= Regelsatz plus angemessene Unterkunftskosten)zu decken, kann bei Bedürftigkeit zum ALG1 ergänzendes ALG2 hinzubeantragt werden (in dem Fall dann kein Wohngeld, da ALG2 die Unterkunftskosten mit beinhaltet).

Ob beim ALG1 für eingetragene Studenten Sonderregelungen bestehen, kann ich dir leider nichts sagen… mein Schwerpunkt ist ALG2 / SGB II. Die grundsätzlichen ALG1- Anspruchsvoraussetzungen (neben der Verfügbarkeit) und alle Infos findest du hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zen…

Für Studenten ist ALG2 zumindest grundsätzlich ausgeschlossen. Zum Einen ist die grundsätzliche Verfügbarkeit für eine reguläre Erwerbstätigkeit ja in der Regel aufgrund des Studiums nicht gegeben; außerdem sind Bafög- Ansprüche vorrangig vor dem Bezug von ALG2.
Es gibt aber unter Umständen gewisse Ausnahmen bzw. Regelungen zu den ungedeckten Unterkunftskosten usw. Schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

In deinem Fall wird wohl vorrangig abzuklären sein, inwieweit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen für beide Leistungen findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26694/Navigation/zen…

LG

Hallo,

soweit alles ok. Du musst Dich dem Arbeitsmarkt aber mindestens 15 Std/Woche zur Verfügung stellen, damit Du Alg I erhalten kannst (gesetzlich so geregelt - egal ob eingezahlt oder nicht). Solang Du das machst, kannst Du vorrangig Alg I (immer so - nicht umgekehrt) beziehen. Wenn dies wg. Deinem Studium nicht möglich ist, musst Du Alg II beantragen.
Marion

Du vertust dich da… Du hast Anspruch auf ALG I - nicht auf ALG II.

Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, bekommst du aber kein ALG I…falls du also weiter studierst darfst das bei der Agentur für Arbeit nicht erwähnen.

Zu AlG I kann ich leider nichts sagen.

Der Anspruch an ALG besteht nach bestimmter Dauer Arbeit. Allerdings muß man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn es Stellenangebote gibt, muß alles für eine Anstellung getan werden. Eine Alternative ist das Fernstudium. Wenn die Scheine an der Fernuni Hagen anerkannt werden, versuch es so.

Hallo,

zunächst einmal ist Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit vorrangig vor dem Arbeitslosengeld II des Jobcenters (ehemals ARGE).

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer mind. 12 Monate versicherungspflichtig tätig war, beschäftigungslos ist (d.h. unter 15 Std. in der Woche beschäftigt/kein Schüler/Student) und sich arbeitslos gemeldet hat.

Die Ausnahme ist im $ 120 (2) SGB III verankert.
Als Student muss man nachweisen, dass man trotz Studium in der Lage ist, eine versicherungspflichtige Tätigkeit auszunehmen (und dies auch will, also zu Terminen kommen, Vermittlungsvorschläge annehmen, etc.).
Ist dies der Fall, kann unter Umständen Arbeitslosengeld gewährt werden.

Gruß

Hi,

warst du bzw. bist du an der HU als Teilzeitstudent eingeschrieben oder ganz normal als (Vollzeit-) Student? Sobald man nämlich mehr als 20 Std. die Woche arbeitet, ausgenommen die Arbeitszeit liegt in den Abendstunden oder am Wochenende bzw. in den Semesterferien, gilst du als Arbeitnehmer und nicht als ordentlich Studierender. D.h. dein Arbeitgeber musste auch entsprechende Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Wenn du nun also arbeitslos wirst, solltest du imo schon Anspruch auf Leistungen haben, sofern du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst (Anwartschaftszeit, etc. mal bei der Arbeitsagentur abchecken). Dabei wird beim Amt nachzuweisen sein, dass du dem Arbeitsmarkt trotz deines Studiums weiter zur Verfügung stehst (es ist wohl der Nachweis zu erbringen, dass du mehr als 15 Stunden in der Woche versicherungspflichtig arbeiten und gleichzeitig alle universitären Anforderungen erfüllen kannst, vgl. §120(2) SGB III). Schau mal vllt. auch hier: /t/arbeitslosengeld-bei-einem-studenten/4261727

Viel Erfolg!

Grüße.
Christian

Ein Arbeitnehmer der Arbeitslos wird hat Anspruch auf ALG I, wenn er zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Trifft bei Dir zu.

In keinem Gesetz steht, dass er nicht auch zeitgleich studieren darf.

Nur, um Arbeitslosengeld beziehen zu können, musst Du dem Arbeitsamt glaubhaft versichern, dass Du Deine Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellst (anbietest). Ist das gegeben, weil Du keine Vorlesungen besuchst, hast Du auch Anspruch auf ALG I für 12 Monate. Danach erhältst Du, wenn Du weiter dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst ALG II - auch Hartz IV genannt.

Hallo,
der Leistungsbezug nach dem SGB III oder II ist nicht mein Spezialgebiet.
Jedoch ist mir bekannt, dass Studenten grundsätzlich keinen Anspruch auf das ALG II (Hartz 4) haben.
Aber du dürftest Anspruch auf ALG I nach dem SGB III haben.
s. auch: http://www.finanzfrage.net/tipp/auch-studenten-koenn…

L.G.

hi lolita,

hm… schwierige frage. falls du das noch nicht gemacht hast, frag doch mal im student service center von der uni nach. die können dir bestimmt weiterhelfen oder kennen jemanden, der sich damit auskennt.

lg falaz

Hallo.

Also wenn Sie sich wie bisher dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen, so dürfte dem Leistungsbezug ja nichts entgegensprechen. Stellen Sie ruhig den Antrag auf Alg.

sorry kann dir nicht helfen